Neue DIN VDE 0833-4:2014-10
2014-11-04 09:15
Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 4:
Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall
Die bei Planung, Projektierung und Betrieb einer Sprachalarmanlage (SAA)
zu beachtende nationale Anwendungsrichtlinie DIN VDE 0833-4 ist im Oktober
diesen Jahres neu erschienen. Mit einer Koexistenzphase zur bestehenden
gültigen Norm bis 1. Mai 2015 ist diese Norm ab sofort gültig und zu beachten.
Änderungen
Die Norm wurde aufgrund der Aufnahme von SAA in die DIN 14675 überarbeitet und die Nummerierung der Abschnitte denen in der DIN 14675 angepasst. Im Abschnitt 3 Begriffe und Abkürzungen wurden die neuen Begriffe: A/B-Verkabelung, Brandfallbetrieb, codierte Alarmierung aufgenommen und der Begriff Wirkungsbereich gestrichen. Der Unterabschnitt 3.2 Abkürzungen wurde eingefügt. In der Norm wurden alle CIS-Werte grundsätzlich durch STI-Werte ersetzt. Die Abschnitte 4, 5, 6, 7 und 10 wurden neu nummeriert und an den Stand der Technik angepasst. Die Reihenfolge der Anhänge A bis K wurde geändert sowie verschiedene Abschnitte neu nummeriert. Die Literaturhinweise wurden ebenfalls aktualisiert.
Einige Begrifflichkeiten wurden geändert z. B. Vollschutz jetzt Vollbeschallung, Teilschutz jetzt Teilbeschallung. Hier wurden teilweise auch die Inhalte geändert, z. B. Treppenräume, welche an einen versorgten Bereich angrenzen, können zukünftig auch anders alarmiert werden. Alarmierungsalternativen könnten hier u.a. akustische Signalgeber sein. Hier sollten jedoch die Übergangszonen von der SAA-Alarmierung zur Alarmierung über Hupen bezüglich der Sprachverständlichkeit besonders berücksichtigt werden.
Eingeführte Leistungsanlagenrichtlinien der Bundesländer müssen auch weiterhin bei baurechtlich geforderten SAA berücksichtigt werden. Nun müssen auch bei nicht baurechtlich geforderten Anlagen weitergehende Anforderungen zu den leitungsanlagentechnischen Zusammenhängen berücksichtigt werden.
Ebenso wurden die Sicherheitsstufen, welche die Ausfallsicherheit aufzeigen, geändert. Der Pegel durfte früher beim Ausfall eines Lautsprecherbereiches lt. Norm um bis zu 3 dB fallen. Heute wird der theoretische Ansatz des Pegelverlustes nicht mehr dokumentiert. Das Hauptaugenmerk wird nun auf die Sprachverständlichkeit gelegt.
Neben den o.g. Änderungen müssen auch die vorhandenen Störschallpegel z. B. durch Messungen erfasst bzw. ermittelt und bei der Planung und Projektierung von SAA berücksichtigt werden.
Ihr Spezialwissen zur DIN VDE 0833-4 wird in der neuen UDS-Aufbauschulung SAA auf den neuesten Stand gebracht und durch praxisnahe STI-Messungen und Bewertung von Hörbeispielen begleitet und vertieft.
Sprachverständlichkeitsmessungen und neue VDE 0833-4: 09.12.2014 in München
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