Mit geringem Aufwand zur Zertifizierung
Sie sind Inhaber eines Planungsbüros und wollen oder müssen die Zertifizierung nach DIN 14675 angehen? Sie haben noch kein QM-System eingeführt und zertifiziert?
Vorteile bei der UDS-Beratung:
- Zeitersparnis: Nutzen Sie vorbereitete Dokumentationen, Checklisten und Formblätter
- Kostenersparnis: Nutzen Sie jahrelange Zertifizierungserfahrungen und unsere Sonderkonditionen beim TÜV
- Doku-Prüfung: Sie können das Zert-Audit über uns durchführen lassen und haben keinen Zertifizierer im Haus
Das Zertifizierungsaudit via Dokumentenprüfung spart Zeit und Geld, denn es fallen keine unnötigen An- und Abreisekosten des Auditors an. Nutzen Sie die gewonnene Zeit für Ihr Tagesgeschäft.
Wir prüfen bei Ihnen vor Ort Ihre Unterlagen im internen Audit, bereiten die benötigten Dokumente für die Zertifizierer auf und reichen diese beim akkreditierten Zertifizierer TÜV ein.
Für Planer, welche noch kein QM-System eingeführt bzw. zertifiziert haben, bieten wir das Kombi-Zertifizierungsverfahren für die Regelwerke DIN 14675 und ISO 9001 an. Nutzen Sie Synergiepotentiale und halten Kosten- und Aufwand gering.
Auch bereits zertifizierte Planer können mit dem UDS-Verfahren Aufwand, Zeit und Kosten einsparen.
Phasen der DIN 14675: Planung und Projektierung
Phase 6.1 Planung = herstellerneutral
Entwurfs- und Ausführungsplanung: Spezifikation der Anlage; Grunddatenerfassung aus der Konzeptphase, Funktionen, Bestandteile, Leistungsverzeichnis
Phase 6.2 Projektierung = herstellerbezogen
Werk- und Montageplanung: Auswahl des BMS, Erstellung der Montagepläne
Fachplaner haben sich bereits ab LPH 1 HOAI; Grundlagenermittlung in Bestandsanlagen mit vorhandenen, d.h. mit herstellerbezogenen Brandmeldesystemen auseinanderzusetzen. Die Planung erfolgt nach den Leistungsphasen der HOAI: Vorplanung, Entwurfsplanung sowie Ausführungsplanung.
Für die Vorbereitung der Vergabe bedarf es zur Erstellung von Leistungsverzeichnissen bei Anlagenerweiterungen zumindest der Sichtung vorhandener Montage- und Bestandsdokumentationen sowie einer Bestandsaufnahme des IST-Zustandes des herstellerbezogenen Brandmeldesystemes vor Ort. Bei der Auswertung von Angeboten der Fachfirmen sind durch die Fachplaner die angebotenen Brandmeldesysteme diverser Hersteller zu bewerten. Weiter findet mit der Vergabeempfehlung/ Auftragsvergabe die Auswahl des Brandmeldeanlagensystems bzw. des Herstellers statt. Auch bei Bauüberwachungen bis hin zu VOB-Abnahmen müssen sich Fachplaner immer wieder mit herstellerbezogenen Brandmeldesystemen auseinandersetzen.
Planer und Ingenieurbüros sollen sich, wie in der DIN 14675 Tabelle E.1 vorgegeben, für die Phasen 6.1 Planung und 6.2 Projektierung zertifizieren lassen.
Die Verantwortlichkeit für die Phase 5 Konzept sowie für die Vollständigkeit und Genauigkeit der Dokumentation liegt beim Auftraggeber der BMA/SAA, der für die Konzepterstellung und die Dokumentation eine Fachfirma beauftragen kann.
Ihre Planungsgrundlage sollte grundsätzlich nicht nur das vom Brandschutzgutachter erstellte Brandschutzkonzept, Brandschutzgutachten - auch Brandschutznachweis genannt - sein, sondern das durch den Auftraggeber beim "Berater für Sicherheit" zu beauftragende Brandmeldekonzept gemäß der Konzeptphase 5 nach DIN 14675.
Durch den Konzeptersteller sind in Abstimmung mit den zuständigen Stellen wie z. B. Bauaufsichtsbehörde (bauordnungsrechtliche Auflagen), Brandschutzdienststelle (feuerwehrspezifische Bestimmungen), Versicherer (feuerversicherungstechnische Klauseln), die wesentlichen Punkte zur Brandmeldeanlage wie Sicherungsbereiche und Überwachungsumfang, Meldebereiche, Art und Anordnung der Brandmelder; Alarmierungsbereiche: Art und Anordnung der Alarmierungseinrichtungen; Brandmeldezentralen: Leistungsmerkmale, Standort, Anordnung, Zugänglichkeit; Steuerungen von Feuerschutzabschlüssen, Löschanlagen, Betriebseinrichtungen; Alarmorganisation des Betreibers, Brandschutzbeauftragte, eingewiesene Personen; hilfeleistende Kräfte des Betreibers, Alarmpläne, Feuerwehrlaufkarte; Alarmierung der Feuerwehr etc. festzulegen.
Personenzertifizierung Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen
Eine zwingende Voraussetzung um ein Planungsbüro erfolgreich zertifizieren zu können ist es, mindestens eine erfolgreich geprüfte "Verantwortliche Person" für BMA und/oder SAA im Unternehmen vorzuweisen. Umgangssprachlich wird diese hauptverantwortliche Person auch als "Fachkraft Brandmeldeanlagen" oder "Fachkraft Sprachalarmanlagen" bezeichnet. Die Prüfung umfasst einen Multiple-Choice-Teil sowie eine Planungs-/Projektierungsaufgabe. Die Prüfung wird von einer Zertifizierstelle wie dem TÜV abgenommen. Das Personenzertifikat ist unbegrenzt gültig.
Weitere Infos zur Schulung und Prüfung "Verantwortliche Person nach DIN 14675":
Nutzen Sie zum Einblick und zur Übung auch den kostenlosen Prüfungssimulator:
Zu den Prüfungsfragen:
Unternehmenszertifizierung - Auditfragen an den Planer
Folgende Fragen müssen zum Zertifizierungsaudit u.a. beantwortet bzw. nachgewiesen werden:
- Welche Schulungszusagen der Hersteller haben Sie vorliegen?
- Wer ist die verantwortliche Person für BMA und/oder SAA?
- Haben Sie Schulungsnachweise zu allgemeinen Normenkenntnissen zur DIN 14675, DIN VDE 0833?
- Welche Schulungen haben Sie bei den Herstellern zu den einzelnen Systemen besucht?
- Haben Sie einen Nachweis zur Firmierung z. B. Handelsregisterauszug?
- Wie hoch sind Ihre Haftpflichtversicherungssummen?
- Haben Sie aktuelle Zugangsdaten zu den internen Onlinediensten der Hersteller?
Diese und weitere Fragen werden wir mit Ihnen gemeinsam beantworten können. Für den Zertifizierer werden die Unterlagen für die Dokumentenprüfung von uns vor- und aufbereitet. Wir werden mit Ihnen die erforderlichen Projektdokumentationen auf Vollständigkeit prüfen, ggf. anpassen und ergänzen.
DIN 14675 - Anforderungen an das Qualitätsmanagement
Ein aktuelles QM-Handbuch vom Planer muss zur Zertifizierung nach DIN 14675 nachgewiesen werden.
Für die Fachfirma zur Ausführung der Planungsphase nach 6.1 ist als Nachweis eines geeigneten Qualitätsmanagements die Vorlage eines Qualitätsmanagement-Handbuchs ausreichend, dessen Mindestinhalte in Anhang M beschrieben sind:
- Darstellung des Unternehmens und des Anwendungsbereiches des QM-Systems
- Qualitätspolitik/Unternehmensphilosophie einschließlich der Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung und zur Kundenorientierung
- Beschreibung des Verfahrens zur regelmäßigen Bewertung des QM-Systems durch die oberste Leitung (Managementbewertung)
- Beschreibung der wertschöpfenden Prozesse mit Darstellung von Verantwortung und Schnittstellen
(z. B. Ablaufdiagramm in Anlehnung an die Leistungsphasen der HOAI und die Phasen dieser Norm) - organisatorische Maßnahmen, die die Erfüllung der Forderungen dieser Norm sicherstellen:
Schulung, interne Audits, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen, Überwachung der Prozesse,
- Lenkung von Änderungen an Planungsunterlagen,
- Kennzeichnung,
- Datensicherung,
- Archivierung.
Es ist nicht ausreichend sich ein QM-Handbuch zu kaufen. Das QM-System muss gelebt und aktuell gehalten werden.
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