VdS 3403: EMA, BMA, Video = GMA

2016-02-15 21:59

Ersatz für die einzelnen VdS-Anerkennungsverfahrentl_files/bilder/Nachrichten/20160308_UDS_EMA_BMA_Video_gespiegelt.png

Wie wir bereits im Herbst angekündigt haben, wurde nun die Richtlinie für die Anerkennung von Errichterunternehmen für Gefahrenmeldeanlagen (GMA) VdS 3403 mit Stand 01/2016 veröffentlicht.

Diese ersetzt folgende VdS-Richtlinien, die zukünftig nicht mehr angeboten werden:

  • Errichterfirmen für Brandmeldeanlagen (VdS 2129)
  • Einbruchmeldeanlagen (VdS 2130)
  • Videoüberwachungsanlagen (VdS 3442)

Eine Verlängerung der Errichteranerkennung nach den alten Richtlinien um weitere 4 Jahre kann noch bis Ende 2016 erfolgen. Die Umstellung kann mit Auslaufen der vorhandenen Zertifikate komplett oder sukzessive erfolgen.

Unter dem Motto „Errichter 2.0“ soll die Richtlinie das Anerkennungsverfahren der verschiedenen Fachrichtungen vereinfachen und flexibler gestalten. Zukünftig (im Laufe des Jahres) sollen die Zertifikatsinhaber Ihr Daten in einer Online-Datenbank selber pflegen können.

 

Aus dem Archiv Neue VdS-Richtlinie GMA 3403

 

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