Aktuelle Änderungen der Gewerbe- und Bewachungsverordnung

2016-12-12 10:18

Aktuelle Änderungen

Geforderte Sachkundeprüfung, zusätzliche Pflichtangaben auf Dienstausweisen, neues Bewachungsregister, andere Fristen für Zuverlässigkeitsüberprüfungen,…

...im Dezember 2016 traten einige Änderungen des §34 Gewerbeordnung (GewO) und der Bewachungsverordnung in Kraft. Eine kurze Zusammenfassung:

1. Zwei zusätzliche Tätigkeiten, für die eine Sachkundeprüfung erforderlich ist, wurden festgelegt (Übergangsfrist bis zum 30. November 2017)

  • Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen, von Gemeinschaftsunterkünften oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtigen dienen, in leitender Funktion
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

2. Neue Vorschriften für Dienstausweise:

Dienstausweise müssen zusätzlich zu den üblichen Kriterien und den bekannten Angaben wie Name und Vorname der Wachperson, Name und Anschrift des Gewerbetreibenden, Lichtbild der Wachperson und den bisher geforderten Unterschriften

  • eine Nummer des in der Bundesrepublik Deutschland oder einem EU-/EWR-Staat ausgestellten Personalausweises, Reisepasses, Passersatzes oder Ausweisersatzes oder Bezugnahme zu einem sonstigen amtlichen Ausweis- oder Identifizierungsdokument enthalten.
  • Wachpersonen sind verpflichtet, dieses vorgeschriebene Ausweis- oder Identifizierungsdokument während des Wachdienstes mitzuführen und auf Verlangen den Beauftragten der Vollzugsbehörden (z.B. Polizei, Ordnungsämter, Zollbehörden) vorzuzeigen.
  • Der Ausweis ist von allen Wachpersonen während des Wachdienstes sichtbar zu tragen (einzige Ausnahme sind Kaufhausdetektive)

3. Zur Teilnahme am Unterrichtungsverfahren müssen die Teilnehmer über unverzichtbare deutsche Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen.

4. Neben den Gewerbetreibenden werden in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch nach Ablauf von fünf Jahren, zukünftig auch die Wachpersonen auf Zuverlässigkeit geprüft.

 

Die hier aufgeführten Änderungen zur GewO und zur BewachV geben die - aus unserer Sicht - wichtigsten Änderungen wieder.

Vollständige Gesetze finden Sie hier:

www.gesetze-im-internet.de/BewachV

www.gesetze-im-internet.de/GewO

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