Energiemanagementsystem nach ISO 50001
01. 02. 2012
Steuerentlastung und Begrenzung der EEG-Umlage
Industrie, produzierendes Gewerbe und Immobilienwirtschaft erhalten besondere
Ausgleichsregelungen nach EEG §40ff.
Voraussetzung dafür sind Folgende:
Der vom EVU bezogene und selbst verbrauchte Strom an einer Abnahmestelle liegt über 1 GWh und das Verhältnis der von dem Unternehmen zu tragenden Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens liegt über 14 %.
Für Unternehmen mit einem Gesamtstromverbrauch über 10 GWh (über alle Standorte) wird zur Antragstellung ein zertifiziertes Energiemanagementsystem gefordert.
Für Unternehmen mit einem Gesamtstromverbrauch über 10 GWh (über alle Standorte) wird zur Antragstellung ein zertifiziertes Energiemanagementsystem gefordert.
- Bis 1 GWh keine Begrenzung
- 1 - 10 GWh Begrenzung auf 10 % der EEG-Umlage (von derzeit 3,5 ct/kWh)
- 10 - 100 GWh Begrenzung auf 1 % der EEG-Umlage (von derzeit 3,5 ct/kWh)
- Ab 100 GWh Begrenzung auf 0,05 ct/kWh
Stand: 01/2012