Voraussetzung zur DIN 14675 Zertifizierung
2017-10-11 09:37
Voraussetzung zur DIN 14675 Zertifizierung
Hürden zur Fachfirma für DIN 14675 glänzend meistern
Neben Brand- und/oder Sprachalarmanlagen, deren Planung bzw. Errichtung bei der Zertifizierung von Fachfirmen nachgewiesen werden müssen, wird ein funktionierendes und gelebtes Qualitätsmanagementsystem gefordert. Bei all den Aufgaben und Vorbereitungen findet man Unterstützung bei einem externen Partner. Welche weiteren Voraussetzungen für die Unternehmenszertifizierung notwendig sind, erfahren Sie hier.
Um die Anforderungen für den Fachplaner oder den Facherrichter nach DIN 14675 erfüllen zu können, ist die Anstellung bzw. Ausbildung mindestens einer verantwortlichen Person nach DIN 14675, umgangssprachlich auch Fachkraft oder – wie in früheren Normversionen – hauptverantwortliche Fachkraft, notwendig. Diese Forderung kann man bereits vor einer Unternehmenszertifizierung umsetzen. Die Personenzertifikate sind unbegrenzte Zeit gültig. Nächste Möglichkeiten um in drei Tagen eine geprüfte verantwortliche Person mit anerkanntem TÜV-Zertifikat zu werden:
DIN 14675 Sprachalarmanlagen (SAA):
Schulung „Verantwortliche Person SAA nach DIN 14675“ mit TÜV-Prüfung
DIN 14675 Brandmeldeanlagen (BMA):
Schulung „Verantwortliche Person BMA nach DIN 14675“ mit TÜV-Prüfung
26. - 28.10.2017 in Münster
08. - 09.11. + 05.12.2017 in Aalen
DIN 14675 Prüfungssimulation
Zur Prüfungsvorbereitung gibt es ein hervorragendes Online-Tool, dass sämtliche Prüfungsfragen innehat und nach Prüfungsbedingungen die Aufgaben auswählt, die in einem bestimmten Zeitrahmen beantwortet werden müssen. Testen Sie ganz unverbindlich Ihren Wissensstand.
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