Neue Vorschriften für Heim-Rauchmelder

2018-12-03 10:38

DIN 14676 in 2 TeilenDIN 14676-1:2018-12

Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Teil1: Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung

DIN 14676-2:2018-12

Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung - Teil 2: Anforderungen an den Dienstleistungserbringer

Aktuelle Änderungen zur Vorgängernorm

a) Aufteilung der Norm in zwei Teile
b) Abschnitt 2, Aktualisierung normative Verweisungen
c) Abschnitt 3, Begriffe wurde um die Begriffe aus der DIN EN 16763:2017-04 ergänzt
d) Abschnitt 6, Inspektion wurde überarbeitet
e) Anhang F wurde an Abschnitt 6 angepasst
f) die informativen Anhänge wurden komplett überarbeitet, neue Anhänge D, E und F
g) die Abschnitte hinsichtlich der "Bewertung der Konformität" wurden gelöscht
h) redaktionelle Überarbeitung

Der erste Normteil beschreibt den Einsatz von einzelnen Rauchwarnmeldern sowie vernetzten Rauchwarnmeldern mit entsprechenden Warneinrichtungen im Home-Bereich. Rauch- bzw. Brandalarme werden nach dieser Norm nicht an die Feuerwehren weitergeleitet, hierfür gibt es andere Anwendungsrichtlinien wie die DIN 14675-1 und DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2). Rauchwarnmelder nach der DIN 14676 ersetzen keine baurechtlich geforderten Brandmelde- oder Alarmierungsanlagen.

Die DIN 14676-1:2018-12 beschreibt den Einsatz von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung. In allen Bundesländern gilt die Rauchwarnmelderpflicht verbindlich. Diese ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt und in allen Bundesländern verpflichtend eingeführt. Verantwortlich für die Umsetzung in Neu- und Umbauten sind die jeweiligen Eigentümer. Für Bestandsbauten gelten unterschiedliche Übergangsfristen.

Der 2. Teil DIN 14676-2:2018-12 regelt die Anforderungen und die nachzuweisende Kompetenz von Dienstleistungserbringern für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Die Dienstleistungserbringung darf nur durch eine geprüfte Fachkraft erfolgen, dessen Kompetenz alle 5 Jahre erneut nachgewiesen werden muss. Im Unternehmen sollte ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem vorhanden sein.

Änderungen in den Anhängen

DIN 14676:2012 DIN 14676-1:2018

Anhang A Planungsbeispiele

Anhang B Kompetenznachweis

Anhang C Informationen und Empfehlungn zur Anwendung von vernetzungsfähigen Rauchwarnmeldern

Anhang D Informationen und Empfehlungen für Bewohner - Verhalten im Brandfall

 

 

Anhang A Planungsbeispiele

Anhang B Informationen und Empfehlungn zur Anwendung von vernetzungsfähigen Rauchwarnmeldern

Anhang C Informationen und Empfehlungen für Bewohner - Verhalten im Brandfall

Anhang D Einsatz von anderen Meldern

Anhang E Empfehlungen für Bewohner mit besonderen Bedürfnissen

Anhang F Übersicht der möglichen Inspektionsverfahren

Inhaltsverzeichnis

DIN 14676:2012-09

 

Inhaltsverzeichnis

DIN 14676-1:2018-12

DIN 14676-2:2018-12

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