Instandhaltung & Wartung von Festellanlagen nach DIN 14677

2019-07-17 12:20

Nur geprüfte Fachkräfte dürfen Feststellanlagen warten:
Neue Sachkundeschulung und Prüfung zur Fachkraft für Feststellanlagen bei UDS

Türfeststellanlagen sorgen dafür, dass Brandschutztüren offengehalten werden, bei einem Brand jedoch sicher schließen. Dafür müssen mehrere Komponenten wie der Brandmelder, Taster zum manuellen Schließen, die Türfeststelleinrichtung und die (ausfallsichere) Energieversorgung zuverlässig aufeinander abgestimmt werden.

Für die Instandhaltung von Brandmeldeanlagen fordert die DIN 14675 bereits seit 2003 mindestens eine geprüfte verantwortlich Person / Fachkraft für BMA. Mit der Normrevision vom August 2018 der DIN 14677 für Feststellanlagen und der Aufteilung der Norm in 2 Teile wird hier analog ein Kompetenznachweis mit einer Prüfung zur Fachkraft für Feststellanlagen bzw. entsprechende Auffrischungsschulungen gefordert.

Die Anforderungen an Feststellanlagen werden in 2 Teilen beschrieben:

DIN 14677-1:2018-08Zum Inhalt
Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen - Teil l: Instandhaltungsmaßnahmen

DIN 14677-2:2018-08Zum Inhalt
Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen - Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

Da sensible Bereiche geschützt werden, sind die Anforderungen hoch – an die technischen Systeme, Errichter, Instandhalter und Betreiber. In ihrer neuesten Schulung vermitteln die branchenerfahrenen Dozenten der UDS Beratung die benötigte Sachkunde zur Instandhaltung von Feststellanlagen an Brandschutztüren und -toren nach DIN 14677.

Geprüfte Fachkraft für Feststellanlagen nach der DIN 14677-2:2018-08 gefordert

Die Normen DIN 14677 Teile 1 und 2 beschreiben einheitliche Instandhaltungsmaßnahmen von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen.

Die Fachkraft für Feststellanlagen muss über einen Kompetenznachweis für die Instandhaltung von Feststellanlagen verfügen, wie er durch eine schriftliche Prüfung erlangt wird. Der zur Prüfung verwendete Aufgaben- und Fragenkatalog muss von fachlich kompetenter Stelle bestätigt sein. 

Bei Feststellanlagen sind dokumentierte Abnahmeprüfungen bauaufsichtlich vorgeschrieben bzw. in den entsprechenden Anwendbarkeitsnachweisen festgelegt.

Feststellanlagen sicher durch eine geprüfte Fachkraft nach DIN 14677 warten

Feststellanlagen gehören zur technischen Gebäudeausrüstung und sind Teil des Brandschutzkonzeptes für das jeweilige Gebäude. Die DIN 14677 fordert für Personen, die Feststellanlagen prüfen und warten einen Kompetenznachweis. Dieser Nachweis ist auf fünf Jahre begrenzt und muss regelmäßig erneuert werden.

In der eintägigen UDS-Schulung zur Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677 werden die Teilnehmer mit dem Aufbau, der Funktion, der Wirkung und Instandhaltung von Feststellanlagen vertraut gemacht und in allen relevanten technischen, praktischen und rechtlichen Aspekten geschult. Das vermittelte Know-how ist hersteller- und produktneutral und befindet sich immer auf dem aktuellsten Stand.

Die Teilnahmebescheinigung der UDS Beratung GmbH gilt als anerkannter Nachweis der geforderten Auffrischungsschulung.

Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Schulungsnachweis und nach erfolgreicher Prüfung außerdem ein Zertifikat als Kompetenznachweis. Voraussetzungen für die Seminarteilnahme sind eine elektrotechnische Ausbildung bzw. der Nachweis über 3 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich sowie Kenntnisse über die Anforderungen an Feuer- und Rauchschutzabschlüsse.

Die nächste Schulung zur Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677 findet am

7. Oktober 2019 in Fulda statt.

 

Schulung und Prüfung Feststellanlagen und Brandschutztüren

 

Zurück

Kontakt

Sie können uns über viele Wege erreichen, postalisch, telefonisch oder direkt via Kontaktformular.

Senden Sie mir bitte kostenlos folgende Unterlagen per E-Mail zu:

UDS Beratung GmbH

Mainzer Str. 6 36039 Fulda info{at}uds-beratung.de
Tel.:
0661-380 25 56
Fax:
03212-113 56 64
Mobil:
0152-54 63 68 52
UDS Beratung Siegel

Unsere Leistungen

Social Media: Xing, Facebook, LinkedIn, Twitter, Google+