Sibe: DIN EN 50172:2024-10 - Neufassung der Mindestanforderungen
18.09.2024
Sicherheits- und Notbeleuchtung rettet Leben. Planung, Errichtung und Instandhaltung müssen deshalb mit maximaler Sachkunde ablaufen. Dies beinhaltet auch die Kenntnis aktuell gültiger Vorschriften.
Aktualisiert im September 2026 – Normstand und Übergangsfrist geprüft.
Sicherheits- und Notbeleuchtung rettet Leben. Eingeschränkte Sicht durch Dunkelheit nach einem Stromausfall oder durch Rauch erschwert die Orientierung in der Selbstrettung ebenso wie im Rettungseinsatz. Eine dauerhaft störungsfreie und auch unter extremen Bedingungen erkennbare Sicherheitsbeleuchtung ist deshalb in vielen Gebäuden vorgeschrieben. Die Mindestanforderungen an die elektrische Anlage, ihre Erstprüfung sowie die kontinuierliche Überwachung und Wartung regelt die DIN EN 50172 (VDE 0108-100). Mit Ausgabedatum Oktober 2024 liegt sie erstmals seit 2005 in einer Neufassung vor.
Inhalt
- Was die DIN EN 50172:2024-10 neu regelt
- Mindestanforderungen an Prüfung und Wartung im Überblick
- Übergangsfrist und Verhältnis zur DIN VDE V 0108-100-1
- Sachkunde für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
- Fazit
Was die DIN EN 50172:2024-10 neu regelt
Die Neufassung ersetzt die Ausgabe 2005-01 und ergänzt die bekannten Anforderungen an mehreren Stellen: bei Geräten und Betriebsmitteln, bei der vorgeschriebenen Erstprüfung, bei der Übergabedokumentation, beim Prüfbuch und bei der Ausführung der Anlagenverkabelung. Neu sind außerdem Hinweise zur Vor-Ort-Messung der Beleuchtungsstärke sowie Empfehlungen zu Betrieb, Wartung und Instandsetzung. Die Norm ist gemeinsam mit der DIN EN 1838:2025-03 anzuwenden, die die lichttechnischen Anforderungen festlegt.
| Thema | DIN EN 50172:2005-01 | DIN EN 50172:2024-10 |
|---|---|---|
| Erstprüfung | Allgemein gefordert | Detaillierte Dokumentation aller Prüfungen und Messungen, Übergabe an den Betreiber |
| Prüfbuch | Führung des Prüfbuchs | Erweiterter Inhalt, laufende Fortschreibung, Aufbewahrung beim Betreiber |
| Verkabelung | Grundanforderungen | Erweiterte Anforderungen an Brandverhalten, mechanischen Schutz und Leitungsführung |
| Wöchentliche Prüfung | Gefordert | Entfallen; bauaufsichtlich über DIN VDE V 0108-100-1 weiterhin empfohlen |
| Überwachung von Einzelbatterieleuchten | Gefordert | Als Empfehlung formuliert |
| Qualifikation des Instandhaltungspersonals | Elektrofachkraft | Elektrotechnische Ausbildung, Erfahrung mit Sicherheitsbeleuchtung und regelmäßige Weiterbildung |
| Messung vor Ort | Nicht beschrieben | Vorgehen zur Messung der Beleuchtungsstärke mit geeigneten Messmitteln |
Mindestanforderungen an Prüfung und Wartung im Überblick
| Prüfintervall | Prüfumfang | Dokumentation |
|---|---|---|
| Täglich | Sichtprüfung der Anzeigen zentraler Stromversorgungssysteme; kann über eine Meldung an geeigneter Stelle erfüllt werden | Prüfbuch oder automatisches Prüfsystem |
| Monatlich | Funktionsprüfung: Umschalten auf Notbetrieb, Kontrolle jeder Leuchte und jedes Rettungszeichens, Rückschaltung und Ladebetrieb prüfen | Eintrag im Prüfbuch mit Datum, Ergebnis und Mängeln |
| Jährlich | Prüfung über die volle Bemessungsbetriebsdauer, Kontrolle der Beleuchtungsstärke und der Kennzeichnung, Zustand der Batterien | Prüfprotokoll, Eintrag im Prüfbuch, Mängelbeseitigung dokumentieren |
| Wiederkehrend nach Landesrecht | Prüfung durch Prüfsachverständige nach den Prüfverordnungen der Länder für Sonderbauten | Prüfbericht des Sachverständigen |
Automatische Prüfsysteme nach DIN EN 62034 können die monatlichen und jährlichen Prüfungen übernehmen, wenn die Ergebnisse dokumentiert und ausgewertet werden. Für den Betreiber bleibt die Pflicht, Mängel zu beseitigen und das Prüfbuch verfügbar zu halten.
Übergangsfrist und Verhältnis zur DIN VDE V 0108-100-1
Die DIN EN 50172:2024-10 kann bis zum 27. Mai 2027 parallel zur bisherigen Regelung angewendet werden. In Deutschland bleibt die DIN VDE V 0108-100-1 für die bauaufsichtlich geforderten Sicherheitsbeleuchtungsanlagen maßgeblich, solange sie in den Technischen Baubestimmungen der Länder in Bezug genommen wird. In der Praxis empfiehlt sich deshalb, beide Regelwerke zu kennen und die strengere Anforderung – etwa die wöchentliche Funktionsprüfung – beizubehalten. Bestandsanlagen behalten den Stand zum Errichtungszeitpunkt; bei wesentlichen Änderungen gilt die neue Fassung.
Sachkunde für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Im Rahmen des Sachkunde-Seminars zur Sicherheits- und Notbeleuchtung unterweist UDS Beratung Fachplaner, Facherrichter, zertifizierte Fachfirmen, Fachkräfte und Sachverständige zu den Anforderungen der Bauordnungen für öffentliche und betriebliche Gebäude wie Arbeits- und Versammlungsstätten oder Beherbergungsbetriebe – bezogen auf Errichtung und Betrieb elektrischer Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Das achtstündige Online-Seminar berücksichtigt die DIN EN 50172 in ihrer neuesten Fassung, thematisiert die Änderungen zur Vorversion und vermittelt die Grundlagen für das Bewerten, Errichten, Prüfen und Betreiben. Es richtet sich an verantwortliche Personen, Elektrofachkräfte und befähigte Personen und endet mit einer halbstündigen Prüfung; Teilnehmende erhalten einen Schulungsnachweis und bei bestandener Prüfung ein Zertifikat zur Sachkunde. Inhalte, Termine und Anmeldung: Sachkunde für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Ergänzend behandelt die Schulung Brandschutz in der Elektro- und Sicherheitstechnik Leitungsanlagen, Funktionserhalt und EltBauVO.
Fazit
Die DIN EN 50172:2024-10 macht Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen nachvollziehbarer und stellt höhere Anforderungen an die Qualifikation der Beteiligten. Wer Erstprüfung, Prüfbuch und Prüfintervalle jetzt auf die neue Fassung ausrichtet, ist für Abnahmen und Sachverständigenprüfungen auf der sicheren Seite.