Befähigte sachkundige Arbeit an Brandmelde- und Sprachalarmanlagen

2022-02-01 13:39

Betreiber von BMA und SAA tragen die Gesamtverantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb ihrer Systeme

Zu den Verantwortungsbereichen des Betreibers einer BMA und/oder SAA gehören unter anderem:BMZ mit Melderprüfstange (c) UDS

  • die Beobachtung und Bedienung der Anlagen,
  • regelmäßige Begehungen,
  • die Behebung von Störungen,
  • die ständige Aktualisierung der Dokumentation,
  • die Beseitigung der Ursachen für Fehl- und Täuschungsalarme.

Diese Aufgaben oder Teile davon kann er auch an einen qualifizierten Dienstleister, also an eine Fachfirma für BMA und/oder SAA delegieren. Darüber hinaus kann er von einer entsprechend eingewiesenen bzw. sachkundigen Person bei der Bedienung einer Anlage unterstützt werden – je nach zugrundeliegendem Qualifikationsniveau in unterschiedlichem Umfang.

Eine eingewiesene Person wird durch praktische Einweisung von einer qualifizierten Elektrofachkraft für die von ihr auszuführenden Aufgaben beim Betrieb einer Anlage und zum Führen der Dokumentation befähigt. Sachkundige Personen sind fachlich ausgebildete Personen, die ihre Sachkenntnis nachgewiesen haben und regelmäßig in Ergänzungs-/Wiederholungsschulungen auffrischen sollten. Sie verfügen über aktuelle Normkenntnisse zur DIN 14675 Teile 1, 2 und DIN VDE 0833 Teile 1, 2 und 4 und führen die vierteljährigen Sichtprüfungen der Unterlagen und Anlagen auf ordnungsgemäßen Zustand durch. Abweichungen melden sie an die Verantwortlichen zurück.

Schulungen für BMA, GMA und weiterführende Informationen für Betreiber, Verantwortliche, Quereinsteiger und zukünftige Fachkräfte:

BMA: Grundlagen, Übersicht, Normen, Technik

GMA: Gefahrenmeldeanlagen

DIN 14675 Auffrischung

Komplettes Schulungsprogramm

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