Branchentrends im Blick

Neue VdS-Richtlinie GMA 3403

01.10.2015

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Ersatz für die einzelnen VdS-Anerkennungsverfahren EMA, BMA und Video

 

Die Richtlinien für die Anerkennung von Errichterunternehmen für Gefahrenmeldeanlagen (GMA) VdS 3403 befinden sich aktuell im Konsultationsverfahren. Darauf weisen der VdS und der ZVEI hin. Einsprüche zum Entwurf der neu geplanten Richtlinie können jetzt beim VdS mit unten stehendem Formular eingereicht werden. Die Einspruchsfrist läuft bis 30.10.2015.

„Diese Richtlinien ersetzen die Richtlinen für die Anerkennung von Errichterfirmen für Brandmeldeanlagen (VdS 2129), Einbruchmeldeanlagen (VdS 2130) sowie Videoüberwachungsanlagen (VdS 3442). Sie gelten für alle Aufträge, die ab dem 01.01.2016 erteilt werden.“

Quelle: Entwurf VdS 3403; Kapitel 1.2 Gültigkeit

Download VdS 3403 Entwurf