Prüfungsvoraussetzung

2014-01-22 13:10

Zur Erlangung der Fachkraft für Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen nach DIN 14675

In der Schulung werden Grundkenntnisse in der Brandmeldetechnik sowie praktische Erfahrungen mit Brandmeldeanlagen bzw. in der Sprachalarmierung vorausgesetzt.

Für die Prüfung nach DIN 14675, die durch anerkannte Zertifizierstellen abgenommen werden, müssen Sie folgende Zertifikat_TÜV-Rheinland_Verantwortliche_Person_SAA_DIN 14675Dokumente vorweisen können:

  • Aktueller Lichtbildausweis
  • Elektrotechnische Ausbildung
  • Gesellen-/Facharbeiterbrief für die Prüfung der Phasen 7 bis 11
  • Meister-/Techniker-/Diplomurkunde für die Prüfung der Phasen 6 bis 11
  • Alternativ Gesellenbrief einer Ausbildung mit elektrotechnischen Bezug und Nachweis von 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Brandmeldetechnik 
  • Alternativ bei artfremden Beruf mit 10 Jahren nachgewiesener Berufserfahrung z. B. durch Handwerkskammern oder IHK

Für weitere Ausnahmen sprechen Sie uns bitte im Vorfeld an: Nachfrage

 

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