TÜV Baurechtsreport 2026 zeigt Mängel bei Brandschutz und Sicherheit auf
01.07.2026
Jedes Jahr aufs Neue liefert der Baurechtsreport des TÜV-Verbands eine fundierte Momentaufnahme davon, wie es um die sicherheitsrelevante Gebäudetechnik in deutschen Sonderbauten bestellt ist. Die Ergebnisse basieren auf bundesweiten Prüfungen, die TÜV-Sachverständige eigenständig durchführen – und die aktuellen Zahlen fallen so deutlich aus wie selten zuvor.
Die UDS Beratung deckt mit ihrem Schulungsangebot alle Felder der Branschutz- und Sicherheitstechnik ab.
Was der Baurechtsreport 2026 untersucht
Im Fokus der Prüfungen stehen Gebäude, die aufgrund ihrer Größe, Nutzung oder Personenzahl ein erhöhtes Sicherheitsrisiko bergen und deshalb als Sonderbauten eingestuft werden. Dazu zählen unter anderem:
- Hochhäuser ab einer Höhe von 22 Metern
- Kliniken und Pflegeheime
- Bildungseinrichtungen
- Versammlungsstätten
- Industrie- und Gewerbebauten
- Parkhäuser
- Hotels sowie Verkaufs- und Geschäftsstätten ab 2.000 Quadratmetern Fläche
Geprüft und bewertet werden dabei vor allem die technischen Anlagen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes, sämtliche sicherheitsrelevanten Elektroinstallationen sowie Einrichtungen aus dem Bereich Lüftung und Klimatisierung.
Die Diagnose: dauerhaft mangelhaft – mit ungünstiger Prognose
Bereits seit mehreren Jahren zeichnet der Report ein alarmierendes Bild. Ein Blick auf die Prüfzeiträume der vergangenen fünf Jahre macht einen kontinuierlichen Aufwärtstrend bei den wesentlichen Mängeln sichtbar: Lag ihr Anteil im Prüfjahr 2020 (Baurechtsreport 2021) noch bei 26,1 Prozent, stieg er bis zum Prüfjahr 2024 leicht auf 26,9 Prozent an.
Der eigentliche Paukenschlag steckt jedoch im aktuellen Report für das Prüfjahr 2025: Hier schnellte die Quote wesentlicher Mängel auf 35,9 Prozent – ein neuer Negativrekord.
Auch die geringfügigen Mängel bewegen sich mit 37,2 Prozent auf einem Niveau, das keinerlei Entwarnung zulässt. Dass diese Kategorie gegenüber dem Vorjahr um knapp sieben Prozent zurückging, klingt zunächst positiv, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung aber als Trugschluss: Ein erheblicher Teil dieser einst geringfügigen Beanstandungen ist im Laufe eines Jahres schlicht zu wesentlichen Mängeln herangewachsen. Damit lässt sich bereits absehen, wohin die Entwicklung führt, wenn nicht konsequent gegengesteuert wird – indem geringfügige Mängel gar nicht erst entstehen und bestehende Mängel möglichst umgehend beseitigt werden.
Ein breites Mängelbild mit hohem Gefährdungspotenzial
Die dokumentierten Beanstandungen ziehen sich durch praktisch alle Gewerke der Gebäudetechnik. Betroffen sind unter anderem:
- Brandmeldeanlagen
- Alarmierungsanlagen
- Sicherheitsstromversorgung
- Sicherheitsbeleuchtung
- Lüftungsanlagen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
- Feuerlöschanlagen
- CO-Warnanlagen
Jeder dieser Bereiche kann im Ernstfall für sich genommen zur Gefahr werden – in ihrer Summe bergen die Mängel ein erhebliches Potenzial für schwerwiegende Schadensereignisse. Ein simples Beispiel verdeutlicht das: Defekte Melder, eine gestörte Alarmweiterleitung oder eine unzureichende Alarmierung – etwa durch fehlende Abdeckung, Funktionsstörungen oder schlecht verständliche Durchsagen – können dazu führen, dass auf ein zunächst kleines Brandereignis verspätet oder unangemessen reagiert wird. Aus einem beherrschbaren Feuer wird so schnell ein Großbrand.
Vielschichtige Ursachen für ein unstrittiges Problem
Die Gründe für diese besorgniserregende Entwicklung sind selten monokausal. Mehrere Faktoren wirken zusammen und verstärken sich gegenseitig:
- Alterung der Anlagentechnik und aufgelaufene Instandhaltungsdefizite
- eine stetig zunehmende Komplexität der Gebäudetechnik
- der Fachkräftemangel in Planung, Ausführung und Betrieb
- Kosten- und Zeitdruck in Bauprojekten
- ein wachsender Sanierungsstau bei öffentlichen und gewerblichen Immobilien
- sowie strengere Prüfmaßstäbe und gestiegene Anforderungen
Wichtig ist dabei: Ein Mangel – etwa an einer Brandschutzanlage – muss nicht erst in eine Katastrophe münden, um relevant zu sein. Ereignisse wie der Brand am Düsseldorfer Flughafen im Jahr 1996, dessen verheerendes Ausmaß maßgeblich durch gravierende Sicherheitsmängel begünstigt wurde, rücken das Thema zwar schlagartig ins öffentliche Bewusstsein. Der wirtschaftliche Schaden, der tagtäglich durch vermeintlich kleinere technische Defekte, verlängerte Reaktionszeiten und daraus folgende Sach- oder Personenschäden entsteht, ist in der Gesamtbilanz jedoch nicht weniger bedeutsam.
Die wirksamste Prävention heißt Qualifikation
Genau an diesem Punkt setzt UDS Beratung an. Seit 2009 schult, berät und begleitet das Unternehmen Ingenieurinnen und Ingenieure, Fach- und Elektroplaner, Facherrichter der Sicherheitstechnik sowie Sicherheitsdienstleister rund um Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung sicherheitsrelevanter Gebäudetechnik im Bereich Brandschutz und Sicherheit – bis hin zur gezielten Vorbereitung auf Zertifizierungen nach einschlägigen Normen.
Das breit aufgestellte Schulungsprogramm deckt sämtliche Bereiche ab, in denen der Baurechtsreport Mängel feststellt. Der Ansatz ist bewusst vorbeugend: Durch qualifizierte Planung und fachgerechte Errichtung sollen Mängel gar nicht erst entstehen.
Auch wenn der Report es nicht in Zahlen ausweist, spricht die Art der festgestellten Mängel dafür, dass ein bedeutender Teil davon systemischer Natur ist. Fehler an Schnittstellen oder eine lückenhafte Dokumentation entstehen eben nicht erst im laufenden Betrieb – sie sind häufig bereits in Planung und Errichtung angelegt. Regelmäßige, qualifizierte Weiterbildung kann genau hier präventiv wirken.
Wo Mängel dagegen durch Alterung und Verschleiß auftreten, ist es Aufgabe konsequenter Wartung und Instandhaltung, sie frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Auch dabei stehen die Fach- und Sachkunde der verantwortlichen Personen im Zentrum jeder erfolgversprechenden Strategie zur Senkung der Mängelquote.
Gerade der technische Fortschritt, die wachsende Komplexität der Systeme und die dynamische Fortentwicklung der geltenden Vorschriften verlangen den Verantwortlichen ein hohes Maß an Engagement ab – um dauerhaft auf dem aktuellen Stand zu bleiben, neue Anforderungen und potenzielle Fehler früh zu erkennen und zugleich Chancen zu nutzen, die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Langlebigkeit von Anlagen insgesamt zu steigern. Aus diesem Grund umfasst das aktuelle Schulungsangebot der UDS Beratung neben soliden Grundlagen auch Veranstaltungen zu neuen Technologien und wird fortlaufend an die Novellierung relevanter Normen angepasst.
Hier geht es zum Baurechtsreport 2026 des TÜV.