DIN VDE V 0826-1:2018 Smart Home & Sicherheitstechnik geregelt
31.08.2018
Aktualisiert im September 2026 – Normstand geprüft: Die Vornorm DIN VDE V 0826-1:2018-09 ist weiterhin die gültige Ausgabe.
Smarte Türschlösser, vernetzte Rauchwarnmelder, Kameras mit App-Zugriff: Sicherheitstechnik im Wohnbereich ist längst Teil des Smart Home. Damit dabei nicht nur Komfort, sondern auch Sicherheit entsteht, hat die DKE mit der Vornorm DIN VDE V 0826-1 „Überwachungsanlagen – Teil 1: Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Planung, Einbau, Betrieb, Instandhaltung, Geräte- und Systemanforderungen“ ein Regelwerk geschaffen, das die Lücke unterhalb der DIN VDE 0833 und der DIN 14675 schließt. Dieser Beitrag erklärt, wofür die Vornorm gilt, was sie fordert und welche Anforderungen sie an Fachfirmen stellt.
Inhalt
- Wofür die DIN VDE V 0826-1 gilt
- Was die Ausgabe 2018-09 gegenüber 2013-09 geändert hat
- Besondere Anforderungen an die Fachfirma
- Einordnung gegenüber DIN VDE 0833 und DIN 14675
- Fachwissen für Gefahrenwarnanlagen und Smart Home
- Fazit
Wofür die DIN VDE V 0826-1 gilt
Für kleinere Bauten, in denen Gefahrenwarnanlagen (GWA) eingebaut werden sollen, die nicht der DIN 14675, der DIN VDE 0833 oder vergleichbaren Normen unterliegen, gilt die Vornorm DIN VDE V 0826-1:2018-09. Sie legt die Anforderungen an Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest und beschreibt grundsätzliche Geräte- und Systemanforderungen. Eine Gefahrenwarnanlage warnt die Bewohner vor Einbruch, Brand oder technischen Gefahren – ohne die Anforderungen einer Einbruchmeldeanlage nach DIN VDE 0833-3 oder einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 erfüllen zu müssen. Für die Brandwarnung in kleineren Sonderbauten wie Kindertagesstätten oder Beherbergungsbetrieben gilt ergänzend die DIN VDE V 0826-2 für Brandwarnanlagen (BWA).
Was die Ausgabe 2018-09 gegenüber 2013-09 geändert hat
Mit der Ausgabe 2018-09 wurde der Bereich Smart Home in die Vornorm aufgenommen, um die erforderliche Sicherheit bei der Konzeption von Sicherungs- und Sicherheitstechnik mit Smart-Home-Komponenten sicherzustellen und Hinweise zu Auswahl, Einsatz und Installation solcher Komponenten mit Security-Anwendungen zu geben.
| Bereich | Änderung gegenüber DIN VDE V 0826-1:2013-09 |
|---|---|
| Titel und Anwendungsbereich | Sicherheitstechnik im Smart Home abgebildet; Ansteuerung von Smart-Home-Funktionen in Abschnitt 1 aufgenommen |
| IT-Sicherheit | Anforderungen um Datenschutz, Datensicherheit und funktionale Sicherheit drahtloser Übertragungswege erweitert |
| Fernzugriff | Neuer Unterabschnitt 6.6 „Fernzugriff mittels Smart-Device-Applikation“ |
| Apps | Neuer Abschnitt 14 „Zusätzliche Anforderungen an Smart-Device-Applikationen“ |
| Anhänge | Anhang A „Anlagenbeschreibung“ (normativ) und Anhang C „Symbole“ überarbeitet; neu: Anhang E „Hinweise zu Smart-Home-Anwendungen“ und Anhang F „Hinweise zu Netzwerken“ |
Bei der Vernetzung mehrerer Endgeräte wie Smartphones und Tablets über das Internet, die über Apps mit der Anlage verbunden sind, muss besonders auf die funktionale Sicherheit der drahtlosen Übertragungswege geachtet werden – ein Punkt, der in der Praxis häufig unterschätzt wird und den die Vornorm deshalb ausdrücklich behandelt.
Besondere Anforderungen an die Fachfirma
Bei sicherheitstechnischen Anlagen setzt die Vornorm voraus, dass Planung, Ausführung und Wartung – einschließlich der Auswahl von Smart-Home-Produkten – durch Fachkräfte beziehungsweise Fachfirmen mit entsprechender Befähigung erfolgen. Gefahrenwarnanlagen sind durch eine Fachfirma zu planen, zu installieren und instand zu halten. Abschnitt 5.1 verlangt: Die Fachfirma muss die Anforderungen der DIN EN 16763 in Verbindung mit der Vornorm nachweislich erfüllen und für jede Bearbeitungsphase sowie für das jeweilige Fachgebiet über entsprechend qualifizierte Beschäftigte nach DIN EN 16763 verfügen. Damit gilt auch im Wohnbereich das Kompetenzmodell, das aus der DIN 14675 und der DIN VDE 0833 bekannt ist: Wer Sicherheitstechnik installiert, muss die Fachkunde nachweisen können.
Einordnung gegenüber DIN VDE 0833 und DIN 14675
| Anlagenart | Regelwerk | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Gefahrenwarnanlage (GWA) | DIN VDE V 0826-1 | Wohnhäuser, Wohnungen, wohnungsähnliche Nutzung; Warnung der Bewohner |
| Brandwarnanlage (BWA) | DIN VDE V 0826-2 | Kleinere Sonderbauten ohne Forderung nach einer BMA |
| Einbruchmeldeanlage (EMA) | DIN VDE 0833-3, VdS 2311 | Gewerbe, Versicherungsanforderungen, hohe Schutzziele |
| Brandmeldeanlage (BMA) | DIN 14675, DIN VDE 0833-2 | Bauordnungsrechtlich geforderte Anlagen mit Aufschaltung |
Fachwissen für Gefahrenwarnanlagen und Smart Home
Die Grundlagenschulung Gefahrenmeldeanlagen, Brand- und Sicherheitsanlagen ordnet Gefahrenwarnanlagen, Brandwarnanlagen, Einbruchmeldeanlagen und Brandmeldeanlagen herstellerneutral ein und vermittelt die Anforderungen der DIN EN 16763 an Fachfirmen. Wer Einbruchmeldetechnik vertieft, findet in den Schulungen Grundlagen Einbruchmeldeanlagen und Konzept, Planung und Projektierung EMA die passenden Inhalte.
Fazit
Die DIN VDE V 0826-1:2018-09 bringt Ordnung in die Sicherheitstechnik im Wohnbereich: klare Anforderungen an Gefahrenwarnanlagen, ausdrückliche Regeln für Smart-Home-Komponenten, Fernzugriff und Apps sowie nachweisbare Fachkompetenz der ausführenden Firma. Für Elektrofachbetriebe, die Smart-Home-Sicherheit anbieten, ist die Vornorm damit die Grundlage für fachgerechte und rechtssichere Leistungen. UDS Beratung unterstützt Fachfirmen mit Schulungen, die diese Anforderungen praxisnah vermitteln.