Aktualisierte Norm DIN EN 1838 Sicherheitsbeleuchtung
08.05.2025

Überarbeitung der DIN EN 1838: Änderungen und Übergangsfristen
Die im März 2025 erschienene überarbeitete DIN EN 1838 "Angewandte Lichttechnik - Notbeleuchtung für bauliche Anlagen" bringt wesentliche Neuerungen im Bereich der Notbeleuchtung. Diese 22-seitige Norm ersetzt die Vorgängerversion von November 2019 mit einer Übergangsfrist bis Juni 2027.
Die Norm wurde umfassend überarbeitet und umstrukturiert, um den gesamteuropäischen Anforderungen besser zu entsprechen. Ursprünglich für 2022 geplant, verzögerte sich die Neufassung aufgrund massiver Einsprüche der Mitgliedsländer des Europäischen Komitees für Normung (CEN).
Neue Struktur und Begrifflichkeiten
Eine komplette Neugliederung der Norm
Neuformulierte Begrifflichkeiten auf Basis der DIN EN 12665:2024-10 “Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen
an die Beleuchtung”Einführung und ausführliche Erläuterung neuer Begriffe wie "Aktivierungszeit" und "Systembetriebsdauer"
Einen neuen, umfassenden Wartungsfaktor in Anlehnung an die DIN EN 12665
Erweiterte Anforderungen
Die Norm erweitert die Anforderungen in mehreren Bereichen:
Umfangreichere Spezifikationen für hervorzuhebende Stellen und spezifische Bereiche
Berücksichtigung verzögerter Evakuierungsszenarien, obwohl diese grundsätzlich gesetzlich reguliert sind
Ein komplett neues Kapitel zur Messung und Prüfung der lichttechnischen Werte mit praktischen Umsetzungsbeispielen
Ein neuer informativer Anhang mit Empfehlungen zur Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit verschiedener Notbeleuchtungsanlagen je nach Anwendungsfall
Höherer Stellenwert der Risikobewertung
Besonders hervorzuheben ist der deutlich höhere Stellenwert, der der individuellen Gefährdungsbeurteilung (Risikobewertung) als Grundlage aller projektspezifischen Festlegungen beigemessen wird. Dies unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Analyse zur korrekten Bestimmung der erforderlichen Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit.
Geltende Übergangsfristen
Die aktuelle Norm trat am 1. März 2025 in Kraft und ersetzt die Ausgabe vom November 2019. Wichtig für Planer und Betreiber ist die festgelegte Übergangsfrist bis Juni 2027.
Bestehende Anlagen müssen bis Juni 2027 an die neuen Anforderungen angepasst werden
Für Neuplanungen sollte bereits jetzt die aktuelle Fassung berücksichtigt werden
Die neue Norm ist in Verbindung mit der DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2024-10 "Sicherheitsbeleuchtungsanlagen" anzuwenden
Schutzziele der Sicherheitsbeleuchtung
Die DIN EN 1838:2025-03 definiert klare Schutzziele für die Sicherheitsbeleuchtung, die sich in drei Hauptkategorien unterteilen lassen:
Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege:
Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege
Ausreichende Beleuchtung dieser Wege
Eindeutige Erkennbarkeit und sichere Benutzung bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung
Antipanikbeleuchtung:
Vermeidung von Paniksituationen
Sicheres Erreichen von Flucht- und Rettungswegen
Leichtes Auffinden und Bedienen von Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen entlang der Flucht- und Rettungswege
Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung:
Sicheres Beenden potenziell gefährlicher Arbeitsabläufe
Schutz von Personen, die sich in potenziell gefährlichen Arbeitsabläufen befinden
Die im März 2025 veröffentlichte Neuausgabe der DIN EN 1838 enthält eine Reihe praxisrelevanter Ergänzungen und Präzisierungen. Bis zum Ende der Übergangsfrist (Juni 2027) empfiehlt es sich, Planungs- und Bestandsanlagen auf den neuen Stand zu bringen.
Die Revision verlangt eine umfassendere Risikobewertung bereits in der Planungsphase und führt eigene Kapitel zu Mess- und Prüfverfahren ein. Damit lassen sich normgerechte Beleuchtungsniveaus transparent nachweisen.
Nutzen Sie die Übergangszeit, um bestehende Anlagen zu analysieren. Zusätzliche Leuchten lassen sich besonders wirtschaftlich bei ohnehin anstehenden Wartungen in Sanitär-, Technik- oder Schwimmbadbereichen integrieren. So sind Sie zum Stichtag 2027 auf der sicheren Seite.
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