You are here:
1. Bei welchen Gebäuden muss unter anderem gem. Musterbauordnung der Brandschutznachweis bauaufsichtlich oder durch einen Prüfsachverständigen bescheinigt sein?
Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1-4
Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 5
Bei Gebäuden, die gem. §2 MBO als Sonderbauten eingestuft werden
Für alle Gebäude
Antwort zu finden in: MBO § 66
2. Welche Bedingungen gelten für den Aufstellungsort der BMZ nach DIN 14675-1?
Die akustische Anzeige der BMZ muss um 20dB(A) lauter als die Umgebungsgeräusche sein.
Das Risiko der Brandentstehung spielt keine Rolle.
Er muss durch die BMA überwacht sein.
Es muss ein doppelter Zugang vorhanden sein.
3. Welche Anforderungen sind an die Energiequellen einer BMA zu stellen?
Mindestens eine Ersatzenergiequelle muss eine wiederaufladbare Batterie sein.
Die Hauptenergiequelle muss vom öffentlichen Stromversorgungsnetz oder einem gleichwertigen Netz betrieben werden können.
Die Hauptenergiequelle muss an einem Gleichstromnetz betrieben werden können.
Die Ersatzenergiequelle muss am Ausgang einen Wechselrichter aufweisen.
4. Bis zu welcher maximalen Raumhöhe sind punktförmige Wärmemelder der Klasse A2 einsetzbar?
5. Wer ist für die Leitungsverlegung verantwortlich?