Wie oft müssen die Akkus einer BMA gewechselt werden?

22.07.2026

Akku einer Brandmeldeanlage

Die Akkus einer BMA müssen nach den Herstellerangaben gewechselt werden – in der Praxis liegt das Austauschintervall meist bei etwa vier Jahren. Ein festes, für alle Anlagen gültiges Datum gibt es nicht: Maßgeblich sind die Vorgaben des Batterieherstellers sowie die Messergebnisse aus der jährlichen Wartung, bei der Ruhe- und Laststrom beziehungsweise die zugehörigen Spannungswerte geprüft werden. 

Dieser Beitrag erläutert, warum die Notstromversorgung einer Brandmeldeanlage überhaupt wechselintervallpflichtig ist, wie oft die Akkus einer BMA gewechselt werden müssen, wie ihr Zustand festgestellt wird und wer für den Austausch und dessen Dokumentation verantwortlich ist.

 

Inhaltsverzeichnis

 

Wie oft müssen die Akkus einer BMA gewechselt werden?

Die Frage, wie oft die Akkus einer BMA gewechselt werden müssen, wird häufig mit einer festen Zahl beantwortet. Fachlich korrekt ist die abgestufte Antwort:

  • Maßgeblich sind die Herstellerangaben. Batterie- und Zentralenhersteller geben eine erwartete Gebrauchsdauer für die eingesetzten Akkumulatoren an; diese Angabe ist die verbindliche Grundlage für die Austauschplanung.
  • Als praktischer Richtwert gilt ein Austausch etwa alle vier Jahre. Dieser Wert entspricht der üblichen Gebrauchsdauer der in Brandmeldezentralen verbreiteten Blei-Vlies-Akkumulatoren unter typischen Betriebsbedingungen.
  • Die Messwerte aus der jährlichen Wartung können ein früheres Wechseln erfordern. Zeigen Ruhe- und Laststrommessung eine unzureichende Kapazität, ist der Akku unabhängig vom Kalenderintervall zu tauschen.

 

Die tatsächliche Lebensdauer hängt spürbar von den Umgebungsbedingungen ab. Vor allem erhöhte Umgebungstemperaturen im Bereich der Brandmeldezentrale verkürzen die Gebrauchsdauer von Blei-Akkumulatoren deutlich; ebenso wirken sich häufige Tiefentladungen nach längeren Netzausfällen aus. Der Vier-Jahres-Wert ist deshalb eine Planungsgröße, kein Freibrief bis zum Ablauf der Frist.

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Warum die Notstromversorgung entscheidend ist

Eine Brandmeldeanlage muss auch bei Ausfall der Netzversorgung funktionsfähig bleiben – gerade ein Brand kann die Stromversorgung im Gebäude beeinträchtigen. Dafür verfügt jede Anlage über eine Sicherheitsstromversorgung mit Akkumulatoren, die den Betrieb der Brandmeldezentrale (BMZ), der Melder, der Alarmierungseinrichtungen und der Übertragungseinrichtung für eine definierte Überbrückungszeit sicherstellt.

Die erforderliche Kapazität ergibt sich aus dieser Überbrückungszeit im Ruhebetrieb zuzüglich der anschließend geforderten Alarmierungsdauer. Wie lang diese Zeiten im konkreten Objekt sein müssen, wird in der Planung der Anlage festgelegt und richtet sich unter anderem nach der Art der Anlagenüberwachung und der Alarmorganisation. Ein gealterter Akku bricht unter Last ein, bevor diese Zeiten erreicht sind – die Anlage erfüllt ihre Schutzfunktion dann genau im Ernstfall nicht mehr. Deshalb ist die Sicherheitsstromversorgung auch in der Muster-Prüfverordnung ausdrücklich als eigenständig prüfpflichtige technische Anlage aufgeführt.
 

Wie der Akkuzustand geprüft wird

Die Beurteilung erfolgt im Rahmen der jährlichen Wartung der Brandmeldeanlage, die einer nach DIN 14675 qualifizierten Fachfirma vorbehalten ist. Geprüft werden Ruhe- und Laststrom beziehungsweise die zugehörigen Spannungswerte: Im Ruhebetrieb zeigt sich, ob die Ladeerhaltung korrekt arbeitet; unter Last wird sichtbar, ob der Akku die geforderte Kapazität noch bereitstellt oder ob die Spannung unzulässig einbricht.

Ergänzend gehören zur Prüfung die Kontrolle der Ladeeinrichtung, die Sichtprüfung der Akkumulatoren auf Verformungen, Auslaufspuren und Korrosion an den Anschlüssen sowie die Kontrolle des Einbaudatums. Aus diesen Befunden ergibt sich, ob der Akku bis zum nächsten Wartungstermin weiterbetrieben werden kann oder sofort zu tauschen ist. Nach dem Austausch sind das Einbaudatum zu vermerken und die Altakkus fachgerecht zu entsorgen.
 

Verantwortung, Fachkunde und Dokumentation

Der Austausch der Akkumulatoren ist Bestandteil der Instandhaltung und damit Aufgabe der beauftragten Fachfirma. Die Verantwortung dafür, dass die Instandhaltung überhaupt stattfindet und die Anlage dauerhaft funktionsfähig bleibt, liegt jedoch beim Betreiber – vertreten durch die verantwortliche Person für die Brandmeldeanlage. Diese Verantwortung lässt sich organisatorisch delegieren, aber nicht abgeben.

Praktisch bedeutet das: Der Akkutausch mit Datum, Typ und Messwerten gehört ins Betriebsbuch der Anlage und in den Prüfbericht. Diese Nachweise sind bei der Sachverständigenprüfung, gegenüber der Bauaufsicht und im Versicherungsfall die Grundlage dafür, die ordnungsgemäße Instandhaltung darzulegen. Ein fehlender Nachweis wiegt hier schwerer als ein knapp überschrittenes Intervall.
 

Fazit: Herstellerangabe schlägt Faustregel

Wie oft die Akkus einer BMA gewechselt werden müssen, richtet sich nach den Herstellerangaben – in der Praxis meist etwa alle vier Jahre, bei ungünstigen Umgebungsbedingungen oder auffälligen Messwerten auch früher. Wer sich allein auf die Faustregel verlässt, verwechselt eine Planungsgröße mit einem Nachweis. Sicherheit entsteht erst durch die regelmäßige Messung, die saubere Dokumentation und das Wissen darum, welche Überbrückungs- und Alarmierungszeiten die Anlage im konkreten Objekt einhalten muss.

Als langjähriger Schulungsanbieter für Brandschutz und Sicherheitstechnik qualifiziert die UDS Beratung Fachkräfte, die diese Anforderungen im Betrieb beurteilen müssen: Verantwortliche Personen nach DIN 14675, Fachkräfte für Brandmeldeanlagen sowie betriebliche Brandschutzverantwortliche. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Verantwortlichen für Betrieb und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen qualifizieren möchten – wir beraten Sie zum passenden Schulungsweg.