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1. Welche baurechtlichen Vorschriften müssen bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb von Brandmeldeanlagen beachtet werden?
Die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, einschließlich der anwendbaren Verordnungen für Sonderbauten
Die Baugenehmigung der Bauaufsichtsbehörden für das jeweilige Projekt
Die bauaufsichtlich eingeführten technischen Baubestimmungen
Die Richtlinien der VdS-Schadenverhütung
Antwort zu finden in: DIN 14675 Kap. D.1
2. Der Ruhestrom einer BMA beträgt 0,6 A. Die Gesamtstromaufnahme im Alarmzustand beträgt 1,2 A. Die Kapazität der Batterie ist für 4 Stunden zu bemessen. Welche Mindestbatteriekapazität ist erforderlich?
3. Entspricht die Melderanordnung den einschlägigen Normen? 2,50 m breite Gänge mit Wärmemeldern; Abstand a = 8 m (A = 30 m2)
4. Bewerten Sie die Richtigkeit der folgenden Aussagen zur Energieversorgung:
Betriebsmittel, die der Weiterleitung von Meldungen sowie der Alarmierung dienen, dürfen rückwirkungsfrei mitversorgt werden.
An den Stromkreis einer BMZ dürfen maximal 8 Steckdosen außerhalb der Zentrale angeschlossen werden
Aus Sicherheitsgründen darf die Netzsicherung der BMZ nicht als solche gekennzeichnet sein
Batterien gleichen Typs mit unterschiedlichem Alter dürfen parallel geschaltet werden
5. In einem Gang mit einer Breite von 3 m sollen punktförmige Wärmemelder installiert werden. Wie groß darf der maximale Abstand der Melder zueinander sein?