Abnahme Sprachalarmanlage: Prüfprotokoll & Messungen

14.10.2026

Zentrale einer Sprachalarmanlage mit Verstärkern und Klemmen im Rack bei der Abnahme

Bei der Abnahme einer Sprachalarmanlage wird geprüft, ob die ausgeführte Anlage die festgelegten Anforderungen erfüllt. Dafür müssen Konzept, Ausführungsunterlagen, Funktionsnachweise und Messergebnisse nachvollziehbar zusammenpassen.

Kurzinfo für die Praxis

Unterscheiden Sie Inbetriebsetzung, vertragliche Abnahme und eine gegebenenfalls erforderliche bauordnungsrechtliche Prüfung. Legen Sie Beteiligte, Prüfumfang und benötigte Unterlagen frühzeitig fest.

Die Grundlagen liefert die Planung der Sprachalarmanlage. Den messtechnischen Nachweis erläutert der Ratgeber zur STIPA-Messung und Sprachverständlichkeit.

UDS Schulung: SAA: Verantwortliche Person nach DIN 14675 für Sprachalarmanlagen (TÜV-geprüft)

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Inhaltsverzeichnis

 

Abnahme Sprachalarmanlage: Was geprüft wird und wer beteiligt ist

Unter der Abnahme einer Sprachalarmanlage versteht die DIN 14675-1:2020-01 die formale Überprüfung, ob die errichtete Anlage dem Planungsauftrag, dem Brandmelde- und Alarmierungskonzept und den technischen Anforderungen der Anwendungsnorm DIN VDE 0833-4 entspricht. Sie steht am Ende der Errichtung und bildet den Übergang in den Betrieb: Erst mit der Abnahme übernimmt der Betreiber die Verantwortung für eine Anlage, deren Funktion zuvor systematisch nachgewiesen wurde. Die Abnahme setzt eine abgeschlossene, mängelfreie Inbetriebsetzung voraus – sie ist also keine Wiederholung der Inbetriebsetzung, sondern deren Verifizierung gegenüber dem Auftraggeber.

In der Praxis werden drei Vorgänge häufig vermischt, die rechtlich und organisatorisch getrennt sind. Die Inbetriebsetzung ist Sache der zertifizierten Fachfirma, die die Anlage parametriert, einmisst und ein Inbetriebsetzungsprotokoll erstellt. Die Abnahme nach DIN 14675-1 erfolgt zwischen Errichter und Auftraggeber beziehungsweise Betreiber, meist unter Beteiligung des Fachplaners. Die bauordnungsrechtliche Prüfung durch anerkannte Prüfsachverständige ist dagegen eine hoheitlich veranlasste Wirksamkeits- und Betriebssicherheitsprüfung nach den Prüfverordnungen der Länder, die bei prüfpflichtigen Sonderbauten vor der ersten Inbetriebnahme des Gebäudes stattfindet und einen eigenen Prüfbericht hervorbringt.

Hinzu kommt bei aufgeschalteten Brandmeldeanlagen die Abnahme durch die Feuerwehr nach den Technischen Anschlussbedingungen, die insbesondere die Feuerwehr-Sprechstelle, die Bedienbarkeit im Einsatz und das Zusammenspiel mit der BMA im Blick hat. Wer eine Sprachalarmanlage fachgerecht in Betrieb überführen will, muss alle vier Schritte kennen, sauber terminieren und dokumentieren – und weiß, dass die Abnahme nach DIN 14675-1 die Grundlage ist, auf der Prüfsachverständige und Feuerwehr aufsetzen.

 

Abnahmeprüfung DIN 14675 Phase 8 und 9: Inbetriebsetzung, Abnahme, Sachverständigenprüfung

Die DIN 14675-1 gliedert den Lebenszyklus von Brandmelde- und Sprachalarmanlagen in Phasen. Für die Überführung in den Betrieb sind Phase 8 (Inbetriebsetzung) und Phase 9 (Abnahme) maßgeblich, beide sind Bestandteil der Fachfirmen-Zertifizierung. In Phase 8 überprüft der Errichter die Installation, setzt das System in Betrieb, führt Funktionsprüfungen und Messungen durch und hält die Ergebnisse im Inbetriebsetzungsprotokoll fest (Abschnitte 8.2 und 8.3 der Norm). In Phase 9 wird die Einhaltung des Planungsauftrags (9.2) und der technischen Funktionen (9.3) überprüft; Ergebnis sind das Abnahmeprotokoll (9.4) und die vollständige Dokumentation (9.5). Für beide Phasen fordert die Norm nachgewiesene Kompetenz – bei SAA konkret die Verantwortliche Person mit Kompetenznachweis für Sprachalarmanlagen.

Wie sich die vier Prüfschritte voneinander abgrenzen, zeigt die folgende Übersicht. Die Angaben zu Prüfsachverständigen gelten für prüfpflichtige Sonderbauten nach den Landesregelungen, etwa der PrüfVO NRW oder der bayerischen Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SPrüfV), die beide Brandmelde- und Alarmierungsanlagen ausdrücklich erfassen.

PrüfschrittWer prüftGrundlageErgebnisdokument
Inbetriebsetzung (Phase 8)Zertifizierte Fachfirma (Errichter), ggf. mit SystemlieferantDIN 14675-1 Abschnitt 8, DIN VDE 0833-4Inbetriebsetzungsprotokoll mit Messwerten
Abnahme (Phase 9)Auftraggeber/Betreiber mit Errichter, meist FachplanerDIN 14675-1 Abschnitt 9, Planungsauftrag, KonzeptAbnahmeprotokoll (z. B. ZVEI-Prüfprotokoll), Dokumentation
Bauordnungsrechtliche PrüfungAnerkannter Prüfsachverständiger, beauftragt vom Bauherrn/BetreiberLandes-Prüfverordnung (z. B. PrüfVO NRW, SPrüfV Bayern)Prüfbericht/Bescheinigung; wiederkehrend alle 3 Jahre
Feuerwehr-AbnahmeZuständige Feuerwehr (bei Aufschaltung der BMA)Technische Anschlussbedingungen (TAB), AufschaltbedingungenAbnahmebescheinigung/Freigabe zur Aufschaltung

Wichtig für die Terminplanung: Die Bescheinigung des Prüfsachverständigen setzt eine funktionierende, eingemessene und dokumentierte Anlage voraus. Wer den Sachverständigen bestellt, bevor Inbetriebsetzung und Abnahme abgeschlossen sind, riskiert eine kostenpflichtige Nachprüfung. In Bayern weist das zuständige Ministerium zudem darauf hin, dass bei bauordnungsrechtlich geforderter Aufschaltung die Bescheinigung erst nach erfolgter Aufschaltung ausgestellt werden kann, weil die Meldungsübertragung Teil der Wirksamkeit ist.

 

Inbetriebnahme SAA Checkliste: Voraussetzungen vor dem Abnahmetermin

Eine Abnahme scheitert selten an der Technik allein, sondern häufig an fehlenden Unterlagen. Sowohl DIN 14675-1 als auch DIN VDE 0833-4 und das ZVEI-Merkblatt 33004:2025-05 verlangen, dass die Anlagendokumentation zum Zeitpunkt der Abnahme vollständig vorliegt. Der Abnehmende muss anhand dieser Unterlagen prüfen können, ob das Gebaute dem Geplanten entspricht. Als Mindestbestand haben sich folgende Dokumente bewährt:

  • Brandmelde- und Alarmierungskonzept mit Schutzzielen, Alarmorganisation, Räumungskonzept und Festlegung der Alarmierungsbereiche
  • Beschallungsplanung und -berechnung (vereinfachtes oder ausführliches Verfahren nach DIN VDE 0833-4:2024-06, inklusive Störpegelannahmen und Nachhallzeiten)
  • Ausführungsunterlagen: Lagepläne mit durchgängiger Nummerierung der Lautsprecher, Strangschemata, Blockschaltbilder, Lautsprechergruppenverzeichnis, Leitungsführung mit Funktionserhalt
  • Kapazitätsberechnung der Ersatzstromversorgung und Nachweis der Sicherheitsstufe
  • Inbetriebsetzungsprotokoll mit Schalldruckpegel-, Störpegel- und STI-Werten an reproduzierbaren Messpunkten, Stromaufnahme im Ruhe- und Alarmzustand sowie Impedanz je Lautsprecherlinie
  • Komponentennachweise nach DIN EN 54-16 (Sprachalarmzentrale), DIN EN 54-24 (Lautsprecher) und DIN EN 54-4 (Energieversorgung) sowie die Zertifizierung der Fachfirma nach DIN 14675
  • Gespeicherte Durchsagetexte als Aufzeichnung und Textfassung, freigegeben vom Betreiber
  • Bedienungs- und Wartungsanweisungen, Entwurf des Betriebsbuchs, geplanter Instandhaltungsvertrag

Ergänzend sollte die Fachfirma vor dem Termin bestätigen, dass alle Störungen der Zentrale zurückgesetzt sind, die Schnittstelle zur Brandmeldeanlage scharf geschaltet ist und die betroffenen Nutzungsbereiche für Probealarmierungen freigegeben wurden. Gerade in belegten Krankenhäusern, Verkaufsstätten oder Hotels erfordert die Funktionsprüfung mit realen Durchsagen eine abgestimmte Ankündigung.

 

Funktionsprüfung Alarmierungsbereiche: Sicht-, Installations- und Funktionsprüfung

Der Prüfumfang einer SAA-Abnahme lässt sich in drei Blöcke gliedern, die auch das ZVEI-Prüfprotokoll so abbildet: Sicht- und Installationsprüfung, Funktionsprüfung und messtechnischer Nachweis. Die Sichtprüfung beginnt am Aufstellungsort der Sprachalarmzentrale. Geprüft werden Raumeignung und Umgebungsbedingungen, die Überwachung des Zentralenraums durch die Brandmeldeanlage, der Überspannungsschutz, die Netztrennmöglichkeit sowie die bestimmungsgemäße Verkabelung. Im Gebäude folgen Stichproben an Lautsprechern: Typ und Einbauort entsprechend Plan, unbeschädigte Montage, keine Verdeckung durch Einbauten oder Ware, korrekte Leistungsanzapfung. Bei den Lautsprecherlinien wird kontrolliert, welche Überwachungsart realisiert ist (Endglied, Impedanz oder anderes Verfahren), ob eine A/B-Verkabelung vorhanden ist, wo sie gefordert wurde, und ob Leitungen mit Funktionserhalt nach der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie verlegt sind.

Die Funktionsprüfung folgt dem Weg des Alarms: Die Brandmeldeanlage löst aus, die SAA muss innerhalb der normativen Reaktionszeit die Brandfalldurchsage im richtigen Alarmierungsbereich starten. Zu prüfen ist jeder Alarmierungsbereich einzeln, also ob Meldergruppen und Ansteuerausgänge der BMA korrekt auf die Lautsprecherkreise abgebildet sind und ob Räumungs- und Warnbereiche der Alarmorganisation entsprechen. Anschließend wird die Prioritätenkette getestet: Live-Durchsage über das Brandfall- beziehungsweise Notfallmikrofon vor manueller gespeicherter Durchsage vor automatischer Durchsage vor Hintergrundbeschallung. Das Aufmerksamkeitssignal muss der DIN 33404-3 entsprechen, gespeicherte Texte müssen vollständig, verständlich und in der freigegebenen Fassung abgespielt werden.

Die Feuerwehr-Einsprechstelle ist gesondert zu prüfen. Dazu gehören Anschlussleitung, Mikrofonüberwachung, Bereichsanwahl, Sammelruf und Beschilderung. Maßgeblich sind das Anlagenkonzept und die einschlägigen Anforderungen, unter anderem das ZVEI-Merkblatt zur FES.

Zur Störungsprüfung werden definierte Fehler nachgebildet. Beispiele sind Leitungsunterbrechung, Kurzschluss, Verstärkerausfall und Netzausfall. Prüfen Sie, ob die Anlage diese Fehler innerhalb der geforderten Zeit erkennt und korrekt anzeigt. Auch vorgesehene Ersatzfunktionen und die Weiterleitung der Störung sind nachzuweisen. Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik oder weiteren Alarmierungssystemen werden im Protokoll separat festgehalten.

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Schalldruckpegel messen SAA, Sprachverständlichkeit Abnahme messen und Prüfung Notstromversorgung SAA

Der messtechnische Nachweis belegt, dass die Anlage nicht nur funktioniert, sondern ihr Schutzziel erreicht. Je Alarmierungsbereich und je akustisch abgrenzbarem Bereich sind an repräsentativen, im Plan markierten Messpunkten drei Größen zu erfassen: der Schalldruckpegel der Durchsage, der Störschallpegel und die Sprachverständlichkeit. Der Schalldruckpegel wird A-bewertet in Kopfhöhe bei maximaler Wiedergabelautstärke im Brandfallbetrieb gemessen; die DIN VDE 0833-4 legt Mindestwerte für Aufenthalts- und Schlafbereiche fest und verlangt, dass das Alarmsignal den Störpegel um mindestens 10 dB übersteigt. Der Störschallpegel ist unter realen Betriebsbedingungen zu ermitteln – Lüftung in Betrieb, Maschinen laufen, Publikumsverkehr – oder bei der Auswertung entsprechend zu korrigieren. Wird an einem leeren Objekt gemessen, gehört diese Einschränkung ins Protokoll.

Die Sprachverständlichkeit wird anhand des Sprachübertragungsindex STI bewertet. Die einschlägigen Anforderungen unterscheiden zwischen regulärem Betrieb, bestimmten Sonderfällen und gegebenenfalls dem Havariefall. Prüfen Sie deshalb die für den jeweiligen Bereich geltenden Grenzwerte und Bewertungsregeln.

Das ZVEI-Prüfprotokoll erfasst mehrere Messungen und deren Auswertung. Messpegel, Störgeräuschannahmen und Testsignal müssen zur Planung und zum tatsächlichen Betriebszustand passen. Die praktische Durchführung erläutert unser Ratgeber zur STI- und STIPA-Messung.

Dritter Messblock ist die Stromversorgung. Geprüft werden die Anzeigen für Haupt- und Ersatzstromversorgung, die Ladeeinrichtung, die Betriebsspannung im Notbetrieb und die Übereinstimmung von eingebauter Batteriekapazität und Kapazitätsberechnung. Die Überbrückungszeit richtet sich nach dem Versorgungskonzept: Ohne Netzersatzanlage waren bislang 30 Stunden Bereitschaft plus 30 Minuten Alarmierung der Regelfall, mit Sicherheitsstromversorgung erlaubt die DIN VDE 0833-4:2024-06 deutlich kürzere Zeiten. Bei der Abnahme wird zumindest der Umschaltvorgang auf Notstrom mit anschließender Vollalarmierung geprüft und der Ruhe- sowie Alarmstrom gemessen, damit die Berechnung nachvollziehbar ist. Ergänzend sind die Ausgangspegel der Verstärker und die Lastwerte je Lautsprecherkreis festzuhalten, denn sie sind die Referenz für alle späteren Instandhaltungsmessungen.

 

ZVEI Prüfprotokoll SAA: Inhalte, Mängelklassen und Nachprüfung

Als Branchenstandard für das Abnahmeprotokoll hat sich das „Protokoll zur Prüfung und Abnahme von Sprachalarmanlagen (SAA) und elektroakustischen Notfallwarnsystemen (ENS)“ des ZVEI-Fachverbands Sicherheit etabliert. Es liegt als ausfüllbares PDF vor, wurde 2018 an DIN VDE 0833-4 und DIN EN 50849 angepasst und ist kostenlos abrufbar. Sein Aufbau folgt der Logik der Abnahme: Abschnitt 1 erfasst Anlagenbeschreibung, Beteiligte (Auftraggeber, Betreiber, Errichter, Behörden), die Art der Inbetriebnahme (Erst-, Erweiterungs- oder Änderungsinbetriebnahme) und die Vollständigkeit der Unterlagen. Abschnitt 2 dokumentiert die Prüfung der Einzelfunktionen von Aufstellungsort, Zentrale, Stromversorgung, Brandfallmikrofon, Textspeicher, Verstärkern und Lautsprecherlinien sowie die Funktionsprüfung von Alarmauslösung und Prioritäten. Abschnitt 3 enthält die Nachweismessung der elektroakustischen Parameter mit Messpositionen, Pegeln und Sprachverständlichkeit. Den Abschluss bilden Prüfergebnis, Mängelliste mit Frist und die Unterschriften von Prüfer, Errichter und Auftraggeber.

Das Prüfprotokoll ist mehr als eine Ankreuzliste. Jeder negative Prüfbefund braucht eine Beschreibung und eine Bewertung seiner Auswirkungen. Beeinträchtigt ein Mangel die sichere Alarmierung, muss er vor einer entsprechenden Freigabe behoben werden. Beispiele sind unzureichende Sprachverständlichkeit oder eine nicht funktionierende Ansteuerung.

Auch Dokumentations- und Kennzeichnungsmängel sind nachvollziehbar zu behandeln. Legen Sie Zuständigkeit, Frist und erforderliche Nachprüfung fest. Ob eine Abnahme unter Vorbehalt möglich ist, hängt vom Mangel sowie von den vertraglichen und öffentlich-rechtlichen Anforderungen ab. Nach der Beseitigung werden Nachprüfung und Ergebnis dokumentiert. Eine pauschale Freigabe trotz ungeklärter sicherheitsrelevanter Mängel ist nicht ausreichend.

Parallel dazu fordert die DIN 14675-1 in Abschnitt 9.4 ein Abnahmeprotokoll, das die Übereinstimmung mit Planungsauftrag und Konzept bestätigt. Das ZVEI-Protokoll kann dieses Abnahmeprotokoll darstellen oder ergänzen; entscheidend ist, dass am Ende ein Dokument existiert, das die Anlage, den Prüfumfang, die Messwerte, die Mängel und die Freigabe eindeutig ausweist. Dieses Dokument ist die Grundlage, auf der der Prüfsachverständige seine Wirksamkeitsprüfung aufbaut, und es wird bei jeder späteren Änderung oder Erweiterung als Referenz benötigt.

 

Dokumentation Sprachalarmanlage Übergabe: Einweisung, Betriebsbuch, wiederkehrende Prüfungen

Bei der Übergabe erhält der Betreiber die vollständige Anlagendokumentation und eine dokumentierte Einweisung. Das Protokoll hält fest, wer in Bedienung, Alarmorganisation und Störungsbehandlung eingewiesen wurde. Es bestätigt außerdem die übergebenen Unterlagen und erläuterten Betreiberpflichten.

Besonders wichtig sind Änderungen der Nutzung oder Raumakustik. Sie können Störpegel und Sprachverständlichkeit beeinflussen und müssen bewertet werden. Für die laufende Betreuung benennt der Betreiber geeignete eingewiesene Personen. Deren betriebliche Aufgaben sind von der Rolle der Verantwortlichen Person einer zertifizierten Fachfirma zu unterscheiden.

Ab dem Übergabetag ist ein Betriebsbuch zu führen, in dem Einsätze, Ausfälle, Störungen, Reparaturen, Abschaltungen und die regelmäßigen Kontrollen eingetragen werden. Nach DIN VDE 0833-4 gehören zur Instandhaltung vierteljährliche Inspektionen und eine jährliche Wartung durch die Fachfirma, bei der auch jeder Lautsprecher auf Funktion und verzerrungsfreie Wiedergabe geprüft wird; die Ausgabe 2024-06 hat zudem Hörversuche als festen Bestandteil der Instandhaltung verankert. Unabhängig davon bleibt bei prüfpflichtigen Sonderbauten die wiederkehrende Prüfung durch Prüfsachverständige – nach PrüfVO NRW und SPrüfV Bayern spätestens alle drei Jahre – Pflicht des Betreibers, der die Prüfberichte mehrere Jahre aufzubewahren hat.

Typische Abnahmemängel bei Sprachalarmanlagen

Aus Abnahmen und Sachverständigenprüfungen kehren bestimmte Befunde regelmäßig wieder. An erster Stelle steht die nicht erreichte Sprachverständlichkeit in halligen oder lauten Bereichen, meist weil in der Planung mit zu niedrigem Störpegel gerechnet oder zu wenig Lautsprecher vorgesehen wurden. Häufig sind außerdem falsch zugeordnete Alarmierungsbereiche, bei denen eine Meldergruppe einen benachbarten statt des eigenen Bereichs beschallt, sowie fehlende oder nicht überwachte A/B-Linien. Auf der Dokumentationsseite fehlen oft Messpunktpläne, die Aufzeichnung der Durchsagetexte oder die Kapazitätsberechnung, sodass Werte nicht reproduzierbar sind. Ebenfalls verbreitet: verdeckte Lautsprecher nach Ladenbau oder Möblierung, nicht beschilderte Feuerwehr-Sprechstellen, unvollständige Störungsweiterleitung und Batterien, deren Kapazität nicht zur Berechnung passt. Wer diese Punkte vor dem Termin abarbeitet, spart in aller Regel die Nachprüfung.

 

Abnahme der Sprachalarmanlage sauber vorbereiten und dokumentieren

Die Abnahme Sprachalarmanlage ist der Punkt, an dem Planung, Errichtung und Betrieb zusammentreffen. Sie gelingt, wenn die Inbetriebsetzung nach DIN 14675-1 Phase 8 mängelfrei abgeschlossen ist, die Dokumentation vollständig vorliegt, Sicht-, Funktions- und Messprüfungen je Alarmierungsbereich systematisch durchgeführt werden und das Ergebnis in einem Protokoll steht, das Mängel klar klassifiziert. Das ZVEI-Prüfprotokoll SAA gibt dafür die Struktur vor, die DIN VDE 0833-4:2024-06 die Grenzwerte, und die Prüfverordnungen der Länder legen fest, wann zusätzlich ein Prüfsachverständiger einzuschalten ist.

Wer eine SAA-Abnahme begleitet, benötigt Kenntnisse zu Normanforderungen, Messverfahren und Zuständigkeiten. Die Schulung SAA: Verantwortliche Person nach DIN 14675 für Sprachalarmanlagen bereitet auf den entsprechenden Kompetenznachweis vor. Sie behandelt die Projektphasen vom Konzept bis zur Instandhaltung. Teilnahmevoraussetzungen und Prüfungsdetails sind auf der Schulungsseite beschrieben.

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Häufige Fragen FAQ

Was sind typische Mängel bei der Abnahme von Sprachalarmanlagen?

Häufig sind eine nicht erreichte Sprachverständlichkeit in halligen oder lauten Bereichen, falsch zugeordnete Alarmierungsbereiche, fehlende oder nicht überwachte A/B-Lautsprecherlinien, verdeckte Lautsprecher, nicht beschilderte Feuerwehr-Sprechstellen, unvollständige Störungsweiterleitung sowie Dokumentationslücken wie fehlende Messpunktpläne oder Kapazitätsberechnungen.

Welche Unterlagen gehören zur Übergabe einer Sprachalarmanlage?

Zur Übergabe gehören Konzept und Beschallungsplanung, Lage- und Installationspläne mit nummerierten Lautsprechern, Strangschemata und Blockschaltbilder, Lautsprechergruppenverzeichnis, Kapazitätsberechnung, Inbetriebsetzungs- und Abnahmeprotokoll mit allen Messwerten, die Aufzeichnung der gespeicherten Durchsagen, Bedienungs- und Wartungsanweisungen sowie das Betriebsbuch. Die Einweisung des Betreibers wird mit einem Einweisungsprotokoll bestätigt.

Wann muss ein Prüfsachverständiger die Sprachalarmanlage prüfen?

Bei Sonderbauten, die in den Landes-Prüfverordnungen genannt sind – etwa Versammlungs-, Verkaufs- und Beherbergungsstätten, Krankenhäuser oder Hochhäuser –, müssen Brandmelde- und Alarmierungsanlagen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend geprüft werden. PrüfVO NRW und SPrüfV Bayern sehen dafür eine Frist von drei Jahren vor. Auftraggeber und Kostenträger ist der Bauherr beziehungsweise Betreiber.

Was steht im ZVEI-Prüfprotokoll für Sprachalarmanlagen?

Das ZVEI-Prüfprotokoll erfasst zunächst die Anlage, die Beteiligten und die vorhandenen Unterlagen. Danach folgen Prüfungen der Komponenten und Funktionen, etwa Alarmauslösung, Prioritäten und Stromversorgung. Messwerte zu Schalldruckpegel und Sprachverständlichkeit werden dokumentiert. Den Abschluss bilden Prüfergebnis, festgestellte Mängel, Fristen und Unterschriften.

Welcher STI-Wert muss bei der Abnahme erreicht werden?

Die DIN VDE 0833-4:2024-06 fordert als Grundanforderung einen Sprachübertragungsindex von mindestens 0,5 STI. Für den Havariefall und für bestimmte Nutzungen mit geschultem Personal und regelmäßigen Übungen sind reduzierte Werte zulässig. Gemessen wird bei maximaler Wiedergabelautstärke und unter dem in der Planung angesetzten Störpegel.

Welche Messungen sind bei der Abnahme einer Sprachalarmanlage erforderlich?

Je Alarmierungsbereich werden an reproduzierbaren Messpunkten der Schalldruckpegel der Durchsage, der Störschallpegel und die Sprachverständlichkeit (STI, meist per STIPA-Verfahren) gemessen. Hinzu kommen elektrische Messungen: Ruhe- und Alarmstrom, Betriebsspannung im Notbetrieb, Verstärkerausgangspegel und die Impedanz beziehungsweise Last jeder Lautsprecherlinie.

Was ist der Unterschied zwischen Inbetriebsetzung und Abnahme einer SAA?

Die Inbetriebsetzung (DIN 14675-1 Phase 8) ist die technische Leistung des Errichters: Installation prüfen, System parametrieren, einmessen, Funktionen testen und alles im Inbetriebsetzungsprotokoll festhalten. Die Abnahme (Phase 9) ist die anschließende Verifizierung gegenüber dem Auftraggeber, ob Planungsauftrag, Konzept und technische Funktionen eingehalten sind. Sie setzt eine mängelfreie Inbetriebsetzung voraus.

Wer nimmt eine Sprachalarmanlage ab?

Die Abnahme nach DIN 14675-1 Phase 9 erfolgt zwischen Auftraggeber beziehungsweise Betreiber und der zertifizierten Errichterfirma, in der Regel unter Mitwirkung des Fachplaners. Davon zu unterscheiden ist die bauordnungsrechtliche Prüfung durch einen anerkannten Prüfsachverständigen bei prüfpflichtigen Sonderbauten sowie die Abnahme durch die Feuerwehr, wenn die zugehörige Brandmeldeanlage aufgeschaltet wird.