EN 50131 Grad und VdS-Klasse im Vergleich

07.08.2026

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Eine offizielle Umrechnungsformel zwischen EN 50131 Grad und VdS-Klasse existiert nicht. In der Praxis hat sich jedoch die Näherung Grad 2 ≈ Klasse A, Grad 3 ≈ Klasse B und Grad 4 ≈ Klasse C durchgesetzt. 

Diese Zuordnung ist als Orientierung brauchbar, als Nachweis gegenüber Versicherern oder Behörden dagegen nicht. Der Grund liegt in den unterschiedlichen Bezugsgrößen: Die europäische Norm bewertet ein technisches Leistungsniveau gegen ein angenommenes Täterprofil, die VdS-Klasse bewertet eine Gesamtanlage einschließlich Errichter, Sicherungsumfang und Nachweisführung. 

Dieser Ratgeber ordnet EN 50131 Grad vs. VdS-Klasse fachlich ein, zeigt die gängige Zuordnung im Überblick, erklärt, warum eine Umrechnung nur in eine Richtung belastbar ist, und beschreibt das Vorgehen im Projekt.
 

Inhaltsverzeichnis

 

EN 50131 Grad vs. VdS-Klasse: Warum es keine offizielle Umrechnung gibt

Die Frage nach der Umrechnung entsteht regelmäßig dann, wenn eine Einbruchmeldeanlage gleichzeitig nach europäischer Norm und nach den Anforderungen eines deutschen Sachversicherers ausgelegt werden soll. Beide Regelwerke sind nebeneinander gültig, sie beschreiben aber nicht dasselbe.

Die Normenreihe EN 50131 stammt von CENELEC und legt Anforderungen an Einbruch- und Überfallmeldeanlagen europaweit fest. Sie unterscheidet vier Sicherungsgrade. Maßgeblich ist dabei ein angenommenes Täterprofil: Wie gut kennt sich ein Angreifer mit Meldetechnik aus, über welche Werkzeuge verfügt er, wie weit plant er die Tat voraus? Aus diesem Profil leiten sich Anforderungen an Melder, Zentrale, Energieversorgung, Sabotageüberwachung und Alarmübertragung ab.

Die VdS-Klassen A, B und C stammen dagegen aus der deutschen Versicherungswirtschaft. Die VdS Schadenverhütung GmbH ist eine Tochtergesellschaft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Ihre Klassifizierung bewertet das versicherte Risiko: Wertsachanteil, Gefährdung des Objekts, erforderlicher Sicherungsumfang. Anerkannt wird nicht nur Technik, sondern auch der Errichterbetrieb und die Nachweisführung über die gesamte Nutzungsdauer.

Damit ist die Ausgangslage klar: Wer EN 50131 Grad vs. VdS-Klasse gegenüberstellt, vergleicht ein Leistungsniveau mit einer Risikoeinstufung. Eine sinnvolle Zuordnung ist möglich, eine rechnerische Umrechnung nicht.

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EN 50131: Was die Grade 1 bis 4 beschreiben

Die Grade der EN 50131 beschreiben, gegen welchen Angreifer eine Anlage bestehen soll. Sie sind bewusst als Stufenmodell angelegt, damit Komponenten unterschiedlicher Hersteller vergleichbar bleiben.

  • Grad 1 – geringes Risiko: Der Angreifer hat kaum Kenntnisse über Einbruchmeldetechnik und nutzt wenige, leicht erhältliche Werkzeuge. Typisch für Objekte ohne besonderen Tatreiz.
  • Grad 2 – geringes bis mittleres Risiko: Der Angreifer verfügt über begrenzte Kenntnisse sowie allgemein erhältliche Werkzeuge und tragbare Hilfsmittel. Übliches Niveau für Wohnungen, Büros und kleinere Betriebsstätten.
  • Grad 3 – mittleres bis hohes Risiko: Der Angreifer kennt Einbruchmeldeanlagen, verfügt über einen umfangreichen Bestand an Manipulationswerkzeugen und über tragbare elektronische Hilfsmittel.
  • Grad 4 – hohes Risiko: Der Angreifer verfügt über außergewöhnliche Kenntnisse und Mittel, kann Komponenten gezielt austauschen und plant die Tat detailliert vor. Vorgesehen für Objekte mit höchstem Schutzbedarf.


EN 50131 ist keine einzelne Norm, sondern eine Reihe. Die Systemanforderungen stehen in EN 50131-1, weitere Teile behandeln Melder, Zentralen und Energieversorgung. Für die Alarmübertragung gilt ergänzend die Reihe EN 50136. In Deutschland regelt DIN VDE 0833-3 die anwendungsbezogenen Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, DIN VDE 0833-1 die allgemeinen Anforderungen an Gefahrenmeldeanlagen einschließlich Betrieb und Instandhaltung.
 

VdS-Klassen A, B und C: die versicherungsseitige Sicht

Die VdS-Klassifizierung ordnet Einbruchmeldeanlagen nach dem Schutz gegen Überwindungsversuche im scharfen wie im unscharfen Zustand, nach der Ansprechempfindlichkeit der Melder und nach dem geforderten Überwachungsumfang.

Die drei Klassen im Überblick

Klasse A steht für einen einfachen Schutz gegen Überwindungsversuche. Typischer Einsatzbereich sind Wohnobjekte mit geringem Wertsachanteil, überwiegend mit Fallenüberwachung durch Bewegungsmelder, je nach Vorgabe des Versicherers ergänzt um die Überwachung von Öffnen und Verschluss an Türen und Fenstern.

Klasse B verlangt einen mittleren Schutz und einen erweiterten Überwachungsumfang. Neben den Anforderungen der Klasse A treten die Überwachung weiterer Gebäudeöffnungen sowie strengere Vorgaben an nach außen führende Türen. Einsatzbereich sind Wohnobjekte mit erhöhtem Wertsachanteil und gewerbliche Objekte mit einfacher bis erhöhter Gefährdung.

Klasse C fordert einen erhöhten Schutz. Verlangt werden regelmäßig eine vollständige Außenhautüberwachung zusätzlich zur Fallenüberwachung, die Überwachung von Wänden und Decken auf Durchbruch sowie eine weitergehende Überwachung sicherheitsrelevanter Funktionen. Typische Objekte sind Banken, Juweliere und vergleichbare Hochwertrisiken.
 

Anerkennung betrifft nicht nur die Technik

Ein zentraler Unterschied zur EN 50131: Eine Anlage gilt versicherungsseitig nur dann als VdS-anerkannt, wenn anerkannte Komponenten und ein anerkannter Errichterbetrieb zusammenkommen und die Anlage förmlich abgenommen sowie mit einem Anlagenattest dokumentiert wird. Werden VdS-anerkannte Bauteile von einem nicht anerkannten Betrieb eingebaut, entsteht keine VdS-konforme Anlage. Über die Nutzungsdauer kommen Instandhaltung und Nachweisführung hinzu.
 

Die gängige Zuordnung von Grad und Klasse im Überblick

Die folgende Gegenüberstellung gibt die in der Fachpraxis übliche Näherung wieder. Sie ersetzt keine Festlegung durch Versicherer, Behörde oder Auftraggeber.

EN 50131 GradNäherungsweise VdS-KlasseRisikoprofilTypische Objekte
Grad 1keine Entsprechung, unterhalb Klasse AgeringWohnobjekte ohne besonderen Tatreiz
Grad 2Klasse Agering bis mittelWohnungen, Büros, kleine Praxen
Grad 3Klasse Bmittel bis hochGewerbe mit erhöhtem Wertsachanteil
Grad 4Klasse Choch bis sehr hochBanken, Juweliere, Hochwertobjekte


Diese Zuordnung ist verbreitet, aber nicht unumstritten. In der Fachliteratur finden sich abweichende Darstellungen, die etwa Grad 3 und Grad 4 gemeinsam der Klasse C zuordnen oder die Klassen um eine Stufe versetzt darstellen. Wer die Tabelle als Argumentationsgrundlage gegenüber Dritten verwendet, sollte die konkrete Anforderung immer schriftlich beim Versicherer oder bei der genehmigenden Stelle abfragen.
 

Warum die Umrechnung nicht eins zu eins funktioniert

Bauteilgrad ist nicht Anlagenklasse

Die häufigste Verwechslung in Angeboten und Ausschreibungen: Ein Melder oder eine Zentrale trägt die Angabe „Grad 3“. Daraus wird geschlossen, die fertige Anlage erfülle Klasse B. Das ist fachlich nicht haltbar. Der Grad bezieht sich auf die geprüfte Komponente. Die Klasse einer Anlage ergibt sich erst aus Planung, Sicherungsumfang, Projektierung, Errichtung, Abnahme und Instandhaltung. Die Komponente ist ein Baustein, nicht das Ergebnis.
 

Der Sicherungsumfang wird in der EN nicht vorgegeben

Die VdS-Klassen enthalten konkrete Vorgaben dazu, was überwacht werden muss: Fallenüberwachung, Öffnen und Verschluss, Durchgriff und Durchstieg, in der höchsten Klasse die vollständige Außenhaut. Die EN 50131 beschreibt dagegen primär das Leistungsniveau der Technik. Zwei Anlagen mit identischen Grad-3-Komponenten können deshalb völlig unterschiedliche Schutzwirkungen haben, wenn der eine Planer die Außenhaut überwacht und der andere nur zwei Bewegungsmelder setzt.
 

Organisatorische Anforderungen ohne Entsprechung

Errichteranerkennung, Anlagenattest, Zwangsläufigkeit in der Schaltung, definierte Instandhaltungsintervalle und die Aufschaltung auf eine Notruf- und Serviceleitstelle sind Bestandteile der VdS-Systematik, für die es im Gradmodell der EN 50131 keine direkte Entsprechung gibt. Genau diese Punkte entscheiden aber darüber, ob eine Anlage versicherungsseitig anerkannt wird.
 

Welche Richtung der Zuordnung belastbar ist

Bei der Frage EN 50131 Grad vs. VdS-Klasse lohnt sich die Unterscheidung der Richtung.

Von der VdS-Klasse ausgehend lässt sich ein technisches Mindestniveau der einzusetzenden Komponenten sinnvoll ableiten: Wer nach Klasse B plant, wird Komponenten benötigen, die dem Anforderungsniveau der höheren Grade entsprechen. Der umgekehrte Weg funktioniert nicht. Aus der Angabe „Grad 3 zertifiziert“ auf einem Datenblatt lässt sich keine Klasse ableiten, weil die klassenbestimmenden Faktoren außerhalb des Bauteils liegen.

Für die Praxis bedeutet das eine klare Regel für Leistungsverzeichnisse: Legen Sie sich auf ein führendes Regelwerk fest. Fordern Sie entweder eine VdS-Klasse einschließlich anerkanntem Errichter und Attest, oder fordern Sie einen EN-Grad und beschreiben Sie den Sicherungsumfang ausdrücklich selbst. 

Die Formulierung „Grad 3 beziehungsweise Klasse B“ erzeugt in der Abnahme regelmäßig Streit, weil beide Seiten von unterschiedlichen Anforderungen ausgehen.

Vorgehen im Projekt: fünf Schritte zur richtigen Einstufung

Statt zu rechnen, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen. Diese fünf Schritte haben sich in der Projektpraxis bewährt.

  1. Schutzziel und Risiko ermitteln. Welche Werte sind zu schützen, welche Gefährdung besteht, welche mechanische Widerstandszeit ist vorhanden? Die elektronische Detektion muss zur mechanischen Sicherung passen.
  2. Vorgaben schriftlich einholen. Die verbindliche Anforderung kommt in aller Regel aus dem Versicherungsvertrag oder aus branchenspezifischen Auflagen, nicht aus einer allgemeinen gesetzlichen Pflicht. Lassen Sie sich die geforderte Klasse oder den geforderten Grad vor der Ausschreibung bestätigen.
  3. Führendes Regelwerk festlegen. VdS-Klasse oder EN-Grad, nicht beides parallel und ungefähr.
  4. Sicherungsumfang definieren. Fallenüberwachung, Außenhautüberwachung, Überwachung von Öffnen und Verschluss, Sabotageüberwachung, Anzahl und Redundanz der Übertragungswege.
  5. Nachweisführung planen. Abnahme, Dokumentation, Attest, Einweisung der Betreiber sowie die Instandhaltung über die Nutzungsdauer gehören von Beginn an in die Projektplanung, nicht erst in die Schlussphase.

 

Fazit: Zuordnung ja, Umrechnung nein

EN 50131 Grad und VdS-Klasse lassen sich einander näherungsweise zuordnen, aber nicht ineinander umrechnen. Die verbreitete Faustformel Grad 2 ≈ Klasse A, Grad 3 ≈ Klasse B und Grad 4 ≈ Klasse C ist als Einstieg in ein Beratungsgespräch geeignet. Sobald es um Versicherungsschutz, Genehmigungen oder Abnahmen geht, zählt allein die konkret geforderte Einstufung und deren vollständiger Nachweis. Wer diesen Unterschied kennt, vermeidet die zwei teuersten Fehler in der Praxis: eine unterdimensionierte Anlage, die nachgerüstet werden muss, und eine technisch hochwertige Anlage, die mangels Errichteranerkennung und Attest versicherungsseitig wertlos bleibt.

Die UDS Beratung qualifiziert Fachkräfte und Verantwortliche in der Sicherheitstechnik und im Brandschutz. In unseren Schulungen zu Gefahren- und Einbruchmeldeanlagen ordnen wir die Normenreihen EN 50131 und DIN VDE 0833 sowie die einschlägigen VdS-Richtlinien praxisnah ein und vermitteln, wie Schutzziel, Sicherungsumfang und Nachweisführung sauber zusammengeführt werden.


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