Förderprogramm für Einbruchsicherung
2015-06-01 10:57
Der Bundestag beschließt Millionenzuschüsse für Einbruchsicherung
Das Förderprogramm soll ab dem Herbst über die Staatsbank KfW laufen. Es soll Haus- und Wohnungseigentümern sowie Mietern (mit Zustimmung des Eigentümers) ermöglichen, künftig Zuschüsse nur für Alarmanlagen und einbruchsichere Türen zu beantragen. Bislang war das nur im Rahmen anderer Baumaßnahmen möglich.
Die neuen Richtlinien sehen vor, dass die Förderung zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden kann. Die Summe für die Investition muss dabei mindestens 500 Euro betragen. 20 Prozent der Gesamtsumme werden gefördert, wobei allerdings der größtmögliche Zuschuss 1500 Euro beträgt.
Voraussetzung soll u.a. sein, dass vor Baubeginn
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mindestens zwei Angebote vorgelegt werden müssen oder
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nur 1 Angebot einer zertifizierten Fachfirma
Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sind nach DIN EN 50 131-1 bzw. DIN VDE 0833, Teil 1 und 3, mindestens Grad 2, zu projektieren und zu errichten. Einbruchmeldeanlagen sollten nur durch Fachunternehmen eingebaut werden.
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