Wartung und Instandhaltung von BMA nur nach DIN 14675
2019-08-05 12:28
Aufgeschaltete Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 dürfen nur von zertifizierten BMA-Fachfirmen instandgehalten werden
Die DIN VDE 0833-1 beschreibt im Kapitel 5.3 Instandhaltung die Inspektion und Wartung von Brandmeldeanklagen. Inspektionen sind dabei grundsätzlich 4 Mal im Jahr und die Wartung jährlich durchzuführen. Die Normen DIN 14675 und DIN VDE 0833 beschreiben neben dem genauen Prüfumfang auch Begehungen zur BMA, wer welche Verantwortlichkeiten hat und wann z. B. ein Akku- oder Meldertausch erforderlich wird.
Jede Fachfirma, die Brandmeldeanlagen warten will muss nach der DIN 14675 mindestens eine geprüfte verantwortliche Person im Unternehmen beschäftigt haben sowie muss das Wartungsunternehmen mindestens für den Abschnitt 11 Instandhaltung zertifiziert sein. Hierfür fordern die Zertifizierer anerkannte Qualitätsmanagementsysteme, Liefer- und Schulungszusagen von Herstellern, Nachweise zu Normen- und Systemschulungen, durchgeführte BMA-Projekte etc.
Die UDS-Beratung bildet herstellerneutral Fachkräfte aus und bildet diese auch später in den für die Zertifizierung erforderlichen Auffrischungsschulungen weiter.
UDS-Schulungskonzept für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen
1. Grundlagenschulungen
2. Geprüfte verantwortliche Person
3. Aufbau- und Auffrischungsschulungen
Nächste Schulungen
07.04.2019 |
Fulda |
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08.- 10.10.2019 23.- 25.10.2019 28.- 29.11.2019 + 19.12. |
Fulda Berlin Aalen |
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03.09.2019 02.11.2019 |
Köln Fulda |
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18.11.2019 |
Fulda |
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19.- 21.11.2019 |
Fulda |
Weitere Schulungen und Prüfungen zur Fachkraft
RWA: Fachkraft/Sachkunde, Rauch-Wärme-Abzugsanlagen
FSA: Fachkraft/Sachkunde, Feststellanlagen DIN 14677
Rufanlagen: Fachkraft/Fachplaner nach DIN VDE 0834
Alle Teilnehmer erhalten Teilnehmerbescheinigungen mit dem UDS-Qualitätssiegel.
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