MLAR Funktionserhalt verständlich erklärt

06.07.2026

MLAR ELT MVV TB Anlage

Im anlagentechnischen Brandschutz der Elektroinstallation entscheiden Details darüber, ob Rettungswege im Brandfall nutzbar bleiben und sicherheitstechnische Anlagen weiterarbeiten. 

Als herstellerunabhängiger Fachanbieter für Schulung, Beratung, Prüfung und Zertifizierung erklärt UDS die zentralen Regelwerke praxisnah: was die MLAR verlangt, was Funktionserhalt bedeutet und welche Rolle die MVV TB spielt. Dieser Ratgeber ist zugleich die fachliche Grundlage der UDS-Schulung zum Brandschutz in der Elektro- und Sicherheitstechnik.

 

Inhaltsverzeichnis: 

 

Was ist die MLAR?
 

Die MLAR, die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie, legt die brandschutztechnischen Anforderungen an elektrische Leitungsanlagen fest. Sie regelt insbesondere die Verlegung von Leitungen in Rettungswegen, die Abschottung von Leitungsdurchführungen durch Wände und Decken sowie den Funktionserhalt im Brandfall. Ihr vollständiger Titel lautet „Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen“.

Als Musterrichtlinie der Bauministerkonferenz gilt die MLAR nicht unmittelbar. Verbindlich wird sie erst, wenn ein Bundesland sie über seine Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen einführt. Maßgeblich ist deshalb immer die im jeweiligen Bundesland eingeführte Fassung. Für Lüftungsanlagen ist nicht die MLAR, sondern die M-LüAR zuständig.

 

Was bedeutet Funktionserhalt – und was heißt E30, E60, E90?
 

Funktionserhalt bedeutet, dass eine elektrische Leitungsanlage im Brandfall über eine festgelegte Zeit funktionsfähig bleibt. Nachgewiesen wird dies über die Prüfanforderungen der DIN 4102-12:1998-11 mit den Klassen E30, E60 und E90. Diese stehen für einen Funktionserhalt von mindestens 30, 60 oder 90 Minuten. So bleiben sicherheitsrelevante Anlagen so lange versorgt, wie es für Rettung und Löschangriff erforderlich ist.

Wie lange der Funktionserhalt dauern muss, bestimmt die MLAR anlagenbezogen:

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Erforderliche DauerAnlagen (Auswahl)
mindestens 90
Minuten
automatische Feuerlöschanlagen und Löschwasser-Druckerhöhung; bestimmte maschinelle Rauchabzugs- und Druckbelüftungsanlagen (u. a. Treppenräume in Hochhäusern); Betten- und Feuerwehraufzüge
mindestens 30
Minuten
Brandmeldeanlagen samt Übertragung; Alarmierungsanlagen; Sicherheitsbeleuchtung; Personenaufzüge mit Brandfallsteuerung; natürliche Rauchabzugsanlagen; übrige maschinelle Rauchabzugs-/Druckbelüftungsanlagen

 

Wichtig sind die Ausnahmen: Für die Sicherheitsbeleuchtung entfällt der Funktionserhalt beispielsweise, wenn die Leitungen nur innerhalb eines Brandabschnitts oder Treppenraums verlaufen und die Grundfläche je Brandabschnitt höchstens 1.600 m² beträgt. Wer solche Ausnahmen prüft, statt pauschal E90 vorzugeben, plant wirtschaftlicher und dennoch normgerecht.

Der entscheidende Praxisgrundsatz lautet: Funktionserhalt ist immer eine Eigenschaft des gesamten Systems. Ein geprüftes E90-Kabel allein bietet keinen belastbaren Funktionserhalt, wenn Trasse, Befestigung und Verlegung nicht Bestandteil der geprüften Systemlösung sind.


Alle Schulungen finden Sie auch in unserer Schulungsübersicht ELT hier:
Schulungen finden...

 

Was regelt die MVV TB im anlagentechnischen Brandschutz?
 

Die MVV TB, die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, führt technische Regeln und Normen bauaufsichtlich ein. Dazu gehört auch die MLAR. In ihrem Anhang 14, der Technischen Regel für die technische Gebäudeausrüstung, stehen Anforderungen an sicherheitstechnische Anlagen wie Brandmeldeanlagen, Alarmierungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Aktuell gilt die MVV TB 2025/1; eine Ausgabe 2026/1 befindet sich in der Anhörung.

Für die Planung ist eine Unterscheidung besonders wichtig: Die neueste DIN-Ausgabe und die baurechtlich über die MVV TB eingeführte Bezugsfassung können voneinander abweichen. Für die Genehmigung zählt die im jeweiligen Bundesland eingeführte Fassung. Fachlich sollte zusätzlich die aktuelle Normausgabe berücksichtigt werden.

 

Wie werden Brandmelde- und Alarmierungsanlagen geplant?

Brandmeldeanlagen werden aus Bauprodukten der Normenreihe DIN EN 54 aufgebaut. Als bauaufsichtlich erfüllt gelten Planung und Ausführung, wenn sie sich an DIN 14675-1 in Verbindung mit der Normenreihe DIN VDE 0833 orientieren, aktuell unter anderem DIN VDE 0833-2:2022-06. Auch bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung muss eine Brandmeldeanlage ausreichend lange funktionsfähig bleiben. Vernetzte Rauchwarnmelder übernehmen die Aufgaben einer Brandmeldeanlage nicht und ersetzen sie nicht.

Alarmierungsanlagen warnen Personen im Gefahrenfall und veranlassen sie, den betroffenen Bereich zu verlassen. Dies erfolgt klassisch über Sprachalarmierung oder Notfallwarnung. Sie bestehen mindestens aus Zentrale, Energieversorgung, Auslöse- bzw. Steuereinrichtungen, Signalgebern und Übertragungsweg. Sprachdurchsagen müssen mindestens auf Deutsch und ausreichend verständlich erfolgen. Als Bezugsnormen dienen unter anderem DIN 14675-1 mit DIN VDE 0833-4 sowie DIN EN 50849 (VDE 0828-1):2017-11. Brandmelderzentrale und Sprachalarmzentrale dürfen am selben Ort stehen.

Beide Anlagentypen sind zugleich Fälle des Funktionserhalts. Für Brandmelde- und Alarmierungsanlagen gilt, abgesehen von zulässigen Ausnahmen, ein Funktionserhalt von mindestens 30 Minuten. Damit greifen MLAR und MVV TB unmittelbar ineinander.


Was gilt für Leitungen in Rettungswegen und die Abschottung?
 

In notwendigen Treppenräumen, notwendigen Fluren und den Räumen dazwischen sind Leitungsanlagen nur zulässig, wenn der Rettungsweg im Brandfall ausreichend lange benutzbar bleibt. Die MLAR nennt hierfür geschützte Verlegearten, etwa eingeputzte Leitungen, gesicherte Schlitze oder feuerwiderstandsfähige Schächte, Kanäle und geprüfte Unterdecken.

Bei Leitungsführungen durch raumabschließende Bauteile gilt: Die Abschottung muss mindestens so feuerwiderstandsfähig sein wie die durchdrungene Wand oder Decke. Fehlt im Verwendbarkeits- oder Anwendbarkeitsnachweis eine konkrete Abstandsangabe, gilt als Auffangregel ein Mindestabstand von 50 mm. Ohne passenden Nachweis für die konkrete Einbausituation entsteht ein typischer Abnahmemangel.


Welche Fehler passieren in der Praxis am häufigsten?
 

  1. Funktionserhalt wird nicht als System geplant, zum Beispiel geprüftes Kabel auf ungeprüfter Trasse oder Befestigung.
  2. Abschottungen werden ohne passenden Verwendbarkeitsnachweis für die reale Einbausituation ausgeführt.
  3. Es wird pauschal E90 gefordert, obwohl die MLAR zwischen 90 und 30 Minuten unterscheidet und Ausnahmen kennt.
  4. Es wird mit einem veralteten oder falschen Regelwerksstand geplant.
  5. Schnittstellen zwischen Elektroplanung, Brandschutzplanung und ausführendem Gewerk bleiben ungeklärt.


Genau diese Fehlerbilder greifen die UDS-Schulungen anhand typischer Praxisbeispiele auf. Sie zeigen, wo Abweichungen von technischen Baubestimmungen zulässig sind und welche Ausführungsvarianten sich in der Praxis bewährt haben.


Checkliste: Woran Sie Ihre Planung prüfen sollten
 

Vor Ausführung und Abnahme sollten folgende Punkte belegbar geklärt sein:

  • Liegt der Planung die im Bundesland eingeführte MLAR- und MVV-TB-Fassung zugrunde?
  • Ist die Funktionserhaltsdauer je Anlage korrekt bestimmt, also 90 oder 30 Minuten, und wurden Ausnahmen geprüft?
  • Ist der Funktionserhalt als geprüftes System aus Kabel, Trasse und Befestigung nachgewiesen?
  • Sind alle Abschottungen durch Verwendbarkeitsnachweise für die reale Einbausituation gedeckt?
  • Sind Brandmelde- und Alarmierungsanlagen sowohl nach aktueller DIN-Ausgabe als auch nach baurechtlich eingeführter Bezugsfassung geprüft?
  • Sind die Schnittstellen zwischen den Gewerken dokumentiert und eindeutig zugeordnet?


Welcher Normstand gilt aktuell?
 

Die MLAR ist stabil: Es gilt weiterhin die Fassung vom 10.02.2015, zuletzt geändert am 03.09.2020. Bewegung gibt es vor allem auf der Ebene der MVV TB. Die aktuelle MVV TB 2025/1 hat die Ausgabe 2024/1 abgelöst; für eine Ausgabe 2026/1 läuft die Anhörung.

Bei den Fachnormen sind insbesondere DIN 4102-12:1998-11 für den Funktionserhalt und DIN VDE 0833-2:2022-06 für Brandmeldeanlagen maßgeblich. DIN 14675-1:2020-01 und DIN VDE 0833-1 werden derzeit überarbeitet. Hier finden Sie alle normaktuellen Schulungen zum Brandschutz in der Elektro- und Sicherheitstechnik.

Häufige Fragen FAQ

Was bedeuten E30, E60 und E90?

Es sind Funktionserhaltsklassen nach DIN 4102-12:1998-11. Sie geben an, wie lange eine Kabelanlage im Brandfall funktionsfähig bleibt – mindestens 30, 60 oder 90 Minuten. Der Nachweis gilt nur für das gemeinsam geprüfte System aus Kabel, Befestigung und Trasse.

Was ist die MLAR?

Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie regelt die brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen: die Verlegung in Rettungswegen, die Abschottung von Durchführungen sowie den Funktionserhalt im Brandfall. Verbindlich wird sie über die MVV TB und das jeweilige Landesrecht.

Was regelt die MVV TB?

Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen führt technische Regeln und Normen – darunter die MLAR – bauaufsichtlich ein. Ihr Anhang 14 (TR TGA) enthält die Anforderungen an Brandmelde-, Alarmierungs- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Aktuell gilt die Ausgabe 2025/1.

Welche Anforderungen gelten für Brandmeldeanlagen?

Brandmeldeanlagen werden mit Bauprodukten der Normenreihe DIN EN 54 errichtet. Die bauaufsichtlichen Anforderungen gelten als erfüllt, wenn Planung und Ausführung sich an DIN 14675-1 in Verbindung mit der DIN-VDE-0833-Reihe orientieren; vernetzte Rauchwarnmelder ersetzen sie nicht.

Wie lange muss der Funktionserhalt dauern?

Die MLAR legt das anlagenbezogen fest: mindestens 90 Minuten unter anderem für Feuerlöschanlagen und Feuerwehraufzüge, mindestens 30 Minuten unter anderem für Brandmelde-, Alarmierungs- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen – jeweils mit eng gefassten Ausnahmen.