Branchentrends im Blick

Förderprogramm für Einbruchsicherung

01.06.2015

Blaues Euro-Symbol
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Der Bundestag beschließt Millionenzuschüsse für Einbruchsicherung

 

Das Förderprogramm soll ab dem Herbst über die Staatsbank KfW laufen. Es soll Haus- und Wohnungseigentümern sowie Mietern (mit Zustimmung des Eigentümers) ermöglichen, künftig Zuschüsse nur für Alarmanlagen und einbruchsichere Türen zu beantragen. Bislang war das nur im Rahmen anderer Baumaßnahmen möglich.

Die neuen Richtlinien sehen vor, dass die Förderung zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden kann. Die Summe für die Investition muss dabei mindestens 500 Euro betragen. 20 Prozent der Gesamtsumme werden gefördert, wobei allerdings der größtmögliche Zuschuss 1500 Euro beträgt.

 

Voraussetzung soll u.a. sein, dass vor Baubeginn

  • mindestens zwei Angebote vorgelegt werden müssen oder

  • nur 1 Angebot einer zertifizierten Fachfirma


Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sind nach DIN EN 50 131-1 bzw. DIN VDE 0833, Teil 1 und 3, mindestens Grad 2, zu projektieren und zu errichten. Einbruchmeldeanlagen sollten nur durch Fachunternehmen eingebaut werden.

www.kfw.de