Energiemanagementsystem nach ISO 50001

01. 02. 2012

Steuerentlastung und Begrenzung der EEG-Umlage

Industrie, produzierendes Gewerbe und Immobilienwirtschaft erhalten besondere
Ausgleichsregelungen nach EEG §40ff.
 
Voraussetzung dafür sind Folgende:
 
Der vom EVU bezogene und selbst verbrauchte Strom an einer Abnahmestelle liegt über 1 GWh und das Verhältnis der von dem Unternehmen zu tragenden Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens liegt über 14 %.
Für Unternehmen mit einem Gesamtstromverbrauch über 10 GWh (über alle Standorte) wird zur Antragstellung ein zertifiziertes Energiemanagementsystem gefordert.

  • Bis 1 GWh keine Begrenzung
  • 1 - 10 GWh Begrenzung auf 10 % der EEG-Umlage (von derzeit 3,5 ct/kWh)
  • 10 - 100 GWh Begrenzung auf 1 % der EEG-Umlage (von derzeit 3,5 ct/kWh)
  • Ab 100 GWh Begrenzung auf 0,05 ct/kWh
Stand: 01/2012
 

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