Alarmierungseinrichtungen gemäß DGUV 205-001

2021-01-18 14:37

DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ veröffentlicht

DGUV 205-001 Cover

Um Brände mit möglichen Personen- und Sachschäden zu vermeiden wurde die vorliegende Schrift von der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGUV vollumfänglich überarbeitet.

Der Punkt 8.2 beschreibt wo Alarmierungseinrichtungen in betrieblich genutzten Einrichtungen eingesetzt werden sollen:

„Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können. Die Möglichkeit zur Alarmierung von Hilfs- und Rettungskräften muss gewährleistet sein. … Technische Maßnahmen sind vorrangig umzusetzen. Dabei sind automatische Alarmierungseinrichtungen zu bevorzugen. … Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, z. B. wenn Ruf- und Sichtverbindungen oder räumliche Gegebenheiten eine Warnung der gefährdeten Personen nicht erlauben bzw. sich Handlungsbedarf aus den Evakuierungsübungen nach ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ oder aus Auflagen von Behörden ergeben.“

Mit diesen aktuellen Formulierungen wird erneut klar, dass die „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ DGUV zur Vermeidung von Unfällen immer mehr auf die Eigenverantwortung der Unternehmer setzt und aktuelle Gefährdungsbeurteilungen auch hinsichtlich der Umsetzung zu Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen in Betriebsstätten immer wichtiger werden. Bei schweren Unfällen bzw. größeren Schäden werden die Versicherer nachfragen, ob alles Notwendige u.a. zur Brandvermeidung getan wurde. Unternehmer müssen sich im Schadensfall fragen ob die Gefährdungsbeurteilung ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert bzw. geeignete Maßnahmen zur Brandvermeidung umgesetzt wurden.

 

Mögliche Alarmierungseinrichtungen nach DGUV (u.a.)

  • Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustischen Signalgebern (z. B. Hupen, Sirenen)
  • Hausalarmanlagen
  • Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS)
  • Optische Alarmierungsmittel
  • Personenbezogene Warneinrichtungen

 

DGUV 205-001

Schulung zu Gefahrenmeldeanlagen

Zurück

Kontakt

Sie können uns über viele Wege erreichen, postalisch, telefonisch oder direkt via Kontaktformular.

Senden Sie mir bitte kostenlos folgende Unterlagen per E-Mail zu:

UDS Beratung GmbH

Mainzer Str. 6 36039 Fulda info{at}uds-beratung.de
Tel.:
0661-380 25 56
Fax:
03212-113 56 64
Mobil:
0152-54 63 68 52
UDS Beratung Siegel

Unsere Leistungen

Social Media: Xing, Facebook, LinkedIn, Twitter, Google+