Branchentrends im Blick

Update: DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen

10.07.2025

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Die Normenlandschaft für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen ist im Wandel

Die DIN 14675 schreibt für verantwortliche Personen von Brandmelde- und Sprachalarmanlagen regelmäßige Auffrischungsschulungen im Turnus von vier Jahren vor. Dies ist hier zu entnehmen: DIN 14675-2:2020-01, Tabelle 4

„Die Auffrischungsschulungen sind nicht älter als 4 Jahre und sind durch entsprechende Schulungsnachweise zu belegen.“

Aktuelle Normenänderungen und Auswirkungen

In den letzten Jahren gab es zahlreiche Neuerungen. So sieht der Entwurf der DIN VDE 0833-1:2025-02 strukturelle Änderungen (neue Gliederung und Anhänge) sowie kürzere Inspektionsintervalle (zwei statt vier Inspektionen pro Jahr) vor. Zudem werden die Betreiberpflichten konkretisiert. Und neue Begriffe eingeführt sowie Anhänge zu den Themen Dokumentation, Batterien, Kompetenzen usw. ergänzt.

Die überarbeitete DIN VDE 0833-4:2024-06 zu Sprachalarmanlagen enthält erweiterte technische Vorgaben, beispielsweise zu Sprachverständlichkeit (STI), Schnittstellen und Energieversorgung, und betont die erforderliche Elektroakustik-Fachkenntnis der Planer und Errichter.

Diese Änderungen erfordern eine Anpassung der Schulungsinhalte in Tiefe und Breite. Schulungen müssen häufiger aktualisiert und thematisch erweitert werden, um unter anderem neue Begrifflichkeiten, reduzierte Wartungsintervalle und erweiterte Betreiber- sowie Planerpflichten abzudecken.

Fachkompetenz und Sicherheit

Die Auffrischungspflicht dient dazu, die Fachkompetenz der verantwortlichen Personen nachhaltig zu gewährleisten. Da Brandmelde- und Sprachalarmanlagen sicherheitskritische Systeme sind, können Planungsfehler, Installationsmängel oder falsche Bedienprozesse im Ernstfall Menschenleben und hohe Sachwerte gefährden. Die Normen DIN 14675-1 und -2 definieren daher strikt, welche fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten Personen in den verschiedenen Projektphasen mitbringen müssen. Nur durch regelmäßige Weiterbildung kann sichergestellt werden, dass z. B. ein Errichter oder Instandhalter über alle neuen technischen Entwicklungen, Normenänderungen und gewonnene Erkenntnisse aus Schadensfällen Bescheid weiß. „Stand der Technik” ist ein dynamisches Ziel. Auffrischungsschulungen stellen sicher, dass verantwortliche Fachkräfte diesem Ziel wiederkehrend näherkommen.

DIN EN 16763 und Zertifizierungsrahmen

Auf europäischer Ebene unterstreicht die DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ die Bedeutung qualifizierter Dienstleistungen. Sie legt Mindestanforderungen an Dienstleistungsunternehmen fest, insbesondere an die fachliche Kompetenz des Personals. Die aktuelle DIN 14675-2 wurde inhaltlich auf die DIN EN 16763 abgestimmt. Im Entwurf der DIN VDE 0833-1:2025-02 wurde sogar ein neuer Anhang F eingeführt, der die notwendigen Kompetenzen und Fähigkeiten in Anlehnung an die DIN EN 16763 auflistet. Für die Zertifizierung von BMA/SAA-Fachfirmen bedeutet das: Es reicht nicht aus, einmalig die Prüfung zur „Verantwortlichen Person“ zu bestehen – die Firma muss dauerhaft gewährleisten, dass diese Personen ihre Kenntnisse aktuell halten.

Aktionscheckliste für verantwortliche Personen

Für verantwortliche Personen nach DIN 14675 stellt sich die Frage: „Wie organisiere ich meine Auffrischungsschulung am effizientesten, um den Nachweis stressfrei zu erhalten?”Die folgende Checkliste zeigt praktische Schritte, um diese Pflicht in den Arbeitsalltag zu integrieren und optimal davon zu profitieren.

Terminplanung
- Nächsten Nachweis prüfen und spätestens alle vier Jahre wiederholen. 
- 6 Monate im Voraus den Schulungstermin festlegen, um Engpässe zu vermeiden.

Im QM-System verankern- Auffrischungsschulungen im Schulungsplan dokumentieren.
- Fortbildungsbedarf an Führungskraft/QM melden und Zeit sowie Budget einplanen.

Mit Praxis verknüpfen
- Schulung mit aktuellen Projekten verbinden und konkrete Fragen vorbereiten.
- Praxisfragen erhöhen den Kursnutzen und den Lernwert.

Nachweis archivieren
- Teilnahmebescheinigung direkt prüfen (korrekter Name, DIN-Bezug).
- Dokument zentral speichern und im Audit sofort griffbereit halten.

Lernerfolg sichern
- Schwächen gezielt nacharbeiten und Notizen/Checklisten erstellen.
- Wissen intern teilen, um den Lernerfolg zu multiplizieren.

Netzwerk aufbauen
- Kontakte zu Teilnehmern und Referenten pflegen (z. B. Social Media, E-Mail).
- Erfahrungen austauschen, Fragen klären und voneinander profitieren.

Aktuell bleiben
- Branchen-News abonnieren (UDS-Newsletter, Fachzeitschriften).
- Wichtige Normänderungen rechtzeitig erkennen und ggf. Auffrischungen vorziehen.

 

Die Auffrischungsschulung gemäß DIN 14675 ist weit mehr als eine bloße Formalität im Vier-Jahres-Takt. Sie bildet das Bindeglied zwischen Normentwicklung und Praxis, denn hier treffen die abstrakten Anforderungen der Regelwerke auf die konkrete Arbeit der Fachfirmen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass dieser Wissenstransfer immer wichtiger wird, da sich die Normen für BMA und SAA kontinuierlich wandeln und die Anforderungen komplexer und umfangreicher werden. Ohne regelmäßige Weiterbildung besteht die Gefahr, dass Fachwissen veraltet und die Qualität der Anlagen leidet.

Für verantwortliche Personen bedeutet dies, dass Normenkenntnisse ebenso entscheidend sind wie technische Fertigkeiten. Eine Auffrischungsschulung liefert nicht nur den vorgeschriebenen Nachweis, sondern vor allem praktische Sicherheit. Man ist auf dem neuesten Stand bezüglich Inspektionsvorgaben, neuer Fachbegriffe, geänderter Prüfverfahren und aktueller Betreiberpflichten. Dieses aktuelle Know-how stärkt das Vertrauen von Kunden, Prüfingenieuren und Auditoren in die arbeitende Person und somit in die Fachfirma insgesamt. Insofern zahlt sich die Investition in Weiterbildung direkt in Qualität und Wettbewerbsfähigkeit aus.

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