Brandwarnanlagen BWA: DIN VDE V 0826-2:2018-07
2018-07-10 08:41
Überwachungsanlagen - Teil 2: Brandwarnanlagen (BWA) für Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und ähnliche Nutzungen - Projektierung, Aufbau und Betrieb
Die DIN 14675 Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb beschreibt Anwendungsregeln für den Aufbau und Betrieb von aufgeschalteten Brandmeldeanlagen (BMA) unter besonderer Berücksichtigung von baurechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen.
Zusätzlich sollen jetzt auch „kleine Sonderbauten“ mit der neuen DIN VDE V 0826-2:2018-07 Brandwarnanlagen (BWA) rechtssicher geregelt werden.
Die Vornorm legt Anforderungen für den Aufbau und Betrieb von Systemen zur Branderkennung und örtlichen Warnung von Personen fest und soll zukünftig den Bauaufsichtsbehörden und Brandschutzgutachtern die Möglichkeit eröffnen Brandwarnanlagen BWA in rechtlich ausführbarer Weise aufzuerlegen.
Brandwarnanlagen sollen zukünftig in Gebäuden mit besonderen Personenrisiko eingesetzt werden, z. B.:
- Kindertagesstätten
- Heime
- Schulen
- Beherbergungsstätten (bis 60 Betten)
- besondere gemeinsame Wohnformen für Senioren und Behinderte (ab 7 Personen).
Die Normreihe 0826 soll zukünftig bekannte Richtlinien für Hausalarmanlagen (HAA) ersetzen.
Die örtliche Warnung, welche durch automatische und Handfeuermelder ausgelöst werden kann, erfolgt durch Signalisierungseinrichtungen. Bei der Planung, Installation und Betrieb von Brandwarnanlagen (BWA) sind mögliche Auflagen aus Baugenehmigungsbescheiden und Brandschutzkonzepten zu beachten. Es müssen EN 54 zugelassene Melder und Alarmierungseinrichtungen eingesetzt werden.
Brandwarnanlagen (BWA) müssen nicht zwingend auf die Feuerwehr oder eine andere Stelle aufgeschaltet werden (ist aber optional möglich).
Die Planung, Errichtung und Wartung ist durch eine Fachfirma zu erbringen, welche mindestens eine ausgebildete Elektrofachkraft für Gefahrenmeldeanlagen beschäftigt.
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