DIN 14675: Neues Beiblatt 1 - Brandmeldeanlagen
2014-04-14 08:37
"Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb;
Beiblatt 1: Anwendungshinweis" Entwurf
Erstellt vom Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN
sowie der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE
Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb; E DIN 14675 Bbl 1:2014-05 … Inhalt
- Vorwort
- 1 Zu Begriffe
- 2 Zusätzliche Informationen
- 2.1 zu "4.2 Verantwortlichkeit und Kompetenz"
- 2.2 zu "11.5.3 Austausch von Brandmeldern"
- 2.3 zu "Änderung und Erweiterung bestehender BMA"
- 2.4 zu "12.2.6 FBF-Schnittstelle"
- 2.5 zu "Anhang H.3.5 Telekommunikationsanlagen"
- Literaturhinweise
Das neue Beiblatt als Entwurf enthält Informationen zur aktuell gültigen Norm DIN 14675:2012-04 und gibt verschiedenste Anwendungshinweise zu folgenden Unterthemen:
Nationale Akkreditierung der Zertifizierer nach DIN EN ISO/IEC 17065
Die Fachkompetenz der Fachfirma ist durch eine anerkannte, akkreditierte Stelle zu zertifizieren, welche durch eine formelle Anerkennung nach DIN EN ISO/IEC 17065 vom nationalen Akkreditierungssystem erteilt wurde.
Listung anerkannter Zertifizierer: http://www.dakks.de/content/verzeichnisse-akkreditierter-stellen
Meldertausch und Werksprüfung
Zum Austausch von punktförmigen Rauchmeldern wird eine durchzuführende Werksprüfung gefordert.
Die erforderlichen Melderprüfungen z.B. zum Ansprechverhalten können nur im Werk des Herstellers mit geeigneten Prüfmitteln wie Aerosolkanal oder im Brandprüfraum durchgeführt werden. Ersatzmaßnahmen während des Tausches z.B. Einsatz von Ersatzmeldern bzw. Leihprodukten, sollten mit den Betreibern vorab geklärt und über Wartungsverträge geregelt werden.
Änderungen und Erweiterungen
Zum Um- und Ausbau von BMA und SAA im Bestand wird auf die Beispiele für wesentliche Änderungen neu verwiesen. Weiterhin wird nochmals bei Grenzfällen auf die mögliche Einschaltung eines bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen verwiesen.
Überwachung Übertragungswege
Übertragungswege zwischen dem FBF ggf. einer Erweiterung des FBF und der BMZ müssen direkt erfolgen. Indirekte Überwachungen, z.B. „geschleifte Ader“ sollen nicht mehr zulässig sein.
TK-Anlagen
Stille Alarmierungsanlagen, welche über TK-Anlagen z.B. in Pflege- und Krankeneinrichtungen über DECT eingesetzt werden, sind alleine nicht mehr ausreichend. Sie seien nur als zusätzliche Alarmierungsmöglichkeiten zu verstehen und würden akustische Signalgeber nach EN54-3 oder Sprachalarmanlagen nicht ersetzen.
UDS-Anmerkung:
Die o.g. Punkte geben nicht den originalen Normentext wieder. Die Interpretation erfolgte durch die
UDS-Gruppe. Das originale Beiblatt kann z.B. beim Beuth-Verlag erworben werden.
Stellungnahmen, z.B. zum Meldertausch bzw. der erwähnten Werksprüfung, oder zu anderen Punkten zum neuen Beiblatt 1 der DIN 14675 können bis zum 04.08.2014 z.B. Tabellarisch an fnfw@din.de eingereicht werden.
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