Branchentrends im Blick

Aktualisierte Norm DIN EN 1838 Sicherheitsbeleuchtung

08.05.2025

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Überarbeitung der DIN EN 1838: Änderungen und Übergangsfristen

 

Die im März 2025 erschienene überarbeitete DIN EN 1838 "Angewandte Lichttechnik - Notbeleuchtung für bauliche Anlagen" bringt wesentliche Neuerungen im Bereich der Notbeleuchtung. Diese 22-seitige Norm ersetzt die Vorgängerversion von November 2019 mit einer Übergangsfrist bis Juni 2027.

 Die Norm wurde umfassend überarbeitet und umstrukturiert, um den gesamteuropäischen Anforderungen besser zu entsprechen. Ursprünglich für 2022 geplant, verzögerte sich die Neufassung aufgrund massiver Einsprüche der Mitgliedsländer des Europäischen Komitees für Normung (CEN).

 

Neue Struktur und Begrifflichkeiten

 Eine komplette Neugliederung der Norm

Neuformulierte Begrifflichkeiten auf Basis der DIN EN 12665:2024-10 “Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen

an die Beleuchtung”Einführung und ausführliche Erläuterung neuer Begriffe wie "Aktivierungszeit" und "Systembetriebsdauer"

Einen neuen, umfassenden Wartungsfaktor in Anlehnung an die DIN EN 12665

 

Erweiterte Anforderungen

Die Norm erweitert die Anforderungen in mehreren Bereichen:

Umfangreichere Spezifikationen für hervorzuhebende Stellen und spezifische Bereiche

Berücksichtigung verzögerter Evakuierungsszenarien, obwohl diese grundsätzlich gesetzlich reguliert sind

Ein komplett neues Kapitel zur Messung und Prüfung der lichttechnischen Werte mit praktischen Umsetzungsbeispielen

Ein neuer informativer Anhang mit Empfehlungen zur Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit verschiedener Notbeleuchtungsanlagen je nach Anwendungsfall

 

Höherer Stellenwert der Risikobewertung

Besonders hervorzuheben ist der deutlich höhere Stellenwert, der der individuellen Gefährdungsbeurteilung (Risikobewertung) als Grundlage aller projektspezifischen Festlegungen beigemessen wird. Dies unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Analyse zur korrekten Bestimmung der erforderlichen Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit.

 

Geltende Übergangsfristen

Die aktuelle Norm trat am 1. März 2025 in Kraft und ersetzt die Ausgabe vom November 2019. Wichtig für Planer und Betreiber ist die festgelegte Übergangsfrist bis Juni 2027. 

 

Bestehende Anlagen müssen bis Juni 2027 an die neuen Anforderungen angepasst werden

Für Neuplanungen sollte bereits jetzt die aktuelle Fassung berücksichtigt werden

Die neue Norm ist in Verbindung mit der DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2024-10 "Sicherheitsbeleuchtungsanlagen" anzuwenden

Schutzziele der Sicherheitsbeleuchtung

 

Die DIN EN 1838:2025-03 definiert klare Schutzziele für die Sicherheitsbeleuchtung, die sich in drei Hauptkategorien unterteilen lassen:

 

Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege:

  • Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege

  • Ausreichende Beleuchtung dieser Wege

  • Eindeutige Erkennbarkeit und sichere Benutzung bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung

 

Antipanikbeleuchtung:

  • Vermeidung von Paniksituationen

  • Sicheres Erreichen von Flucht- und Rettungswegen

  • Leichtes Auffinden und Bedienen von Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen entlang der Flucht- und Rettungswege

 

Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung:

Sicheres Beenden potenziell gefährlicher Arbeitsabläufe

Schutz von Personen, die sich in potenziell gefährlichen Arbeitsabläufen befinden

Die im März 2025 veröffentlichte Neuausgabe der DIN EN 1838 enthält eine Reihe praxisrelevanter Ergänzungen und Präzisierungen. Bis zum Ende der Übergangsfrist (Juni 2027) empfiehlt es sich, Planungs- und Bestandsanlagen auf den neuen Stand zu bringen. 

 Die Revision verlangt eine umfassendere Risikobewertung bereits in der Planungsphase und führt eigene Kapitel zu Mess- und Prüfverfahren ein. Damit lassen sich normgerechte Beleuchtungsniveaus transparent nachweisen.

Nutzen Sie die Übergangszeit, um bestehende Anlagen zu analysieren. Zusätzliche Leuchten lassen sich besonders wirtschaftlich bei ohnehin anstehenden Wartungen in Sanitär-, Technik- oder Schwimmbadbereichen integrieren. So sind Sie zum Stichtag 2027 auf der sicheren Seite.

 

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