Die Phasen der DIN 14675 | Von Konzept bis Abnahme im Überblick
29.07.2026
Die DIN 14675 gliedert Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) in klar abgegrenzte Phasen: von Phase 5 (Konzept) über Phase 6.1 (Planung) und Phase 6.2 (Projektierung), Phase 7 (Montage und Installation), Phase 8 (Inbetriebsetzung) und Phase 9 (Abnahme) bis zu Phase 10 (Betrieb), Phase 11 (Instandhaltung) und Phase 12 (Änderung und Erweiterung).
Für den überwiegenden Teil dieser Phasen muss eine Fachfirma ihre Kompetenz nach DIN 14675 nachweisen.
Dieser Beitrag ordnet die Phasen der DIN 14675 inhaltlich ein, zeigt, wer in welcher Phase verantwortlich ist und wo die Zertifizierungspflicht greift.
Inhaltsverzeichnis
- Warum die DIN 14675 in Phasen gegliedert ist
- Die Phasen der DIN 14675 im Überblick
- Phase 5: Konzept und Schutzziele
- Phase 6.1 und 6.2: Planung und Projektierung
- Phasen 7 bis 9: Montage, Inbetriebsetzung und Abnahme
- Phasen 10 bis 12: Betrieb, Instandhaltung, Änderung
- Welche Phasen der DIN 14675 eine Zertifizierung erfordern
- Qualifikation für die Phasen der DIN 14675
Warum die DIN 14675 in Phasen gegliedert ist
Eine Brandmeldeanlage ist kein Produkt, das man kauft und montiert, sondern eine Anlage, deren Wirksamkeit über den gesamten Lebenszyklus hinweg entsteht. Ein sorgfältig gewähltes Meldersystem nützt wenig, wenn die Schutzziele nie sauber festgelegt wurden. Eine normgerechte Projektierung verliert ihren Wert, wenn die Anlage im Betrieb nicht instand gehalten wird. Genau an dieser Stelle setzt die Phasengliederung an: Die DIN 14675 zerlegt den Lebenszyklus einer BMA und SAA in abgrenzbare Aufgabengebiete, ordnet jedem Gebiet Ergebnisse und Verantwortlichkeiten zu und knüpft daran den erforderlichen Kompetenznachweis der beteiligten Fachfirma.
Für die Praxis hat das zwei Konsequenzen. Erstens lässt sich eindeutig bestimmen, welche Leistung ein Unternehmen erbringen darf: Die Zertifizierung nach DIN 14675 erfolgt nicht pauschal, sondern immer für konkret benannte Phasen. Zweitens entsteht eine durchgehende Nachweiskette, die bei der Sachverständigenprüfung, im Schadenfall und gegenüber der Bauaufsicht Bestand haben muss. Die Phasennummerierung folgt dabei der Abschnittsgliederung der Norm, deshalb beginnt die Zählung mit Phase 5 und nicht mit Phase 1.
Die Phasen der DIN 14675 im Überblick
Die folgende Übersicht fasst die Phasen der DIN 14675 mit ihrem jeweiligen Kerninhalt zusammen und zeigt, für welche Phasen eine Fachfirma zertifiziert sein muss. Die Zuordnung gilt gleichermaßen für Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen.
| Phase | Inhalt | Zertifizierung |
|---|---|---|
| Phase 5 | Konzept und Schutzziele | nicht erforderlich |
| Phase 6.1 | Planung, herstellerneutral | erforderlich |
| Phase 6.2 | Projektierung, systembezogen | erforderlich |
| Phase 7 | Montage und Installation | erforderlich |
| Phase 8 | Inbetriebsetzung | erforderlich |
| Phase 9 | Abnahme und Übergabe | erforderlich |
| Phase 10 | Betrieb der Anlage | nicht erforderlich |
| Phase 11 | Instandhaltung: Inspektion, Wartung, Instandsetzung | erforderlich |
| Phase 12 | Änderung und Erweiterung | kein eigener Umfang |
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Phase 5: Konzept und Schutzziele
Phase 5 überführt die Vorgaben aus dem Brandschutznachweis, den Behördenauflagen und den betrieblichen Randbedingungen in ein eigenständiges Brandmelde- und Alarmierungskonzept. Berücksichtigt werden unter anderem Brandrisiko und Brandgefährdung, Umgebungsbedingungen, bauliche und betriebliche Gegebenheiten, die Alarmorganisation sowie mögliche Störgrößen. Verantwortlich für das Konzept ist nach DIN VDE 0833-2 der Betreiber, der die erforderlichen Festlegungen gemeinsam mit Planer und Errichter trifft.
In der Praxis wird diese Phase häufig übersprungen, weil unterstellt wird, der Brandschutznachweis enthalte bereits alle notwendigen Angaben. Tatsächlich legt dieser meist nur fest, ob eine Brandmeldeanlage erforderlich ist, und äußert sich allenfalls zum Überwachungsumfang und zu einzelnen Steuerfunktionen. Spezielle Betreiberanforderungen, besondere Umgebungsbedingungen oder Vorgaben des Gebäudeversicherers bleiben dabei außen vor. Fehlt das Konzept, zeigt sich das regelmäßig erst bei der Sachverständigenprüfung oder im laufenden Betrieb.
Ein tragfähiges Konzept enthält mindestens:
- Angaben zum Objekt, zum Bauherrn und zum Betreiber
- die Schutzziele der Anlage
- den Umfang der automatischen Überwachung
- Maßnahmen zur Falschalarmvermeidung
- Art der Fernalarmierung und der internen Alarmierung
- die vorgesehenen Steuerfunktionen
- die Alarmorganisation
- Anforderungen an die Dokumentation
- Anforderungen an Wartung, Instandsetzung und erforderliche Prüfungen
Überwachungskategorien festlegen
Zum Konzept gehört die Festlegung des Überwachungsumfangs. Die DIN 14675 unterscheidet vier Kategorien: Vollschutz (Kategorie 1), Teilschutz (Kategorie 2), Schutz der Rettungswege (Kategorie 3) und Einrichtungsschutz (Kategorie 4), der stets ergänzend zu einer der übrigen Kategorien angewendet wird. Da die Kategorie den Melderbedarf, die Kosten und die spätere Nachweisführung maßgeblich bestimmt, gehört ihre Begründung in das Konzeptdokument und nicht erst in die Ausführungsplanung.
Phase 6.1 und 6.2: Planung und Projektierung
Die Unterteilung der Phase 6 ist für Planungsbüros die praktisch bedeutsamste Weichenstellung innerhalb der Phasen der DIN 14675. Phase 6.1 (Planung) umfasst die herstellerneutrale Entwurfs- und Ausführungsplanung: Spezifikation der Anlage, Übernahme der Grunddaten aus der Konzeptphase, Festlegung von Funktionen und Bestandteilen sowie Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung. Phase 6.2 (Projektierung) umfasst die Werk- und Montageplanung, also die Auswahl des konkreten Brandmeldesystems und die Erstellung der Montagepläne.
Das Abgrenzungskriterium ist nicht der Detaillierungsgrad, sondern die Systembindung. Sobald ein bestimmtes Fabrikat feststeht, handelt es sich um Projektierung nach Phase 6.2. Das betrifft insbesondere zwei häufige Konstellationen:
- Bestandsobjekte: Wird eine vorhandene Anlage erweitert, richtet sich die Planung zwangsläufig nach dem eingebauten System. Eine herstellerneutrale Planung ist damit ausgeschlossen.
- Konzernvorgaben: Ist das Fabrikat der Brandmelder- oder Sprachalarmzentrale durch den Auftraggeber bereits festgelegt, arbeitet der Planer ebenfalls systembezogen.
Wer den eigenen Zertifizierungsumfang auf Phase 6.1 beschränkt, schließt diese Aufträge aus. Umgekehrt sollte der Umfang nach außen präzise benannt werden: Die Angabe „zertifiziert nach DIN 14675“ ohne Nennung der Phasen ist unvollständig und kann beim Auftraggeber falsche Erwartungen wecken.
Phasen 7 bis 9: Montage, Inbetriebsetzung und Abnahme
Phase 7 (Montage und Installation) umfasst die Errichtung des Leitungsnetzes sowie die Montage und den Anschluss aller Bestandteile der Anlage. Maßgeblich sind hier neben der DIN 14675 die Anforderungen der DIN VDE 0833-2 und die technischen Anschlussbedingungen der zuständigen Feuerwehr, etwa für Feuerwehr-Bedienfeld, Feuerwehr-Anzeigetableau, Laufkarten und Schlüsseldepot.
Phase 8 (Inbetriebsetzung) prüft die Installation, parametriert das System und setzt es in Betrieb. Dazu gehören Messungen und Funktionsprüfungen, insbesondere der Brandfallsteuerungen an den Schnittstellen zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Aufzügen, Lüftung und Feststellanlagen. Grundlage ist die in der Planung erstellte Brandfallsteuermatrix.
Phase 9 (Abnahme) verifiziert Bestandteile, System, Installation und Funktionen gegen die Ausführungsunterlagen und das Konzept. Sie schließt mit der Übergabe der Anlage und der vollständigen Dokumentation an den Betreiber ab. Von dieser Abnahme zu unterscheiden ist die bauordnungsrechtliche Prüfung durch einen Prüfsachverständigen, die in den meisten Bundesländern vor der Inbetriebnahme und danach wiederkehrend gefordert wird. Beide Prüfungen verfolgen unterschiedliche Zwecke und ersetzen einander nicht.
Phasen 10 bis 12: Betrieb, Instandhaltung, Änderung
Phase 10 (Betrieb) liegt in der Verantwortung des Betreibers. Dazu zählen das Führen des Betriebsbuchs, die Fortschreibung der Alarmorganisation, die Aktualisierung der Feuerwehr-Laufkarten bei baulichen oder nutzungsbedingten Änderungen und die Benennung eingewiesener Personen, die die Anlage bedienen und Störungen erkennen können. Eine Zertifizierung nach DIN 14675 ist für den Betrieb nicht erforderlich — die Verantwortung entfällt dadurch jedoch nicht, sondern liegt vollständig beim Betreiber.
Phase 11 (Instandhaltung) fasst Inspektion, vorbeugende Wartung und Instandsetzung zusammen. Die Intervalle und Anforderungen ergeben sich aus der DIN VDE 0833-1 und -2 sowie aus objektspezifischen Vorgaben; die Nachweise gehören in das Betriebsbuch. Betreiber, die Instandhaltungsleistungen an ihren eigenen Anlagen selbst erbringen wollen, benötigen dafür eine eigene Zertifizierung nach DIN 14675.
Phase 12 (Änderung und Erweiterung) beschreibt den Umgang mit bestehenden Anlagen. Sie bildet keinen eigenständigen Zertifizierungsumfang: Änderungen und Erweiterungen werden über die jeweils betroffenen Phasen abgedeckt, in der Regel also über die Phasen 6.2 bis 9 sowie 11. Wichtig ist dabei die Rückkopplung an das Konzept aus Phase 5, denn jede Nutzungsänderung kann Schutzziele, Überwachungsumfang und Steuerfunktionen berühren.
Welche Phasen der DIN 14675 eine Zertifizierung erfordern
Zertifizierungspflichtig sind die Phasen 6.1, 6.2, 7, 8, 9 und 11. Nicht zertifizierungspflichtig sind Phase 5 (Konzept) und Phase 10 (Betrieb). Der Nachweis erfolgt durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle und immer für die konkret beantragten Phasen. Fachfirmen sollten den Umfang daher an ihrem realistischen Auftragsspektrum ausrichten und nicht ausschließlich am aktuellen Projekt.
Die wesentlichen Nachweise für die Zertifizierung sind:
- Verantwortliche Person: eine benannte, geprüfte Verantwortliche Person je beantragtem Phasenumfang, mit fachlicher Mindestqualifikation und einschlägiger Berufserfahrung
- Qualitätsmanagement: ein QM-System nach DIN EN ISO 9001 mit auditierbarer dokumentierter Information zu den relevanten Prozessen
- Betriebliche Voraussetzungen: Nachweis der Firmierung, Betriebshaftpflichtversicherung sowie phasenabhängig Systemkenntnis, Ausrüstung, Ersatzteilhaltung und Reaktionszeiten
- Aktualität des Fachwissens: regelmäßige Fortbildung der Verantwortlichen Person, deren Nachweis im Überwachungsaudit vorzulegen ist
Die Anforderungen an die Verantwortliche Person sind phasenabhängig gestaffelt. Für planerisch und prüfend geprägte Phasen werden höhere formale Qualifikationen erwartet als für ausführende Phasen, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung mit elektrotechnischem Bezug und mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in Betracht kommt. Maßgeblich ist in jedem Fall der aktuelle Normtext.
Qualifikation für die Phasen der DIN 14675
Die Phasen der DIN 14675 sind kein reines Ordnungsschema, sondern die Grundlage dafür, welche Leistungen ein Unternehmen normkonform anbieten darf und welche Nachweise es dafür dauerhaft führen muss. Die entscheidende Stellschraube ist dabei die verantwortliche Person: Ihre Qualifikation bestimmt, welche Phasen in den Zertifizierungsumfang aufgenommen werden können, und ihr aktueller Kenntnisstand entscheidet darüber, ob dieser Umfang im Überwachungsaudit Bestand hat.
Die UDS Beratung qualifiziert Fach- und Führungskräfte für genau diese Anforderungen: von der Grundlagenschulung über die Ausbildung zur verantwortlichen Person für Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen bis zu vertiefenden Schulungen zu Konzept, Planung, Projektierung und Instandhaltung sowie zu Auffrischungsschulungen für den Fortbildungsnachweis. Sprechen Sie uns an, wenn Sie klären möchten, welche Qualifikation Ihr Team für die von Ihnen angestrebten Phasen der DIN 14675 benötigt.
Häufige Fragen FAQ
Die DIN 14675 unterscheidet die Phasen 5 bis 12, wobei Phase 6 in die Planung (6.1) und die Projektierung (6.2) unterteilt ist. Damit ergeben sich neun abgrenzbare Aufgabengebiete: Konzept, Planung, Projektierung, Montage und Installation, Inbetriebsetzung, Abnahme, Betrieb, Instandhaltung sowie Änderung und Erweiterung.
Die Phasennummern folgen der Abschnittsgliederung der Norm. Die vorangehenden Abschnitte enthalten Anwendungsbereich, Verweisungen, Begriffe und allgemeine Festlegungen, denen keine Projektaufgabe zugeordnet ist. Die Zählung ist damit kein Hinweis auf fehlende Phasen, sondern ein Ergebnis des Normaufbaus.
Phase 6.1 (Planung) ist die herstellerneutrale Entwurfs- und Ausführungsplanung einschließlich Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung. Phase 6.2 (Projektierung) ist die Werk- und Montageplanung mit Auswahl eines konkreten Brandmeldesystems. Entscheidend für die Zuordnung ist die Systembindung: Sobald ein bestimmtes Fabrikat feststeht — etwa bei der Erweiterung einer Bestandsanlage oder bei Vorgabe des Fabrikats durch den Auftraggeber — handelt es sich um Phase 6.2.
Eine Zertifizierung der Fachfirma ist für die Phasen 6.1, 6.2, 7, 8, 9 und 11 erforderlich. Für Phase 5 (Konzept) und Phase 10 (Betrieb) ist sie nicht erforderlich. Phase 12 (Änderung und Erweiterung) bildet keinen eigenen Zertifizierungsumfang, sondern wird über die jeweils betroffenen Phasen abgedeckt.
Nein. Für Ingenieur- und Planungsbüros sind in der Regel die Phasen 6.1 und 6.2 relevant. Eine Beschränkung auf Phase 6.1 schließt jedoch systembezogene Aufträge aus, etwa Erweiterungen von Bestandsanlagen. Der Zertifizierungsumfang sollte deshalb am realistischen Auftragsspektrum ausgerichtet und nach außen immer mit Phasenangabe benannt werden.