BMA Kategorie 1–4: Schutzumfang nach DIN 14675 festlegen

05.10.2026

Handfeuermelder einer Brandmeldeanlage an einer Holzwand

Die Kategorien 1 bis 4 nach DIN 14675 beschreiben den vorgesehenen Schutzumfang einer Brandmeldeanlage. Sie unterscheiden Vollschutz, Teilschutz, Schutz von Fluchtwegen und Einrichtungsschutz. Die passende Kategorie wird im Brandmeldekonzept festgelegt.

Kurzinfo für die Praxis

Benennen Sie im Konzept die Kategorie und die konkret überwachten Bereiche. Dokumentieren Sie ebenso Ausnahmen und Grenzen. Die Kategorie allein ersetzt keine eindeutige räumliche Festlegung.

Ob eine Anlage erforderlich ist, behandelt der Ratgeber Wann ist eine Brandmeldeanlage Pflicht?. Anschließend hilft die Übersicht der Brandmelder-Arten bei der technischen Planung.

UDS Schulung: Konzept, Planung & Projektierung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675

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Inhaltsverzeichnis

 

BMA Kategorie: Was der Schutzumfang nach DIN 14675 bedeutet

Die BMA Kategorie beschreibt, wie weit die automatische Überwachung einer Brandmeldeanlage in einem Gebäude reicht. DIN 14675-1:2020-01 „Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb“ verlangt, dass vor der eigentlichen Planung ein Brandmelde- und Alarmierungskonzept erstellt wird. Darin wird unter anderem der Schutzumfang der Überwachung festgelegt, und genau dafür stellt die Norm im informativen Anhang E vier Kategorien bereit: Kategorie 1 Vollschutz, Kategorie 2 Teilschutz, Kategorie 3 Schutz der Flucht- und Rettungswege sowie Kategorie 4 Einrichtungsschutz. Die Kategorie sagt also nichts über die Qualität der Technik aus, sondern darüber, welche Räume und Bereiche mit automatischen Brandmeldern überwacht werden und welche bewusst nicht.

Die Kategorie und der Überwachungsumfang hängen zusammen, betreffen aber unterschiedliche Planungsstufen. DIN 14675-1 ordnet die Kategorie im Konzept dem Schutzziel zu. DIN VDE 0833-2:2022-06 beschreibt anschließend die technische Ausführung. Sie regelt unter anderem zulässige Ausnahmen beim Vollschutz und die Abgrenzung der Bereiche beim Teilschutz. Die Kategorie gibt damit den Rahmen der Projektierung vor. Die genaue Position jedes Melders ergibt sich erst aus der weiteren Planung.

Für Fachplaner, Errichter und Betreiber ist die Kategorie eine der folgenreichsten Entscheidungen im gesamten Projekt. Sie bestimmt Melderanzahl, Verkabelung, Kosten und Instandhaltungsaufwand, vor allem aber die Schutzwirkung: Eine Brandmeldeanlage entdeckt nur dort einen Brand, wo sie überwacht. Ein Fehler oder eine unklare Abgrenzung an dieser Stelle lässt sich später weder durch Meldertechnik noch durch Alarmorganisation ausgleichen.

 

Schutzziel Brandmeldeanlage: Vom Schutzziel über den Schutzumfang zur Kategorie

DIN 14675-1 beginnt das Konzept in Abschnitt 5.1 mit den Schutzzielen. Erst danach folgen die Anforderungen, der Schutzumfang der Überwachung (Abschnitt 5.3), die Alarmierung und die Alarmorganisation. Diese Reihenfolge ist kein Zufall: Die Kategorie ist die Antwort auf die Frage, was die Anlage schützen soll. Klassisch werden drei Schutzziele unterschieden. Der Personenschutz zielt darauf, dass Menschen einen Brand so früh bemerken, dass sie das Gebäude sicher verlassen können. Der Sachschutz soll Gebäude, Einrichtungen, Waren und Daten vor Brandschäden bewahren. Der Umweltschutz soll verhindern, dass Brandfolgeprodukte oder Löschmittel Boden, Wasser oder Luft belasten. Hinzu kommen häufig betriebliche Ziele wie die Vermeidung von Betriebsunterbrechungen oder der Schutz kritischer Infrastruktur.

Aus dem Schutzziel leitet sich der Schutzumfang ab. Steht der Personenschutz im Vordergrund, muss die Überwachung überall dort greifen, wo sich Menschen aufhalten oder wo ein Brand ihre Fluchtwege abschneiden könnte. Das führt je nach Nutzung zum Vollschutz oder mindestens zum Schutz der Flucht- und Rettungswege. Steht der Sachschutz im Vordergrund, kann die Überwachung auf die brandgefährdeten oder besonders wertvollen Bereiche konzentriert werden, also auf Teilschutz oder Einrichtungsschutz. In vielen Objekten überlagern sich die Ziele: Ein Krankenhaus braucht Personenschutz, ein angeschlossenes Rechenzentrum zusätzlich Einrichtungsschutz.

Zu unterscheiden sind Überwachung und Alarmierung: Der Schutzumfang beschreibt, wo Brände automatisch erkannt werden, die Alarmierung, wer wie gewarnt wird. Ein von der Überwachung ausgenommener Bereich ist deshalb nicht automatisch von der Alarmierung ausgenommen; dort müssen Handfeuermelder und Alarmierungseinrichtungen sicherstellen, dass ein entdeckter Brand gemeldet und die Personen gewarnt werden.

 

Die vier BMA Kategorien im Überblick: Vollschutz, Teilschutz, Fluchtwege, Einrichtungsschutz

Die Übersicht fasst die vier Kategorien nach DIN 14675-1 Anhang E zusammen, konkretisiert durch DIN VDE 0833-2. Die Zuordnung zu Schutzzielen und Nutzungen ist typisch, nicht zwingend; maßgeblich bleibt das Brandschutzkonzept des Objekts.

KategorieBezeichnung nach DIN 14675-1ÜberwachungsumfangTypisches Schutzziel und Beispiele
Kategorie 1Vollschutz (flächendeckend)Alle Räume und Bereiche des Gebäudes, in denen ein Brand entstehen kann, einschließlich Zwischendecken, Doppelböden, Schächten und Kanälen; nur die in DIN VDE 0833-2 genannten Ausnahmen bleiben ohne Melder.Personen- und Sachschutz zugleich; Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hochhäuser, große Versammlungsstätten, Industriebauten der Sicherheitskategorie K2 nach MIndBauRL, Versichererforderungen.
Kategorie 2TeilschutzÜberwachung eines oder mehrerer festgelegter Bereiche, etwa Brandabschnitte oder Nutzungseinheiten mit erhöhter Brandgefährdung; überwachte und nicht überwachte Bereiche müssen baulich brandschutztechnisch getrennt sein.Überwiegend Sachschutz; Lager-, Technik- oder Produktionsbereiche innerhalb eines sonst nicht überwachten Gebäudes.
Kategorie 3Schutz der Flucht- und RettungswegeÜberwachung der Rettungswege, also notwendige Flure und Treppenräume, und je nach Konzept der daran angrenzenden Räume, aus denen Rauch in den Rettungsweg gelangen kann.Personenschutz als Mindestniveau; Beherbergungsstätten (MBeVO: automatische Rauchmelder in notwendigen Fluren), Bürogebäude mit langen Fluren, Bestandsnachrüstung.
Kategorie 4EinrichtungsschutzÜberwachung einzelner Einrichtungen, Maschinen, Schaltschränke oder Anlagen, meist mit Sondermeldern; ergänzt in der Regel eine Raumüberwachung nach Kategorie 1 bis 3 und ersetzt sie nicht.Sachschutz und Betriebskontinuität; Serverräume, Schaltanlagen, Prüfstände, Wertlager, Kunstdepots.


Kategorie 1 ist das höchste, Kategorie 3 das niedrigste Niveau der Raumüberwachung; dennoch können in einem Objekt mehrere Kategorien nebeneinander bestehen, etwa Vollschutz im Bettenhaus, Teilschutz im Wirtschaftsgebäude und Einrichtungsschutz in der Serverzentrale. Jede Zuordnung muss im Brandmeldekonzept dokumentiert und begründet sein.

 

Kategorie 1 Brandmeldeanlage Vollschutz: Ausnahmen und Überwachungsumfang nach DIN VDE 0833-2

Vollschutz bedeutet nicht, dass in jedem Raum ein Melder hängt. DIN VDE 0833-2 beschreibt in der Planung der Überwachung Räume und Bereiche, die auch bei Kategorie 1 ohne automatische Brandmelder bleiben dürfen, weil dort erfahrungsgemäß keine Brände entstehen oder sich nicht ausbreiten können. Die Liste ist über die Ausgaben hinweg im Kern stabil geblieben und umfasst insbesondere:

  • Sanitärräume wie Wasch- und Toilettenräume, sofern dort keine brennbaren Vorräte oder Abfälle aufbewahrt werden;
  • Installationskanäle und -schächte, die für Personen nicht zugänglich und gegenüber anderen Bereichen feuerbeständig abgetrennt sind;
  • Laderampen im Freien;
  • Räume mit automatischer Feuerlöschanlage, deren Auslösung an eine hilfeleistende Stelle gemeldet wird;
  • Zwischendecken und Doppelböden, wenn alle Bedingungen zusammen erfüllt sind: nichtbrennbare Umfassungsbauteile, begrenzte Höhe, geringe Brandlast und eine Unterteilung in Abschnitte begrenzter Größe;
  • sonstige kleine Bereiche, sofern wegen der Brandlast keine Bedenken bestehen.


Die Ausnahmen gelten nur, wenn die jeweilige Bedingung tatsächlich und dauerhaft erfüllt ist. Ein Toilettenraum, in dem Reinigungsmittel und Papiervorräte gelagert werden, ist kein brandlastfreier Sanitärraum mehr. Eine Zwischendecke, in der Kabeltrassen über mehrere Räume hinweg geführt werden oder die zur Luftführung genutzt wird, fällt aus der Ausnahme heraus. Der Planer muss diese Bedingungen im Konzept prüfen und dokumentieren; der Betreiber muss sie im Betrieb aufrechterhalten, denn eine spätere Nutzungsänderung kann eine Überwachungspflicht auslösen, ohne dass jemand die Anlage anfasst.

Zwei Klarstellungen der aktuellen DIN VDE 0833-2:2022-06 sind für den Vollschutz besonders relevant. Aufstellräume von Klima-, Be- und Entlüftungsanlagen sind grundsätzlich zu überwachen; die Zu- und Abluftkanäle selbst dagegen nur dann, wenn das Brandschutzkonzept dies ausdrücklich fordert. Und punktförmige Wärmemelder der Klassen B bis G sind ausschließlich für die Einrichtungsüberwachung geeignet, nicht für die Raumüberwachung. Beides zeigt, dass der Überwachungsumfang immer aus dem Konzept heraus und nicht aus dem Melderkatalog eines Herstellers abgeleitet werden sollte.

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Teilschutz Brandmeldeanlage Kategorie 2, Schutz der Fluchtwege Kategorie 3 und Einrichtungsschutz Kategorie 4 in der Praxis

Der Teilschutz nach Kategorie 2 ist immer dann sinnvoll, wenn die Gefährdung nur in bestimmten Bereichen eines Objekts besteht. Die entscheidende Planungsfrage ist die Abgrenzung: Überwachte und nicht überwachte Bereiche müssen so voneinander getrennt sein, dass ein Brand im nicht überwachten Bereich die Schutzwirkung im überwachten Bereich nicht unterläuft. DIN VDE 0833-2 verlangt dafür eine bauliche Trennung durch feuerbeständige Bauteile oder eine entsprechende räumliche Trennung. In der Praxis heißt das: Der Teilschutz folgt den Brandabschnitten oder feuerbeständig abgetrennten Nutzungseinheiten des Brandschutzkonzepts, nicht den Mietgrenzen oder Kostenstellen. Ein Teilschutz, dessen Grenze mitten durch einen offenen Brandabschnitt läuft, ist kein Teilschutz, sondern eine Lücke.

Der Schutz der Flucht- und Rettungswege nach Kategorie 3 ist das Mindestniveau für den Personenschutz. Überwacht werden die notwendigen Flure und Treppenräume, damit Rauch im Rettungsweg so früh erkannt wird, dass Personen das Gebäude noch verlassen können, bevor der Weg unpassierbar ist. Ob auch Räume überwacht werden müssen, die an den Rettungsweg angrenzen und aus denen Rauch in den Flur gelangen kann, entscheidet das Konzept. Ein typisches Beispiel liefert das Bauordnungsrecht: Die Muster-Beherbergungsstättenverordnung fordert für Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten eine Brandmeldeanlage mit automatischen Rauchmeldern in den notwendigen Fluren sowie Handfeuermelder und eine Alarmierung, die in den Gasträumen optisch und akustisch wahrnehmbar ist. Das entspricht im Kern einer Kategorie 3, die viele Betreiber freiwillig auf die Gastzimmer erweitern.

Der Einrichtungsschutz nach Kategorie 4 richtet sich auf einzelne Einrichtungen oder Anlagen, deren Ausfall besonders teuer oder gefährlich wäre: Serverschränke, Schaltanlagen, Maschinen, Prüfstände oder Lagereinrichtungen für hochwertige Güter. Eingesetzt werden häufig Ansaugrauchmelder, lineare Wärmemelder oder Wärmemelder direkt an der Einrichtung. Der Einrichtungsschutz ersetzt die Raumüberwachung in aller Regel nicht, sondern ergänzt sie; DIN VDE 0833-2 sieht ihn in Verbindung mit einer Überwachung nach Kategorie 1 bis 3 vor. Gerade bei Versichererforderungen wird die Kategorie 4 oft zusätzlich zur baurechtlich geforderten Kategorie vereinbart.

 

Wer legt den Schutzumfang fest? Brandschutzkonzept, Bauaufsicht, Feuerwehr, Versicherer und das Brandmeldekonzept nach DIN 14675

Der erforderliche Schutzumfang hängt zunächst vom Anlass der Brandmeldeanlage ab. Sie kann bauordnungsrechtlich gefordert sein, aus dem genehmigten Brandschutzkonzept folgen oder vom Versicherer verlangt werden. Auch eine freiwillige Entscheidung des Bauherrn ist möglich.

Bei bauordnungsrechtlich geforderten Anlagen sind Landesrecht, Sonderbauvorschriften und Baugenehmigung maßgeblich. Die Schwellenwerte und Ausnahmen unterscheiden sich nach Gebäudenutzung und Bundesland. Das Brandschutzkonzept konkretisiert den Schutzumfang für das jeweilige Objekt. Die Feuerwehr wird im vorgesehenen Verfahren beteiligt. Ihre Technischen Anschlussbedingungen regeln insbesondere Aufschaltung und Feuerwehrperipherie.

Bei einer versicherungsseitigen Forderung sind zusätzlich die vereinbarten Richtlinien zu beachten, beispielsweise VdS 2095. Der versicherte Sachschutz kann einen weitergehenden Überwachungsumfang erfordern. Halten Sie deshalb alle Anforderungsquellen im Brandmeldekonzept fest und stimmen Sie widersprüchliche Vorgaben frühzeitig ab.

In allen Fällen bleibt die Verantwortung für das Konzept beim Bauherrn oder Betreiber. DIN 14675-1 sieht vor, dass das Brandmelde- und Alarmierungskonzept mit Fachplanern oder der Fachfirma erarbeitet und mit Brandschutzdienststelle, Bauaufsicht und gegebenenfalls Versicherer abgestimmt wird. Der Errichter setzt den Schutzumfang um, entscheidet ihn aber nicht. Wer als Planer oder Errichter eine Kategorie ohne dokumentierte Vorgabe wählt, übernimmt eine Verantwortung, die ihm nicht zusteht und die im Schadenfall gegen ihn ausgelegt werden kann.

Die Kategorie wird im Brandmelde- und Alarmierungskonzept nach DIN 14675-1, Abschnitt 5, dokumentiert. Das Konzept erfasst zunächst Objektdaten, Beteiligte, Anforderungsgrundlagen und Schutzziele. Anschließend beschreibt es den Schutzumfang mit den konkret zu überwachenden Bereichen. Dazu können beispielsweise Zwischendecken, Doppelböden, Schächte und Technikräume gehören.

Weitere Bestandteile sind Umgebungsbedingungen, Melderarten und Maßnahmen gegen Falschalarme. Hinzu kommen interne Alarmierung, Weiterleitung zur Feuerwehr und Brandfallsteuerungen. Auch Feuerwehrunterlagen und die erforderliche Peripherie werden festgelegt. Die Beteiligten stimmen das Konzept ab und bestätigen die vereinbarten Festlegungen.

Das Alarmierungskonzept ist Teil dieses Dokuments und muss zum Schutzumfang passen: akustische, optische oder Sprachalarmierung nach DIN VDE 0833-4, stiller oder lauter Alarm, bereichsweise Alarmierung, sofortige oder personell verzögerte Weiterleitung. Die Alarmorganisation regelt, wer im Betrieb wie reagiert. Ein Vollschutz mit sofortiger Weiterleitung, aber ohne geregelte Erkundung erzeugt Falschalarme; ein Fluchtwegschutz ohne wirksame Alarmierung in den angrenzenden Räumen verfehlt sein Personenschutzziel. Das Konzept eröffnet die Phasenfolge der DIN 14675-1 – Planung und Projektierung, Montage und Installation, Inbetriebsetzung, Abnahme, Betrieb und Instandhaltung –, für die ab der Planung zertifizierte Fachfirmen verlangt werden. Es ist Teil der Anlagendokumentation und bei jeder Änderung des Schutzumfangs, etwa nach Umbau oder Nutzungsänderung, fortzuschreiben.

 

Typische Konflikte beim Überwachungsumfang der BMA: Kosten, Abgrenzung und Bestand

Ein typischer Zielkonflikt entsteht zwischen dem geforderten Schutzumfang und dem verfügbaren Budget. Ob Teilschutz genügt, muss anhand der Schutzziele und verbindlichen Vorgaben entschieden werden. Bei einer Reduzierung können zusätzliche bauliche oder technische Maßnahmen erforderlich sein. Diese Änderungen müssen im Brandschutzkonzept bewertet und im zuständigen Verfahren abgestimmt werden.

Auch innerhalb eines Vollschutzkonzepts können normativ vorgesehene Ausnahmen anwendbar sein. Ihre Voraussetzungen müssen für jeden betroffenen Bereich erfüllt und dokumentiert werden. Das stillschweigende Weglassen einzelner Räume ist keine zulässige Kostenoptimierung.

Der zweite Konflikt ist die Abgrenzung des Teilschutzes. Häufig wird ein Bereich als überwacht deklariert, obwohl er zu einem nicht überwachten Bereich hin offen ist, etwa über eine Zwischendecke, einen Kabelschacht oder eine Tür ohne Feuerwiderstand. Die Feuerwehr fährt dann zu einem Alarm aus einem Bereich, der brandschutztechnisch nicht das ist, was das Konzept behauptet. Planer sollten die Grenzen des Teilschutzes deshalb immer mit dem Brandschutzkonzept und den Bauteilqualitäten abgleichen und im Konzept zeichnerisch darstellen.

Der dritte Konflikt betrifft die Nachrüstung im Bestand. Bestandsanlagen wurden häufig nach älteren Normausgaben oder mit einer anderen Kategorie errichtet. Wird das Gebäude umgenutzt, erweitert oder erhält es ein neues Brandschutzkonzept, ist der Schutzumfang neu zu bewerten. Dabei zeigt sich oft, dass Zwischendecken, Technikräume oder Lüftungsaufstellräume nie überwacht wurden, obwohl Kategorie 1 im Konzept steht. Ein aktualisiertes Brandmeldekonzept mit realistischer Bestandsaufnahme ist der erste Schritt; erst danach lässt sich entscheiden, ob Erweiterung, Kategoriewechsel oder Kompensation über andere Maßnahmen der richtige Weg ist.

 

Fazit: BMA Kategorie bewusst festlegen statt nachträglich korrigieren

Die BMA Kategorie ist die Übersetzung des Schutzziels in einen konkreten Überwachungsumfang. DIN 14675-1:2020-01 stellt dafür mit Vollschutz, Teilschutz, Schutz der Flucht- und Rettungswege und Einrichtungsschutz vier Kategorien bereit, DIN VDE 0833-2:2022-06 regelt die Ausführung der Überwachung einschließlich der zulässigen Ausnahmen. Wer den Schutzumfang festlegt, hängt davon ab, warum die Anlage gebaut wird: Baurecht und Brandschutzkonzept, Versicherer oder Betreiber geben die Richtung vor, die Verantwortung für das Brandmelde- und Alarmierungskonzept bleibt beim Bauherrn oder Betreiber. Fachplaner und Errichter sichern die Qualität, indem sie die Kategorie sauber begründen, die Abgrenzungen prüfen und alles nachvollziehbar dokumentieren.

Dafür braucht es Fachwissen, das über die Melderprojektierung hinausgeht: das Zusammenspiel von Schutzzielen, Schutzumfang, Alarmierungskonzept und Planungsphasen nach DIN 14675. Genau das vermittelt die eintägige Online-Schulung für Fachplaner, Errichter und Brandschutzplaner, in der Brandmeldekonzept, Schutzziele, Schutzumfang, Alarmierungskonzept und Planungsphasen praxisnah und anhand realer Objekte behandelt werden. In der Schulung Konzept, Planung & Projektierung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 erwerben Sie das Wissen, um den Schutzumfang einer Brandmeldeanlage normgerecht festzulegen, zu begründen und gegenüber Bauaufsicht, Feuerwehr und Versicherer zu vertreten.

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Häufige Fragen FAQ

Ist der Schutzumfang der BMA dasselbe wie der Überwachungsumfang nach DIN VDE 0833-2?

Nicht ganz. DIN 14675-1 legt im Konzept den Schutzumfang als Kategorie 1 bis 4 fest. DIN VDE 0833-2 regelt anschließend den Überwachungsumfang in der Planung, also welche Räume innerhalb der gewählten Kategorie mit welchen Meldern überwacht werden und welche Ausnahmen zulässig sind. Die Kategorie gibt den Rahmen vor, die Überwachungsplanung füllt ihn aus.

Was gehört in ein Brandmeldekonzept nach DIN 14675?

Das Brandmelde- und Alarmierungskonzept beschreibt das Objekt, die Beteiligten, die Schutzziele und die maßgeblichen Regelwerke. Es legt Kategorie und überwachte Bereiche fest. Hinzu kommen Melderauswahl, Falschalarmvermeidung, Alarmierung, Alarmorganisation und Brandfallsteuerungen. Auch Feuerwehrperipherie, Dokumentation und die Abstimmung der Beteiligten gehören dazu. Örtliche Vordrucke können die Zusammenstellung erleichtern.

Wer legt den Schutzumfang einer Brandmeldeanlage fest?

Der Schutzumfang folgt aus dem Grund für die Anlage: Bei baurechtlich geforderten Anlagen geben Bauordnung, Sonderbauvorschriften, Brandschutzkonzept und Baugenehmigung den Rahmen vor, bei versichererseitig geforderten Anlagen die Vorgaben des Versicherers, meist nach VdS 2095. Die Verantwortung für das Brandmelde- und Alarmierungskonzept nach DIN 14675-1 liegt beim Bauherrn oder Betreiber, der es mit Fachplaner oder Fachfirma erstellt und mit Brandschutzdienststelle, Bauaufsicht und Versicherer abstimmt.

Was versteht man unter Einrichtungsschutz Kategorie 4?

Beim Einrichtungsschutz (Kategorie 4) werden einzelne Einrichtungen oder Anlagen überwacht, etwa Serverschränke, Schaltanlagen oder Maschinen, häufig mit Ansaugrauchmeldern oder Wärmemeldern direkt am Objekt. DIN VDE 0833-2 sieht den Einrichtungsschutz in Verbindung mit einer Raumüberwachung nach Kategorie 1 bis 3 vor; er ergänzt sie in der Regel und ersetzt sie nicht.

Was ist Kategorie 3 Schutz der Fluchtwege?

Kategorie 3 bezeichnet den Schutz der Flucht- und Rettungswege. Überwacht werden vor allem notwendige Flure und Treppenräume, damit Rauch dort so früh erkannt wird, dass Personen das Gebäude noch sicher verlassen können. Ob angrenzende Räume einbezogen werden, legt das Konzept fest. Kategorie 3 ist das Mindestniveau für den Personenschutz und wird beispielsweise in Beherbergungsstätten häufig gefordert.

Was ist der Unterschied zwischen Vollschutz und Teilschutz bei Brandmeldeanlagen?

Beim Vollschutz (Kategorie 1) wird das gesamte Gebäude überwacht, beim Teilschutz (Kategorie 2) nur festgelegte Bereiche, zum Beispiel einzelne Brandabschnitte mit erhöhter Brandgefährdung. Voraussetzung für den Teilschutz ist, dass überwachte und nicht überwachte Bereiche baulich durch feuerbeständige Bauteile oder räumlich voneinander getrennt sind. Die Abgrenzung muss im Brandmeldekonzept dokumentiert sein.

Welche Räume müssen bei Vollschutz nicht überwacht werden?

Beim Vollschutz können einzelne Bereiche unter den Bedingungen der DIN VDE 0833-2 von der Überwachung ausgenommen werden. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Sanitärräume, Installationsräume oder Hohlräume. Entscheidend sind die vollständigen Voraussetzungen der jeweiligen Ausnahme, etwa Brandlast, Abtrennung und Nutzung. Dokumentieren Sie jede Ausnahme im Konzept und prüfen Sie sie bei Nutzungsänderungen erneut.

Was bedeutet BMA Kategorie 1?

Kategorie 1 ist der Vollschutz nach DIN 14675-1. Alle Räume und Bereiche eines Gebäudes, in denen ein Brand entstehen kann, werden flächendeckend mit automatischen Brandmeldern überwacht, einschließlich Zwischendecken, Doppelböden, Schächten und Kanälen. Nur die in DIN VDE 0833-2 genannten Ausnahmen, etwa Sanitärräume ohne Brandlast oder Laderampen im Freien, dürfen ohne Melder bleiben.