Branchentrends im Blick

Aktualisierte Norm DIN EN 1838 Sicherheitsbeleuchtung

08.05.2025

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Aktualisiert im September 2026 – Normstand geprüft.

Mit der Ausgabe März 2025 hat die DIN EN 1838 „Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung für bauliche Anlagen“ ihre umfassendste Überarbeitung seit Jahren erhalten. Die Neufassung ersetzt die Ausgabe von November 2019, ist rund ein Drittel umfangreicher und komplett neu gegliedert. Dieser Beitrag stellt die Änderungen gegenüber, ordnet die Übergangsfrist ein und zeigt, was Planer, Errichter und Betreiber von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen jetzt beachten sollten.

 

Inhalt

 

Warum die DIN EN 1838 überarbeitet wurde

Die europäische Norm EN 1838 legt die lichttechnischen Anforderungen an die Notbeleuchtung fest – also an Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Antipanikbeleuchtung und die Beleuchtung von Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung. Die ursprünglich für 2022 geplante Revision verzögerte sich durch zahlreiche Einsprüche aus den CEN-Mitgliedsländern. Das Ergebnis ist eine Norm, die Begriffe vereinheitlicht, Prüf- und Messverfahren erstmals ausführlich beschreibt und die Risikobewertung als Grundlage jeder Projektierung stärker in den Vordergrund rückt.

 

Änderungen der DIN EN 1838:2025-03 im Überblick

ThemaDIN EN 1838:2019-11DIN EN 1838:2025-03
AufbauBisherige Gliederung, rund 16 SeitenKomplett neu gegliedert, rund ein Drittel mehr Umfang
BegriffeEigene BegriffsdefinitionenNeuformulierung auf Basis der DIN EN 12665:2024-10; neue Begriffe wie Aktivierungszeit, Systembetriebsdauer und adaptive Notbeleuchtung
WartungsfaktorNur allgemein erwähntUmfassender Wartungsfaktor in Anlehnung an DIN EN 12665, der bei der Projektierung zu berücksichtigen ist
Hervorzuhebende StellenGrundanforderungen (z. B. Erste-Hilfe-Stellen, Brandbekämpfungseinrichtungen)Erweiterte Festlegungen, u. a. zu Randbereichen von Rettungswegen, Sicherheitseinrichtungen für Menschen mit Behinderung, Schwimmbädern und Sanitärräumen
Verzögerte EvakuierungNicht behandeltSzenarien mit verzögerter Räumung werden berücksichtigt
Messung und PrüfungKeine eigenen VorgabenNeues Kapitel zur Messung der lichttechnischen Werte mit Umsetzungsbeispielen, Anhang zur Vor-Ort-Messung
Betriebsdauer und AktivierungszeitPauschale VorgabenNeuer informativer Anhang mit Empfehlungen je Anwendungsfall, abgeleitet aus der Risikobewertung

 

Welche Grundwerte bleiben bestehen?

Die bekannten lichttechnischen Mindestwerte der Sicherheitsbeleuchtung bleiben in ihrer Systematik erhalten: Auf der Mittellinie von Rettungswegen ist weiterhin mindestens 1 lx horizontal gefordert, in Antipanikbereichen mindestens 0,5 lx, an Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung 10 Prozent der Nennbeleuchtungsstärke, mindestens jedoch 15 lx. Für hervorzuhebende Stellen wie Erste-Hilfe-Stellen, Brandbekämpfungseinrichtungen und Flucht- und Rettungspläne gilt eine vertikale Beleuchtungsstärke von mindestens 5 lx. Neu ist die Empfehlung, in öffentlichen Hallenbädern die horizontale Beleuchtungsstärke auf mindestens 5 lx zu erhöhen.

 

Risikobewertung als Grundlage der Projektierung

Der vielleicht wichtigste Perspektivwechsel der Neufassung: Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit werden nicht mehr pauschal festgelegt, sondern aus einer projektspezifischen Gefährdungsbeurteilung abgeleitet. Für Planer bedeutet das mehr Verantwortung, aber auch mehr Spielraum – etwa bei Gebäuden mit besonderen Nutzungen oder verzögerten Evakuierungskonzepten. In unserer Beratungspraxis empfehlen wir, die Risikobewertung als eigenes Dokument zu führen und in die Anlagendokumentation aufzunehmen. Sie ist bei Abnahmen und Prüfungen der erste Punkt, nach dem gefragt wird.

 

Übergangsfrist bis 2027 richtig einordnen

Die DIN EN 1838:2025-03 gilt seit März 2025. Die Übergangsfrist bis Mitte 2027 bedeutet, dass die Vorgängerausgabe 2019-11 parallel noch angewendet werden darf, etwa für bereits laufende Planungen. Sie bedeutet nicht, dass bestehende Anlagen bis dahin umgerüstet werden müssen: Für Bestandsanlagen gilt weiterhin der Bestandsschutz nach dem zum Errichtungszeitpunkt anerkannten Stand der Technik, solange keine wesentliche Änderung erfolgt. Für Neuplanungen und Modernisierungen sollte dagegen ab sofort die aktuelle Fassung zugrunde gelegt werden – Bauaufsicht, Sachverständige und Versicherer orientieren sich bereits daran.

 

Zusammenspiel mit DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1

Die DIN EN 1838 beantwortet die Frage „wie viel Licht wo und wie lange“. Die Anforderungen an die Anlagentechnik, den Betrieb und die Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen stehen in der DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2024-10 und ergänzend in der DIN VDE V 0108-100-1. Beide Normen sind gemeinsam anzuwenden. Wer Sicherheitsbeleuchtung projektiert oder betreibt, sollte deshalb beide Regelwerke im aktuellen Stand kennen. Ergänzend sind die bauaufsichtlichen Anforderungen der Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen zu beachten, die festlegen, in welchen Gebäuden Sicherheitsbeleuchtung überhaupt gefordert ist.

 

Was Planer, Errichter und Betreiber jetzt tun sollten

  • Laufende Planungen prüfen: Welche Ausgabe liegt dem Projekt zugrunde, und ist ein Wechsel auf 2025-03 sinnvoll?
  • Risikobewertung dokumentieren und daraus Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit ableiten.
  • Wartungsfaktor in der lichttechnischen Berechnung berücksichtigen.
  • Messprotokolle an das neue Kapitel zur Messung und Prüfung anpassen.
  • Fachkunde des Personals auf den aktuellen Normstand bringen.

 

Den letzten Punkt deckt die Schulung Sachkunde für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ab: Sie vermittelt die Anforderungen der DIN EN 1838, DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1 praxisnah für Planer, Errichter und Betreiber. Wer den elektrotechnischen Brandschutz insgesamt im Blick behalten muss, findet in der Schulung Brandschutz in der Elektro- und Sicherheitstechnik den passenden Überblick.

 

Fazit

Die überarbeitete DIN EN 1838 macht die Notbeleuchtung nicht grundlegend anders, aber deutlich präziser: einheitliche Begriffe, ein nachvollziehbarer Wartungsfaktor, klare Messverfahren und eine Projektierung, die aus der Risikobewertung folgt. UDS Beratung begleitet Fachfirmen und Betreiber bei der Umstellung – mit Schulungen, die den Normstand aktuell halten, und mit Beratung, die aus Normtext gelebte Praxis macht.