UDS Prüfungssimulation

Prüfung zur Fachkraft Brandmeldeanlagen BMA nach DIN 14675

Finden Sie die Lösungen und Antworten zum Multiple Choice Fragenkatalog nach DIN 14675

Welche Aussage zu Meldebereichen ist richtig?

1. In Meldebereichen werden immer Gebäudeabschnitte zusammengefasst. Eine Begrenzung gibt es nicht, jedoch sollten die Abschnitte eines Meldebereiches zusammenhängend sein.


2. Ein Meldebereich darf einen Brandabschnitt nicht überschreiten und nicht größer sein als 1.600 m2.


3. Ein Meldebereich darf sich grundsätzlich nur über ein Geschoss erstrecken; ausgenommen hiervon sind Treppenräume, Licht- und Aufzugsschächte bzw. turmartige Aufbauten, die zu jeweils eigenen Meldebereichen zusammenzufassen sind.


4. In Meldebereiche dürfen Räume zusammengefasst werden, wenn die Räume benachbart sind, ihre Anzahl nicht größer als fünf und die Gesamtfläche der Räume 400 m2 nicht übersteigt.


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