IT-Sicherheit NIS-2, KRITIS & ISO 27001

IT-Sicherheit – NIS-2, KRITIS & ISO/IEC 27001

Pflichten, Lieferketten und Schutzmaßnahmen im Überblick

Überblick

Sicherheitstechnische Anlagen sind heute häufig mit IP-Netzen, Fernzugriffen und übergeordneten Systemen verbunden. Damit werden Informationssicherheit und sichere Betriebsabläufe auch für Fachplaner, Errichter und Servicefirmen relevant. Kunden fragen nach Schutzmaßnahmen, Zuständigkeiten und nachvollziehbaren Nachweisen entlang der Lieferkette.

Das Tagesseminar IT-Sicherheit – NIS-2, KRITIS & ISO/IEC 27001 schafft einen verständlichen Überblick. Sie ordnen gesetzliche Anforderungen, Informationssicherheitsmanagement und grundlegende technische Maßnahmen ein. Im Mittelpunkt stehen die Themen aus der Brand- und Sicherheitstechnik: was den eigenen Betrieb betrifft, welche Anforderungen Auftraggeber stellen können und wo die vertiefte Fachplanung beginnt.

Die aktuellen BSI-Hinweise konkretisieren die praktische Umsetzung: sichere Beschaffung und Wartung, Schwachstellenmanagement, verlässliche Lieferketten, Notfallvorsorge, Mehrfaktorauthentisierung sowie Schulungen und messbare Wirksamkeitskontrollen. Das Seminar zeigt, wie diese Aufgaben mit vorhandenen Prozessen und Nachweisen verbunden werden können. Dabei unterscheiden Sie betriebliche Sensibilisierung und die besonderen Schulungspflichten der Geschäftsleitung.

Sicherheitstechnik und Informationssicherheit wachsen zusammen. Brandmelde-, Einbruchmelde-, Video- und Zutrittskontrollanlagen sind heute IP-Systeme, die fernüberwacht und fernbetreut werden. Damit wird auch der Dienstleister mit Fernzugang zum Angriffsziel. Kleine und mittlere Betriebe sind dabei nicht die Ausnahme, sondern ein Hauptziel.

Den rechtlichen Rahmen bilden das BSIG in der Fassung des NIS2-Umsetzungsgesetzes mit Betroffenheit, Registrierung, Risikomanagement, Meldewesen und den Pflichten der Geschäftsleitung, das KRITIS-Dachgesetz für die physische Resilienz kritischer Anlagen, die ISO/IEC 27001:2022 als Rahmen für den Nachweis sowie der Cyber Resilience Act mit den Herstellerpflichten für Produkte mit digitalen Elementen.

Wesentlich ist die Abgrenzung der beiden Gesetze: Das KRITIS-Dachgesetz regelt den physischen Schutz kritischer Anlagen, die Aufsicht liegt beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Das BSIG regelt die Cyber-Sicherheit, hier führt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die Aufsicht. Erhebliche Sicherheitsvorfälle gehen an die gemeinsame Meldestelle beider Behörden.

Im Mittelpunkt stehen die Punkte, an denen es in der Praxis klemmt: die dokumentierte Selbsteinstufung, der Umgang mit Kundenanforderungen aus der Lieferkette, die saubere Trennung von Anlagen- und Büronetz, das geübte Meldeverfahren und die Frage, welche Nachweise ein regulierter Kunde tatsächlich sehen will. Alle Inhalte werden hersteller- und systemneutral vermittelt und sind ohne IT-Vorkenntnisse verständlich.

Symbol für IT-Sicherheit, NIS-2 und ISO/IEC 27001

IT-Sicherheit – NIS-2, KRITIS & ISO/IEC 27001

  • NIS-2    KRITIS    ISO/IEC 27001
  • Betroffenheit    Lieferkettensicherheit    BSIG
  • Mindestmaßnahmen § 30    Meldepflichten    Registrierung § 33
  • Geschäftsleitung § 38    NIS2-Umsetzungsgesetz    KRITIS-Dachgesetz
  • ISMS    Anhang A    Risikomanagement    Nachweismappe
  • Segmentierung    VLAN · VPN · MFA    Fernwartung    IP-Anlagen
  • Bußgelder § 65    Cyber Resilience Act    Resilienzplan    24 h / 72 h / 1 Monat
  • Einbruchmeldetechnik    Zutrittskontrolle    Notstrom und USV    Protokollierung
  • Audit und Nachweise    Reaktionszeiten    Sensibilisierung    IT-Grundschutz

Nutzen

Sie erhalten eine Orientierung für Gespräche mit Auftraggebern, IT-Verantwortlichen und der eigenen Geschäftsleitung. Das Seminar verbindet regulatorische Einordnung mit anschaulichen Beispielen aus Planung, Errichtung und Service.

  • Direkte gesetzliche Betroffenheit von vertraglichen Anforderungen regulierter Kunden unterscheiden.
  • NIS-2, KRITIS und ISO/IEC 27001 in ihrem jeweiligen Zweck verstehen.
  • Typische Risiken von Fernwartung, Benutzerzugängen und vernetzten Anlagen erkennen.
  • Die Rolle eines Informations­sicherheits­management­systems für Zuständigkeiten und Nachweise einordnen.
  • Sichere Wartung, Lieferketten, Notfallvorsorge und Schutz von Zugängen priorisieren.
  • Schulungsbedarf und geeignete Nachweise zur Wirksamkeit von Maßnahmen bestimmen.
  • Gezielt erkennen, wann vertiefte IT-, anlagentechnische oder rechtliche Expertise benötigt wird.

Sie erkennen, ob und in welchem Umfang Ihr Betrieb betroffen ist, und können diese Einschätzung mit Datum, Begründung und Wiedervorlage belegen. Ebenso können Sie Anforderungen, die regulierte Kunden vertraglich weitergeben, fachlich beantworten und die dafür nötigen Nachweise bereitstellen.

Die Schulung macht Informationssicherheit zugleich zur Geschäftschance: Wer Nachweise liefern kann, gewinnt Aufträge bei regulierten Kunden und kann zusätzliche Leistungen anbieten, etwa die Prüfung der Netztrennung und Systemhärtung, eine gesicherte Fernwartung, die Betreiberdokumentation sowie Sensibilisierungsmaßnahmen für Beschäftigte.

Die Teilnahme erfolgt als Live-Webinar ohne Reiseaufwand. Checklisten, Vorlagen, ein Selbstcheck und eine geführte Übung sorgen für den Übertrag in den eigenen Betrieb.

Die Schulung „IT-Sicherheit – NIS-2, KRITIS & ISO/IEC 27001“ vermittelt Planern, Errichtern, Betreibern und der Geschäftsleitung an einem Tag, welche Pflichten aus dem BSIG in der Fassung des NIS2-Umsetzungsgesetzes und aus dem KRITIS-Dachgesetz folgen: die eigene Betroffenheit prüfen und dokumentieren, die zehn Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG umsetzen, die Meldefristen von 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat beherrschen, Anforderungen aus der Lieferkette bedienen und die Pflichten der Geschäftsleitung einschließlich Haftung und Schulungsnachweis erfüllen. Als Rahmen dient die ISO/IEC 27001:2022, ergänzt um IP-Anlagen, Netzsegmentierung und den physischen Schutz durch Einbruchmelde- und Zutrittskontrolltechnik.

Zielgruppe

Die Schulung richtet sich an Fachplaner, Projektleitungen, Errichter, Techniker, verantwortliche Personen und Servicefirmen der Sicherheitstechnik. Ebenso angesprochen sind Betreiberverantwortliche, Facility Management, Informationssicherheits-, Compliance- und QM-Verantwortliche sowie Geschäfts- und Leitungsebenen.

  • Fachplaner, Projektleitungen und Ingenieurbüros, die Anforderungen aus Ausschreibungen und Lieferkette sicher einordnen wollen.
  • Errichter, Techniker und Servicefirmen, die Anlagen fernwarten und ihre Zugänge belastbar absichern wollen.
  • Betreiberverantwortliche und Facility Management, die Betroffenheit, Meldewege und Nachweise klären müssen.
  • Beauftragte für Informationssicherheit, Compliance und Qualitätsmanagement, die ein Managementsystem aufbauen oder erweitern.
  • Geschäftsführung und Leitungsebene, die ihre persönlichen Pflichten, die Haftung und den geforderten Schulungsnachweis kennen müssen.

Besondere IT-Vorkenntnisse werden für den Einstieg nicht vorausgesetzt. Technische Begriffe werden verständlich erklärt und mit typischen Anlagen- und Betriebsabläufen verknüpft. Für erfahrene Teilnehmende bietet der Tag einen gemeinsamen Rahmen, um organisatorische und technische Anforderungen im Unternehmen abzustimmen.

Inhalte

Bedrohungen und vernetzte Sicherheitstechnik

Sie betrachten typische Angriffswege und deren mögliche Folgen für Betrieb und Verfügbarkeit.

  • Phishing, gestohlene Zugangsdaten, Schadsoftware und Angriffe auf Dienstleister.
  • Fernwartung, IP-basierte Anlagen und Schnittstellen als Teil der Sicherheitsbetrachtung.
  • Zusammenhang von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit.

 

NIS-2 und KRITIS verständlich einordnen

Sie lernen, welche Fragen für die Einschätzung eigener Aufgaben und Kundenanforderungen entscheidend sind.

  • NIS-2-Umsetzung im deutschen BSIG: wichtige und besonders wichtige Einrichtungen sowie die Abgrenzung zu Betreibern kritischer Anlagen.
  • Zusammenspiel von Cybersicherheit, KRITIS und physischer Widerstandsfähigkeit.
  • Registrierungs- und Meldepflichten, interne Eskalation sowie Umsetzungs- und Überwachungsverantwortung der Geschäftsleitung.
  • Grundlegende Schulungen und Sensibilisierung nach § 30 BSIG von der Schulung der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG unterscheiden.
  • Einordnung ergänzender Regelungen wie des Cyber Resilience Act.

 

Lieferkette, Auftraggeber und Nachweise

Auch ohne direkte Regulierung können Anforderungen über Aufträge und Servicebeziehungen entstehen.

  • Anforderungen von Kunden an Planungs-, Errichtungs- und Wartungsleistungen.
  • Unmittelbare Anbieter und Dienstleister risikoorientiert bewerten; Sicherheitsvorgaben, Zuständigkeiten und Nachweise vertraglich vereinbaren.
  • Sicherheit bei Beschaffung, Entwicklung und Wartung: Schwachstellen bewerten, Updates steuern und Informationen zu Sicherheitslücken weitergeben.
  • Schnittstellen zwischen Betreiber, IT-Abteilung, Hersteller und Fachfirma.
  • Verlässliche Kommunikation zu Vorfällen und relevanten Änderungen.

 

ISO/IEC 27001 und das ISMS

Sie erhalten einen Überblick darüber, wie Informationssicherheit als fortlaufende Managementaufgabe organisiert wird.

  • Aufgaben eines Informations­sicherheits­management­systems und Bedeutung seines Geltungsbereichs.
  • Risiken erfassen, Maßnahmen auswählen, Verantwortliche benennen und Ergebnisse überprüfen.
  • Wirksamkeit mit geeigneten Kennzahlen, Überprüfungen und Audits bewerten, Abweichungen bearbeiten und die Leitung informieren.
  • PDCA-Zyklus, dokumentierte Informationen und fortlaufende Verbesserung nutzen.
  • Schnittstellen zur DIN EN ISO 9001:2026-11: Rollen, Kompetenz, Risikobearbeitung und Änderungssteuerung gemeinsam organisieren; QM und Informationssicherheit behalten unterschiedliche Schutzziele.
  • Zusammenhänge zwischen ISMS und gesetzlichen Anforderungen ohne Gleichsetzung mit vollständiger Compliance.

 

IT-Netzwerke und sichere Anlagenanbindung

Technische Grundlagen werden anhand verständlicher Beispiele aus der Sicherheitstechnik erläutert.

  • IP-Kommunikation, Netzsegmente und VLANs im Überblick.
  • Trennung von Systembereichen und sichere Einbindung von IP-Anlagen.
  • Berechtigungen nach Aufgaben vergeben; Mehrfaktorauthentisierung und den Lebenszyklus von Zugangsmitteln betrachten.
  • Sichere Konfiguration, verschlüsselte Kommunikation sowie kontrollierte Updates und Wartungszugänge.
  • Kontrollierter Fernzugriff sowie Verfügbarkeit und Wiederanlauf.

 

Maßnahmen im Alltag und nächster Schritt

Zum Abschluss führen Sie die Inhalte in einer geordneten Vorgehensweise für den eigenen Betrieb zusammen.

  • Schutzbedarf, Zuständigkeiten und vorhandene Nachweise zunächst erfassen.
  • Kurzfristige Verbesserungen bei Zugängen, Fernwartung und Datensicherung priorisieren.
  • Notfallorganisation und Meldewege festlegen; Datensicherungen, Wiederherstellung und Wiederanlauf erproben.
  • Business Continuity Management und den BSI-Standard 200-4 als Orientierung für die Aufrechterhaltung kritischer Geschäftsprozesse einordnen.
  • Zielgruppengerechte Sensibilisierung, Personalsicherheit und Schulungsnachweise in die betriebliche Organisation aufnehmen.
  • Vertiefungsbedarf für IT-Sicherheit und die jeweiligen sicherheitstechnischen Anlagen ableiten.

 

Betroffenheit prüfen und Registrierung

Die wichtigste Frage zuerst: Sie klären, ob Ihr Betrieb unmittelbar betroffen ist, und dokumentieren das Ergebnis prüffest.

  • Prüfschritte nach § 28 BSIG, Sektoren der Anlagen 1 und 2 sowie die größenunabhängigen Sonderfälle.
  • Schwellenwerte für wichtige und für besonders wichtige Einrichtungen.
  • Arbeit mit der Betroffenheitsprüfung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
  • Registrierung nach § 33 BSIG, Pflichtangaben und Nachmeldung von Änderungen.
  • Dokumentation der Nicht-Betroffenheit mit Datum, Begründung und Wiedervorlage.

 

Die zehn Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG

Das Herzstück der Pflichten, übertragen auf einen Betrieb der Sicherheitstechnik.

  • Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte sowie die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen.
  • Betriebskontinuität mit Datensicherung, Wiederherstellung und Krisenmanagement.
  • Sicherheit der Lieferkette sowie Sicherheit bei Beschaffung, Entwicklung und Wartung.
  • Bewertung der Wirksamkeit, Schulung und grundlegende Cyberhygiene.
  • Kryptografie, Personalsicherheit, Zugriffskontrolle sowie Mehrfaktorauthentisierung und gesicherte Kommunikation.
  • Maßstab und Dokumentation: geeignet, verhältnismäßig, wirksam und nachvollziehbar begründet.

 

Pflichten der Geschäftsleitung, Haftung und Sanktionen

Informationssicherheit ist Leitungsaufgabe und nicht delegierbar.

  • Umsetzen und Überwachen der Maßnahmen nach § 38 BSIG.
  • Haftung gegenüber der Einrichtung bei schuldhafter Pflichtverletzung.
  • Regelmäßige Schulungspflicht und Anforderungen an einen prüffesten Schulungsnachweis.
  • Sanktionsrahmen nach § 65 BSIG sowie die Bußgeldrahmen aus KRITIS-Dachgesetz und Cyber Resilience Act.

 

Physischer Schutz und Resilienz nach dem KRITIS-Dachgesetz

Hier liefert die Sicherheitstechnik die Nachweise für die Betreiberpflichten.

  • Pflichten der Betreiber: Risikoanalyse, Resilienzplan, ständig erreichbare Kontaktstelle, Melde- und Nachweispflichten.
  • Einbruchmeldetechnik und Zutrittskontrolle im Kontext kritischer Anlagen: Zonen und Sicherheitsgrade.
  • Redundante Zentralen und Alarmübertragungswege, Notstrom und unterbrechungsfreie Stromversorgung.
  • Authentisierungsstufen bis zur Mehrfaktorauthentisierung, Besuchermanagement und manipulationssichere Protokollierung.
  • Einordnung angrenzender Gewerke wie Sicherheitsbeleuchtung, Videotechnik, Rauch- und Wärmeabzug sowie Gebäudefunk.

 

Melden, dokumentieren und auditfest werden

Im Ernstfall bleibt keine Zeit für Grundsatzfragen, deshalb wird das Verfahren vorab geübt.

  • Dreistufiges Meldewesen nach § 32 BSIG: Erstmeldung nach 24 Stunden, Folgemeldung nach 72 Stunden, Abschlussmeldung nach einem Monat.
  • Einordnung, wann ein Sicherheitsvorfall als erheblich gilt.
  • Dokumentationspflichten zu Betroffenheit, Risikoentscheidungen, Meldeprozess und Schulungen der Geschäftsleitung.
  • Vorbereitung auf Prüfungen und Anordnungen der Aufsicht.
  • Bausteine für Service- und Wartungsverträge mit Reaktionszeiten und Nachweisen.

 

Selbstcheck, Übung und Fahrplan für 90 Tage

Sie wenden das Gelernte unmittelbar an und nehmen alle Vorlagen mit.

  • Täuschungsversuche per E-Mail erkennen sowie Zugänge und Fernwartung absichern.
  • Meldekette im Betrieb anhand einer geführten Übung durchspielen.
  • Selbstcheck mit 48 Fragen in acht Blöcken ausfüllen und auswerten.
  • Maßnahmenplan ableiten und die ersten Schritte für 90 Tage festlegen.

 

Lernziele der Schulung

Nach der Schulung können Sie:

  • NIS-2, KRITIS-Dachgesetz und Cyber Resilience Act trennscharf einordnen;
  • die eigene Betroffenheit prüfen und prüffest dokumentieren;
  • die Registrierungspflichten nach § 33 BSIG umsetzen;
  • die zehn Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG auf den Betrieb übertragen;
  • die Pflichten und die Haftung der Geschäftsleitung belegen;
  • Kundenanforderungen aus der Lieferkette fachlich beantworten;
  • eine Nachweismappe für Ausschreibungen und Prüfungen aufbauen;
  • die Meldefristen sicher anwenden;
  • ein Managementsystem nach ISO/IEC 27001 als Rahmen nutzen;
  • IP-Anlagen getrennt, gehärtet und fernwartungssicher betreiben.

Ablauf

Das eintägige Live-Webinar findet von 09:00 bis 17:00 Uhr statt und umfasst 8,5 Unterrichtseinheiten. Der Vormittag führt von der Bedrohungslage zu NIS-2, KRITIS und Anforderungen in der Lieferkette. Am Nachmittag folgen ISO/IEC 27001, Netzwerkgrundlagen, Notfallvorsorge und die Bewertung der Maßnahmenwirksamkeit.

Der Seminaraufbau ist bewusst als Überblick mit Praxisbezug gestaltet. Fachliche Erläuterungen und Beispiele helfen bei der Einordnung eigener Fragestellungen. Pausen und eine abschließende Fragerunde sind eingeplant. Für technische Vertiefungen werden passende Fachthemen und Anschlussschulungen aufgezeigt.

  • Dauer: ein Tag von 09:00 bis etwa 17:00 Uhr einschließlich Pausen.
  • Ort: Online als Live-Webinar. Benötigt werden ein Rechner mit Internetzugang, Ton sowie eine funktionsfähige Kamera und ein Mikrofon.
  • Methodik: Wechsel aus Fachvortrag, Checklisten und Vorlagen, einer geführten Tischübung und gemeinsamer Auflösung.
  • Unterlagen: ausführliches Skript im PDF-Format, Selbstcheck, Checklisten, Rollenübersicht, Vorlagen für Risiko- und Maßnahmenregister sowie ein Fahrplan für die ersten 90 Tage.
  • Abschluss: UDS-Teilnahmebescheinigung mit Angaben zu Thema, Umfang und Inhalten.
  • Inhouse: ab etwa zehn Teilnehmenden als geschlossene Veranstaltung, inhaltlich auf Ihre Anlagen, Kunden und Projekte abgestimmt.

Die Zugangsdaten und das Skript erhalten Sie rechtzeitig vor dem Termin. Ersatzteilnehmer sind jederzeit kostenfrei möglich.

Schulungstermine IT-Sicherheit – NIS-2, KRITIS & ISO/IEC 27001

Termin: 02.02.2027

Kursort: Webinar

Freie Plätze:

Kosten: 395 € zzgl. MwSt.

Termin: 15.04.2027

Kursort: Webinar

Freie Plätze:

Kosten: 395 € zzgl. MwSt.

Termin: 16.09.2027

Kursort: Webinar

Freie Plätze:

Kosten: 395 € zzgl. MwSt.

Termin: 16.11.2027

Kursort: Webinar

Freie Plätze:

Kosten: 395 € zzgl. MwSt.

Anmeldung

Termine: Die Schulung findet mehrmals jährlich statt. Die nächsten Termine finden Sie unter „Termin buchen“. Dort können Sie alle geplanten Daten einsehen.

Rabatte: Wenn mehrere Mitarbeiter aus derselben Firma am selben Termin teilnehmen, gewähren wir attraktive Mengenrabatte:

  • 10 % Rabatt ab 2 Teilnehmern
  • 20 % Rabatt ab 3 Teilnehmern
  • 30 % Rabatt ab 5 Teilnehmern

 

Die Rabattstaffel wird im Online-Anmeldeformular automatisch berücksichtigt, sofern die Rechnungsadresse identisch ist.

Anmeldung: Sie können sich direkt online anmelden – klicken Sie einfach auf den „Jetzt buchen“-Button des gewünschten Termins und füllen Sie das Anmeldeformular aus. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Registrierungsbestätigung mit den übermittelten Daten. Falls Sie dort Fehler feststellen, können Sie uns diese per E-Mail direkt mitteilen, bevor wir die offizielle Buchungsbestätigung an die anmeldende Person verschicken.

Schulungsgebühr: 395 € je Person zzgl. USt., inklusive Skript im PDF-Format und Teilnahmebescheinigung. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 20 Personen begrenzt; die Mindestteilnehmerzahl beträgt 4 Personen.

Zahlung auf Rechnung ist üblich; die Rechnung erhalten Sie vor Seminarbeginn. Im Anmeldeprozess können Sie die Zahlung auch bequem über ein SEPA-Mandat vornehmen lassen. Bei Fragen zur Buchung helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung die richtige E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand an. Dafür steht ein eigenes Feld zur Verfügung.

Diese Schulung kann auch inhouse exklusiv für Ihr Unternehmen durchgeführt werden (bereits ab ca. 10 Teilnehmern lohnend). Nutzen Sie für Inhouse-Anfragen bitte unser Angebotsformular oder kontaktieren Sie uns direkt.

Teilnahmebescheinigung zur IT-Sicherheit-Schulung

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung und das Skript im PDF-Format. Die Bescheinigung dokumentiert Ihre Teilnahme am Seminar. Sie kann in die betriebliche Fortbildungsdokumentation aufgenommen werden.

Der Kurs vermittelt Grundlagen und Orientierung. Eine ISO/IEC-27001-Zertifizierung oder ein individueller Nachweis der Erfüllung sämtlicher NIS-2-Pflichten ist damit nicht verbunden.

Fragen zur IT-Sicherheit-Schulung

Benötige ich IT-Vorkenntnisse?

Nein. Das Seminar ist als verständlicher Einstieg für Planer, Errichter, Betreiber und Leitungskräfte angelegt. Netzwerkbegriffe und technische Schutzmaßnahmen werden anhand von Beispielen aus der Sicherheitstechnik erklärt.

Sind alle Errichterbetriebe unmittelbar von NIS-2 betroffen?

Eine direkte Betroffenheit hängt von den gesetzlichen Kriterien und den Tätigkeiten des Unternehmens ab. Zusätzlich können regulierte Auftraggeber vertragliche Anforderungen an ihre Dienstleister stellen. Das Seminar erläutert diesen Unterschied.

Ist das NIS-2-Umsetzungsgesetz in Deutschland schon in Kraft?

Ja. Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Das Seminar ordnet die daraus folgenden Aufgaben und die Bedeutung für Unternehmen der Sicherheitstechnik ein.

Welche Rolle spielt ISO/IEC 27001?

ISO/IEC 27001 beschreibt Anforderungen an ein Informationssicherheitsmanagementsystem. Ein ISMS hilft, Risiken, Zuständigkeiten und Maßnahmen systematisch zu bearbeiten. Die gesetzlichen Anforderungen müssen ergänzend für das jeweilige Unternehmen betrachtet werden.

Wie technisch ist das Seminar?

Sie erhalten einen Überblick zu IP-Netzen, Segmentierung, sicheren Zugängen und Fernwartung. Umfangreiche Netzwerkplanung, Systemkonfiguration oder ein vollständiger ISMS-Aufbau sind vertiefende Aufgaben, die über diesen Einführungstag hinausgehen.

Welche Unterlagen erhalte ich?

Zum Seminar gehören ein Skript im PDF-Format und eine Teilnahmebescheinigung. Die Inhalte unterstützen Sie dabei, den eigenen Handlungsbedarf zu strukturieren und nächste Schritte mit den zuständigen Personen abzustimmen.

Sind wir als Planungs- oder Errichterbetrieb überhaupt von NIS-2 betroffen?

Meist nicht unmittelbar: Errichter und Elektroinstallation sind in den Sektoren der Anlagen 1 und 2 nicht aufgeführt, und wer die Schwellenwerte nicht erreicht, muss sich nicht selbst registrieren oder melden. Mittelbar sehr wohl: Regulierte Kunden müssen nach § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG ihre Lieferkette absichern und geben Sicherheitsanforderungen, Melde- und Nachweispflichten sowie Prüfrechte vertraglich weiter. Hersteller von Anlagentechnik sollten ab 50 Beschäftigten genau prüfen. Auch die Nicht-Betroffenheit ist mit Datum, Begründung und Wiedervorlage zu dokumentieren.

Worin unterscheiden sich NIS-2 und das KRITIS-Dachgesetz?

Die beiden Gesetze ergänzen sich und werden im Seminar trennscharf eingeordnet: das BSIG in der Fassung des NIS2-Umsetzungsgesetzes für die Cyber-Sicherheit, das KRITIS-Dachgesetz für den physischen Schutz und die Resilienz kritischer Anlagen. Wir zeigen, welche Behörde jeweils zuständig ist, wie die Meldewege zusammenlaufen und an welchen Stellen die Sicherheitstechnik die Nachweise liefert.

Welche Fristen und Meldepflichten gelten?

Die Registrierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist nach § 33 BSIG binnen drei Monaten nach erstmaliger Betroffenheit vorzunehmen, Änderungen sind binnen zwei Wochen nachzumelden. Bei erheblichen Sicherheitsvorfällen gilt nach § 32 BSIG ein dreistufiges Meldewesen: Erstmeldung binnen 24 Stunden, Folgemeldung binnen 72 Stunden, Abschlussmeldung einen Monat nach der Folgemeldung. Nach dem KRITIS-Dachgesetz ist binnen 24 Stunden zu melden, der ausführliche Bericht folgt nach einem Monat.

Was droht bei Verstößen und haftet die Geschäftsleitung persönlich?

Der Bußgeldrahmen nach § 65 BSIG reicht bei besonders wichtigen Einrichtungen bis 10 Millionen Euro beziehungsweise 2 Prozent des Gesamtumsatzes, bei wichtigen Einrichtungen bis 7 Millionen Euro beziehungsweise 1,4 Prozent. Das KRITIS-Dachgesetz sieht bis 1 Million Euro vor, der Cyber Resilience Act für Hersteller bis 15 Millionen Euro beziehungsweise 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Nach § 38 Abs. 2 BSIG haftet die Geschäftsleitung bei schuldhafter Pflichtverletzung gegenüber der Einrichtung nach den Regeln des Gesellschaftsrechts.

Ist die Schulung hersteller- und systemneutral?

Ja. Recht, Normen, Methodik und Maßnahmen werden unabhängig von Fabrikat und Software vermittelt. Nennungen einzelner Produkte dienen ausschließlich der neutralen Einordnung und sind keine Empfehlung. Die Schulung ersetzt keine produktbezogene Herstellerschulung, erleichtert aber die Bewertung jeder Lösung.

Ersetzt die Schulung eine Rechtsberatung?

Nein. Die Schulung vermittelt praxisnahes Fach- und Orientierungswissen zum Rechtsrahmen und zu den erforderlichen Nachweisen. Verbindliche Aussagen für den Einzelfall, etwa zur Betroffenheit oder zu Vertragsklauseln, bleiben der rechtlichen Prüfung vorbehalten. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Gesetzes-, Norm- und Verordnungstexte.

Was kostet die Schulung und gibt es Mengenrabatte?

Die Teilnahmegebühr beträgt 395 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Person und schließt das Live-Webinar sowie die digitalen Schulungsunterlagen ein. Bei mehreren Teilnehmenden aus demselben Unternehmen gewähren wir 10 Prozent Rabatt ab zwei Personen, 20 Prozent ab drei Personen und 30 Prozent ab fünf Personen.

Bieten Sie die Schulung auch als Inhouse-Schulung an?

Ja. Ab etwa zehn Teilnehmenden führen wir die Schulung als geschlossene Veranstaltung für Ihr Unternehmen durch, online oder auf Wunsch vor Ort, inhaltlich abgestimmt auf Ihre Anlagen, Kunden und Projekte.

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