STIPA-Messung an Sprachalarmanlagen: STI 0,5 richtig prüfen

12.10.2026

Display eines Schallpegelmessgeräts bei der Messung an einer Sprachalarmanlage

Die STIPA-Messung prüft, wie verständlich eine Sprachalarmanlage Durchsagen am Hörort überträgt. Ein hoher Schalldruckpegel allein genügt dafür nicht. Auch Nachhall, Störgeräusche, Lautsprecheranordnung und die Messbedingungen beeinflussen das Ergebnis.

Kurzinfo für die Praxis

Ein STI-Wert ist nur mit dokumentierten Randbedingungen aussagekräftig. Halten Sie Messpunkte, Anlageeinstellungen, Störgeräusche, Messverfahren und die Bewertung des jeweiligen Bereichs fest.

Die Voraussetzungen entstehen bereits bei der Planung von Alarmierungsbereichen und Lautsprechern. Wie die Anlage während der Nutzung geprüft wird, beschreibt der Beitrag zur Wartung und Instandhaltung von Sprachalarmanlagen.

UDS Schulung: SAA: Sachkunde Grundlagen der Akustik und Elektroakustik für Sprachalarmanlagen

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Inhaltsverzeichnis

 

Was die STIPA-Messung prüft: Sprachverständlichkeit als Schutzziel der SAA

Eine Sprachalarmanlage (SAA) hat gegenüber einer akustischen Signalgeber-Alarmierung genau einen Vorteil: Sie kann Menschen sagen, was sie tun sollen. Dieser Vorteil existiert aber nur, wenn die Durchsage am Ohr der Betroffenen auch verstanden wird. Sprachverständlichkeit ist deshalb kein Komfortmerkmal, sondern das zentrale Schutzziel jeder SAA nach DIN VDE 0833-4. 

Eine Anlage, die laut genug ist, aber im Nachhall einer Halle oder im Grundgeräusch einer Produktion nur noch Brei liefert, verfehlt ihren Zweck – selbst wenn Zentrale, Leitungen und Notstromversorgung einwandfrei sind.

Weil das subjektive Hörempfinden als Nachweis nicht taugt, wird Sprachverständlichkeit objektiv gemessen. Die etablierte Kenngröße ist der Sprachübertragungsindex STI (Speech Transmission Index) nach DIN EN IEC 60268-16. Er beschreibt auf einer Skala von 0 (unverständlich) bis 1 (vollkommen verständlich), wie gut die sprachtypischen Lautstärkeschwankungen – die Modulation – auf dem Weg vom Lautsprecher zum Hörer erhalten bleiben. 

Nachhall verschmiert diese Modulation, Störgeräusche füllen die Pausen zwischen den Silben auf, Verzerrungen verfälschen das Spektrum. Alles zusammen drückt den STI.

Die STIPA-Messung ist das praxisübliche Verfahren, um den STI an einer realen Anlage zu bestimmen. Sie gehört zur Inbetriebsetzung und Abnahme, wird bei wesentlichen Änderungen an Raum oder Anlage wiederholt und belegt, dass der von DIN VDE 0833-4 geforderte Wert – im Regelfall STI 0,5 – erreicht wird. Wer sie durchführt oder bewertet, braucht Grundlagen der Akustik und Elektroakustik, wie sie die Norm in Abschnitt 4.4 von den Verantwortlichen Personen einer Fachfirma verlangt.

 

STI vs. STIPA: Unterschied der Messverfahren nach DIN EN 60268-16

Die maßgebliche Norm für den Sprachübertragungsindex ist DIN EN IEC 60268-16:2021-10 „Elektroakustische Geräte – Teil 16: Objektive Bewertung der Sprachverständlichkeit durch den Sprachübertragungsindex“. Sie übernimmt die fünfte Ausgabe der IEC 60268-16 (2020) und ersetzt DIN EN 60268-16:2012-05. Wesentliche Änderungen sind ein korrigiertes männliches Sprachspektrum mit abgesenkten Anteilen bei 125 Hz und 250 Hz, der Wegfall des weiblichen Spektrums und ein neuer Anhang zur rechnerischen Anpassung von Messergebnissen an andere Stör- und Sprachpegel. Prüfen Sie, welche Normausgabe Ihr Messgerät verwendet.

Physikalisch basiert der STI auf der Modulationsübertragungsfunktion: Rosa Rauschen wird in sieben Oktavbändern von 125 Hz bis 8 kHz mit 14 sprachtypischen Modulationsfrequenzen zwischen 0,63 Hz und 12,5 Hz moduliert. Am Messort wird ermittelt, wie viel der Modulationstiefe in jeder der 98 Kombinationen erhalten ist; daraus wird – mit einer Gewichtung, in der das 2-kHz-Band am stärksten zählt – der Einzahlwert STI berechnet. Dieses vollständige Verfahren („Full STI“) dauert je Messpunkt mehrere Minuten und wird heute meist indirekt aus einer Raumimpulsantwort abgeleitet.

Für Beschallungs- und Alarmierungsanlagen wurde das STIPA-Verfahren entwickelt. STIPA steht für „STI for Public Address“. Das Testsignal verwendet zwei Modulationsfrequenzen je Oktavband. Dadurch lässt sich die Messung mit einem geeigneten Handmessgerät vergleichsweise schnell durchführen. Für ein belastbares Ergebnis müssen die Verfahrensgrenzen und Störgeräusche berücksichtigt werden.

Das ältere RASTI-Verfahren erfasst nur einen Teil der für Beschallungsanlagen relevanten Übertragungseigenschaften. Es ist seit der vierten Ausgabe der IEC 60268-16 von 2011 nicht mehr Bestandteil der Norm. Für den hier behandelten Nachweis der Sprachverständlichkeit ist ein geeignetes Verfahren nach der geltenden DIN EN IEC 60268-16 zu verwenden.

VerfahrenOktavbänderModulationsfrequenzenMessdauer je PunktStatus / Einsatz
STI (Full STI)7 (125 Hz – 8 kHz)14 je Band, 98 Kombinationenmehrere Minuten (direkt) oder indirekt aus ImpulsantwortReferenzverfahren; Planung, Simulation, Gutachten
STIPA7 (125 Hz – 8 kHz)2 je Band, 14 Kombinationenca. 15 – 20 sStandard für SAA/ENS; Abnahme und Wiederholungsprüfung mit Handmessgerät
RASTI2 (500 Hz, 2 kHz)9 Kombinationenca. 10 – 15 sveraltet, seit IEC 60268-16 Ed. 4 (2011) nicht mehr enthalten; für SAA unzulässig


Die Common Intelligibility Scale (CIS) aus älteren Alarmierungsnormen ist eine reine Umrechnung: CIS = 1 + lg(STI); STI 0,5 entspricht CIS 0,70. Zur Bewertung nutzt die aktuelle Norm Qualifikationsstufen von A+ (STI über 0,76) bis U (unter 0,36) in Schritten von 0,04; STI 0,5 liegt in Stufe G (0,48 bis 0,52). Die ältere verbale Einteilung, in der 0,45 bis 0,60 als „ausreichend“ gilt, hilft, Kunden das Ergebnis zu erklären.

 

STI Wert 0,5: Anforderungen an die Sprachverständlichkeit nach DIN VDE 0833-4

DIN VDE 0833-4:2024-06 regelt die Sprachverständlichkeit in Unterabschnitt 6.2 und hat diesen Teil gegenüber der Ausgabe 2014 umfangreich überarbeitet. Kern ist eine Bewertung je akustisch abgrenzbarem Bereich (Audio Description Area, ADA): Ein Alarmierungsbereich wird in akustisch vergleichbare Teilflächen gegliedert – Großraumbüro, Treppenraum und Tiefgarage sind unterschiedliche ADA, auch wenn sie an derselben Lautsprecherlinie hängen. Innerhalb jeder ADA gilt die Anforderung nicht für jeden Quadratmeter, sondern für die besten 90 % der Fläche beziehungsweise der Mess- oder Simulationspunkte. Einzelne akustisch hoffnungslose Ecken werden so toleriert, ohne dass sich das Gesamtergebnis schönrechnen lässt.

Für diese 90-%-Fläche werden zwei Werte gefordert: Der Mittelwert muss mindestens STI 0,50 betragen, und kein Punkt darf STI 0,45 unterschreiten. Unter bestimmten Randbedingungen lässt die Norm reduzierte Anforderungen von 0,45 im Mittel und 0,40 als Minimum zu – etwa im Fehlerfall bei höheren Sicherheitsstufen (Ausfall eines Verstärkers oder einer Lautsprecherlinie) oder für einen geschlossenen, eingewiesenen Personenkreis, der die Durchsagen aus Übungen kennt. Ob eine Reduzierung zulässig ist, entscheidet nicht der Errichter, sondern das Brandschutz- und Alarmierungskonzept.

Das Störgeräusch wird deutlich ernster genommen als früher. Bei der vereinfachten Planung muss der A-bewertete Signal-Rausch-Abstand mindestens 15 dB betragen und der Störgeräuschpegel darf 65 dB(A) nicht überschreiten – darüber ist das ausführliche Verfahren mit spektraler Betrachtung Pflicht. Wer das ausführliche Verfahren anwendet, muss Störpegel oktavbandweise bewerten, Nachhallzeiten kennen und Maskierung berücksichtigen – hier greift die Anforderung an die Fachkompetenz. Die Norm hinterlegt dazu in Anhang D das normative Messverfahren, in Anhang F eine Planungshilfe und in Anhang K ein Muster des Messberichts.

Gegenüber der alten Praxis „Mittelwert minus Standardabweichung mindestens 0,5“ aus dem ZVEI-Prüfprotokoll von 2018 setzt das neue Konzept ausreichend viele, sinnvoll verteilte Messpunkte voraus – mit drei Messungen pro Etage lässt sich keine 90-%-Fläche belegen.

 

Nachhallzeit, Störgeräusch, Lautsprecher: Was den STI bestimmt

Die STIPA-Messung liefert eine Zahl, aber nicht die Ursache. Wer Ergebnisse bewerten oder verbessern will, muss vier Einflussgrößen kennen. Die erste ist die Nachhallzeit: Je länger der Raum nachklingt, desto stärker überlagert der Hall einer Silbe die nächste, und die Modulation des Sprachsignals wird eingeebnet. In Fluren mit harten Oberflächen, Atrien, Sporthallen und Parkhäusern liegen Nachhallzeiten oft weit über den Werten, die DIN 18041 für sprachorientierte Räume empfiehlt. Eine SAA kann schlechte Raumakustik nur begrenzt kompensieren; die Nachhallzeit sollte deshalb vor der Planung gemessen oder aus Absorptionsdaten belastbar berechnet werden.

Die zweite Größe ist das Störgeräusch. Entscheidend ist nicht der A-bewertete Summenpegel, sondern der Signal-Rausch-Abstand in jedem Oktavband: Tieffrequente Lüftungsgeräusche stören weniger als Stimmengewirr im Bereich 1 bis 4 kHz. Wirksam ist der Bereich zwischen etwa –15 dB und +15 dB Störabstand je Band; darüber bringt mehr Pegel keinen Gewinn mehr. Weil sich Störpegel im Betrieb stark ändern, gehört zur seriösen Bewertung eine ausreichend lange Messung des betriebstypischen Grundgeräusches.

Die dritte Größe ist die Lautsprecheranordnung: Dichte, Ausrichtung und Richtcharakteristik bestimmen, wie viel Direktschall im Verhältnis zum Diffusschall am Hörer ankommt. Viele kleine, nah am Hörer platzierte Lautsprecher liefern in halligen Räumen fast immer bessere STI-Werte als wenige laute mit langen Schallwegen. Bei Deckenlautsprechern zählt der Abstand im Verhältnis zur Montagehöhe, bei Wandlautsprechern die Ausrichtung auf die Hörzone statt auf die Gegenwand.

Viertens wirkt der Pegel selbst. Der STI erreicht optimale Werte etwa zwischen 60 und 80 dB(A) am Hörort; darüber setzt Selbstmaskierung ein, bei der laute tieffrequente Anteile leisere Konsonanten verdecken. In lauten Umgebungen entsteht so eine Zwickmühle: Der Störabstand verlangt mehr Pegel, die Maskierung bestraft ihn. Hinzu kommen Verzerrungen durch übersteuerte Verstärker, falsch gewählte Übertrageranzapfungen in der 100-V-Technik oder Dynamikkompression, die den Crestfaktor des Sprachsignals von rund 12 dB auf etwa 6 dB reduziert.

 

STIPA-Messung durchführen: Messgerät, Messpunkte, Störgeräuschkorrektur

Am Anfang steht das Messgerät STIPA: ein Schallpegelmesser mit STIPA-Option (etwa NTi Audio XL2, Bedrock SM50 oder vergleichbare Systeme), Messmikrofon und Schallpegelkalibrator. Vor jeder Messreihe wird das Mikrofon kalibriert (94 oder 114 dB), denn Stör- und Sprachpegel gehen als Absolutwerte in die Bewertung ein. Das Testsignal muss zum Gerät und zur hinterlegten Normausgabe passen; STIPA-Signale verschiedener Hersteller sind nicht beliebig austauschbar. Es wird elektrisch in die SAA eingespeist, damit die gesamte Übertragungskette von der Zentrale bis zum Lautsprecher erfasst wird. Soll auch die Feuerwehr- oder Notfallsprechstelle bewertet werden, wird das Signal akustisch über einen Sprecherersatz (Talkbox) mit 60 dB(A) in 1 m Abstand im typischen Einsprechabstand in das Mikrofon eingespielt.

Die Anlage wird auf den realen Alarmierungspegel eingestellt. Vorher lohnt es sich, die Aussteuerungsgrenze zu bestimmen: Der Eingangspegel wird erhöht, bis der Schalldruck nicht mehr proportional folgt – darüber misst man Verzerrungen, nicht den Raum. Bei Kompressoren oder Limitern sind Störpegel, STI ohne Kompression und Maximalpegel mit Kompression getrennt zu messen.

Die Messpunkte für die Sprachverständlichkeit müssen die ADA repräsentativ abbilden. Bewährt hat sich ein Raster von etwa 6 m × 6 m, ergänzt um bewusst ungünstige Positionen: die Mitte zwischen zwei Deckenlautsprechern, Bereiche hinter Stützen oder Regalen, das Ende eines langen Flurs, Flächen mit hohem Grundgeräusch. Symmetrische Räume können halbseitig gemessen werden; bei baugleichen Räumen wie Hotelzimmern genügt eine Stichprobe mit Funktionskontrolle der übrigen. Die Messhöhe orientiert sich an der Ohrhöhe: rund 1,0 bis 1,2 m für sitzende und 1,5 bis 1,7 m für stehende Personen. Das Mikrofon steht auf einem Stativ und wird während der 15 bis 20 Sekunden nicht bewegt; Personen im Raum schweigen.

Zur Absicherung sieht die Norm Wiederholungen vor. Liegt der erste Wert deutlich über der Anforderung (Praxiswert: STI ≥ 0,63), genügt eine Messung. Andernfalls werden drei Messungen durchgeführt: Weichen sie um höchstens 0,03 voneinander ab, wird gemittelt; bei Abweichungen bis 0,05 werden weitere Messungen ergänzt; darüber ist die Ursache zu suchen – typischerweise Übersteuerung, impulsartige Störgeräusche, Luftbewegung oder sprechende Personen. Moderne Geräte erkennen ungültige Modulationsverhältnisse und schwankende Pegel selbst und markieren solche Messungen.

Besondere Sorgfalt erfordert die Störgeräuschkorrektur. Die Messung kann unter geeigneten Bedingungen direkt im repräsentativen Betriebsgeräusch erfolgen. Alternativ wird zunächst in ruhiger Umgebung gemessen. Ein separat erfasstes Störgeräuschspektrum fließt dann in die normgerechte Berechnung ein. Impulsartige, tonale oder sprachähnliche Störungen können das Ergebnis verfälschen und müssen bei der Verfahrenswahl berücksichtigt werden.

Ist die spätere Nutzung noch nicht vorhanden, können abgestimmte Annahmen aus dem Alarmierungskonzept erforderlich sein. Diese müssen nachvollziehbar und für den vorgesehenen Betriebszustand geeignet sein. Dokumentieren Sie Messverfahren, Geräuschspektrum, Messdauer und Berechnung im Bericht. Eine pauschale Geräuschannahme ohne Bezug zur Nutzung genügt nicht.

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Dokumentation im Prüfprotokoll und Maßnahmen bei Unterschreitung

Bei der Inbetriebsetzung werden Sprachverständlichkeit, Schalldruck und Störschall an nachvollziehbaren Messpunkten geprüft. Die einschlägigen Normen und das ZVEI-Merkblatt „Elektroakustische Alarmierung“ geben dafür den Rahmen vor. Der Bericht dokumentiert die akustisch unterscheidbaren Bereiche und die verwendeten Messmittel einschließlich Kalibriernachweis.

Erfassen Sie außerdem Testsignal, Normausgabe, Einspeiseweg und Alarmierungspegel. Beschreiben Sie die Betriebsbedingungen, beispielsweise Lüftung, Möblierung und Türstellungen. Ein Lageplan ordnet die nummerierten Messpunkte und Messhöhen zu. Einzelwerte, Auswertung und Störgeräuschkorrektur müssen nachvollziehbar sein. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für spätere Vergleichsmessungen.

Wird die Anforderung unterschritten, ist zuerst zu klären, ob ein Mess- oder ein Anlagenproblem vorliegt – falsche Pegel, Übersteuerung oder ein unpassendes Testsignal liefern scheinbar schlechte Ergebnisse. Ist das Ergebnis belastbar, stehen die Maßnahmen in sinnvoller Reihenfolge:

  • Anlage optimieren: Pegelverteilung angleichen, Übersteuerung beseitigen, Sprachfilter beziehungsweise Equalizer so einstellen, dass tieffrequente Anteile abgesenkt und der Bereich 1 bis 4 kHz betont wird.
  • Beschallung umplanen: Lautsprecher ergänzen oder umsetzen, um den Direktschallanteil zu erhöhen; Deckenlautsprecher dichter, Wandlautsprecher auf die Hörzone gerichtet, in halligen Räumen stärker bündelnde Typen.
  • Raumakustik verbessern: Absorber an Decke oder Wänden reduzieren die Nachhallzeit für alle Positionen gleichzeitig – oft die wirtschaftlichste Lösung, aber nur mit Bauherr und Architekt umsetzbar.
  • Konzept anpassen: ADA neu zuschneiden, reduzierte Anforderungen prüfen, sofern das Alarmierungskonzept dies zulässt, oder Ersatzmaßnahmen wie optische Signalgeber vorsehen.


Der beste Zeitpunkt dafür ist die Planung. Eine Akustiksimulation mit einem anerkannten Programm wie EASE gilt als Stand der Technik, um STI-Verteilung, Pegel und Störabstand vor der Montage zu prüfen. Sie ist aber nur so gut wie ihre Eingangsdaten: gemessene oder sauber berechnete Nachhallzeiten, belastbare Lautsprecherdaten, realistische Störspektren und ein korrekt angesetzter Crestfaktor. Die STIPA-Messung bei der Abnahme ist dann die Verifikation der Planung – nicht der erste Moment, in dem jemand über Sprachverständlichkeit nachdenkt.

 

Typische Fehler bei der Messung der Sprachverständlichkeit

Der häufigste Fehler ist die Messung bei Stille ohne Störpegelkorrektur. Im leeren Gebäude am Abend erreicht fast jede Anlage STI 0,6; im Betrieb mit Lüftung, Publikum oder Produktion bleibt davon oft weniger als 0,5 übrig. Ein Protokoll ohne Störspektrum und Korrekturmethode belegt nur, dass die Anlage grundsätzlich funktioniert – nicht, dass sie verstanden wird.

Ähnlich verbreitet sind falsch gewählte Messpunkte: nur nahe an Lautsprechern, zu wenige Punkte für die Größe der ADA, keine ungünstigen Positionen, falsche Messhöhe, Mikrofon in der Hand. Das Ergebnis ist eine 90-%-Fläche, die auf dem Papier existiert, aber nicht im Gebäude. Ebenso kritisch ist die Messung mit unrealistischem Pegel – zu leise, um das Personal nicht zu stören, oder so laut, dass Verstärker und Lautsprecher übersteuern. Beides verfälscht den STI, im zweiten Fall durch Verzerrungen, die im Alarmfall genauso auftreten.

Auch nach der Messung können Änderungen das Ergebnis entwerten. Beispiele sind veränderte Equalizer-Einstellungen oder Sprachfilter. Fehler entstehen außerdem durch ungeeignete Testsignale, bandbegrenzte Einspeisewege oder nicht berücksichtigte impulsartige Störungen. Eine fehlende Kalibrierung erschwert die Bewertung zusätzlich.

Nach Umbau, Möblierung oder Nutzungsänderung muss geprüft werden, ob der bisherige Nachweis noch gilt. Hat sich die Raumakustik wesentlich verändert, kann eine erneute Messung erforderlich sein. Dokumentieren Sie deshalb den gemessenen Anlagenzustand einschließlich der relevanten Einstellungen.

 

STIPA-Messung ist nur so gut wie das Verständnis dahinter

Die STIPA-Messung ist der einzige belastbare Nachweis dafür, dass eine Sprachalarmanlage ihr Schutzziel erreicht. DIN VDE 0833-4:2024-06 fordert für die besten 90 % jeder akustisch abgrenzbaren Fläche im Regelfall einen mittleren STI von 0,50 und ein Minimum von 0,45, bewertet das Störgeräusch spektral und verlangt eine nachvollziehbare Dokumentation. Ein Handmessgerät liefert den Zahlenwert in 15 Sekunden – ob dieser Wert etwas bedeutet, entscheiden Messpunkte, Pegel, Störgeräuschkorrektur und die Kenntnis von Nachhall und Maskierung.

Verantwortliche Personen einer SAA-Fachfirma benötigen Kenntnisse der Akustik und Elektroakustik. Unsere Schulung SAA: Sachkunde Grundlagen der Akustik und Elektroakustik für Sprachalarmanlagen vermittelt die Zusammenhänge. Sie behandelt unter anderem Schalldruck, Frequenzen, STI/STIPA, Raumakustik und 100-V-Technik. Informationen zum Wissenstest und zum UDS-Zertifikat finden Sie auf der Schulungsseite.

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Häufige Fragen FAQ

Was ist die CIS Common Intelligibility Scale?

Die CIS ist eine alternative Skala für Sprachverständlichkeit, die direkt aus dem STI umgerechnet wird: CIS = 1 + lg(STI). Ein STI von 0,50 entspricht einem CIS von 0,70. Sie wurde vor allem in älteren Alarmierungsnormen verwendet; DIN VDE 0833-4 arbeitet mit dem STI.

Wie beeinflusst die Nachhallzeit die Sprachverständlichkeit?

Langer Nachhall überlagert aufeinanderfolgende Silben und ebnet die sprachtypische Modulation ein – der STI sinkt. In halligen Räumen wie Hallen, Atrien oder Parkhäusern lässt sich das nur begrenzt durch mehr Lautsprecher kompensieren. Deshalb sollte die Nachhallzeit vor der Planung gemessen werden; raumakustische Maßnahmen nach DIN 18041 sind oft die wirksamste Lösung, wenn der STI nicht erreicht wird.

Welches Messgerät braucht man für eine STIPA-Messung?

Benötigt werden ein Schallpegelmesser mit STIPA-Funktion (zum Beispiel NTi Audio XL2 oder Bedrock SM50), ein Messmikrofon, ein Schallpegelkalibrator sowie das zum Gerät passende STIPA-Testsignal, das elektrisch in die SAA eingespeist wird. Für die Bewertung der Sprechstelle kommt ein Sprecherersatz (Talkbox) hinzu, der das Signal mit 60 dB(A) in 1 m Abstand abstrahlt. Kalibrierung vor jeder Messreihe ist Pflicht.

Muss das Störgeräusch bei der STIPA-Messung berücksichtigt werden?

Ja, das Störgeräusch ist neben dem Nachhall der wichtigste Einflussfaktor auf den STI. Entweder wird direkt im betriebstypischen, stationären Störgeräusch gemessen, oder es wird in ruhiger Umgebung gemessen und ein separat erfasstes Störspektrum (Oktavbänder, LAeq über mindestens 30 Sekunden) rechnerisch nach DIN EN IEC 60268-16 eingerechnet. Eine Messung bei Stille ohne Korrektur ist kein Nachweis der Sprachverständlichkeit.

In welcher Höhe wird die STIPA-Messung durchgeführt?

Gemessen wird auf Ohrhöhe der späteren Nutzer: etwa 1,0 bis 1,2 m für sitzende Personen und 1,5 bis 1,7 m für stehende Personen. Das Mikrofon gehört auf ein Stativ und darf während der Messung nicht bewegt oder vom Körper abgeschattet werden. Die gewählte Messhöhe wird je Messpunkt im Protokoll vermerkt.

Wie viele Messpunkte braucht eine Sprachverständlichkeitsmessung?

Die Norm gibt keine feste Anzahl vor, sondern verlangt eine repräsentative Abdeckung jeder ADA, sodass die 90-%-Bewertung belastbar ist. In der Praxis bewährt sich ein Raster von etwa 6 m × 6 m, ergänzt um ungünstige Positionen wie die Mitte zwischen Lautsprechern, Flurenden oder abgeschattete Bereiche. Symmetrische Räume können halbseitig gemessen werden, bei baugleichen Räumen genügt eine Stichprobe mit Funktionskontrolle der übrigen.

Welcher STI-Wert ist für Sprachalarmanlagen nach DIN VDE 0833-4 gefordert?

DIN VDE 0833-4:2024-06 fordert für die besten 90 % der Fläche eines akustisch abgrenzbaren Bereichs (ADA) einen mittleren STI von mindestens 0,50; kein Punkt dieser 90-%-Fläche darf 0,45 unterschreiten. Unter bestimmten Bedingungen, etwa im Fehlerfall oder bei eingewiesenem Personenkreis, sind reduzierte Werte von 0,45 im Mittel und 0,40 als Minimum zulässig. Ob die Reduzierung greift, legt das Alarmierungskonzept fest.

Was ist der Unterschied zwischen STI und STIPA?

STI (Speech Transmission Index) ist die Kenngröße für Sprachverständlichkeit nach DIN EN IEC 60268-16; das vollständige Verfahren wertet 7 Oktavbänder mit je 14 Modulationsfrequenzen aus, also 98 Kombinationen. STIPA ist das vereinfachte Messverfahren für Beschallungsanlagen mit nur zwei Modulationsfrequenzen je Band (14 Kombinationen). Eine STIPA-Messung dauert rund 15 bis 20 Sekunden und liefert bei stationärem Störgeräusch gleichwertige Ergebnisse. Das Ergebnis einer STIPA-Messung ist ebenfalls ein STI-Wert.