HOAI, VOB, Nachtrags- und Rechnungsmanagement

6. HOAI Novelle

Die neue HOAI wurde am 12.06.2009 vom Bundesrat verabschiedet und soll am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt als "Neue HOAI 2009" noch in diesem Sommer in Kraft treten.

Hier die aktuellen Neuerungen:

  • Erhöhung der HOAI-Tafelwerte um durchschnittlich 10 %,
  • Honorarerhöhung bis über 30% bei getrennter Berechnung von mehreren Gebäuden auf Grund der Degression der Honorartafeln (§ 51, Aufteilung der Technischen Anlagen in 8 Anlagengruppen)
  • Entfall verbindlicher Stundensätze für Zeithonorare, Honorare für Zeitleistungen werden frei vereinbart
  • Baukostenberechnungsmodell (Basis: Entwurfsplanung); Abkopplung der Honorare von den tatsächlichen Baukosten
  • Honorargrundlage kann durch "Baukostenvereinbarung" festgelegt werden
  • Kostenermittlung nach DIN 276 (Fassung vom Dezember 2008)
  • Bonus-Malus-System als Anreiz zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen
  • Umbauzuschlag bis zu 80% für Leistungen im Bestand
  • Staatliche Preisvorgaben künftig nur noch für "Planungsleistungen"
  • Honorare für "Beratungs- und Gutachterleistungen" (bisher: Teil X bis XIII HOAI, Bauphysik, Schallschutz, Raumakustik ...) werden frei vereinbar
  • Inländer-HOAI: Begrenzung des Anwendungsbereichs auf Leistungen von Planungsbüros mit Sitz im Inland sollen die HOAI europafest machen.

Seit 1976 regelt die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gesetzlich und verbindlich die Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen.

Die letzte Anpassung der Honorare wurde 1995 vom Bundesrat beschlossen und ist bereits seit dem 1. Januar 1996 gültig. Auch mit der Umstellung der Honorartafel auf den Euro im Jahr 2002 gab es keine wesentlichen Änderungen.

Auf Druck der Architekten und Ingenieure sowie aufgrund von europarechtlichen Bedenken gegen die HOAI wurde die neue HOAI am 12.06.2009 vom Bundesrat verabschiedet.

(pressebox) Berlin, 12.06.2009, Wie der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung, Hartmut Schauerte, mitteilt, hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung die Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) beschlossen. Schauerte: "Damit ist der Forderung der Beteiligten Rechnung getragen, die Reform der HOAI in dieser Legislaturperiode zum Abschluss zu bringen.

Die Neufassung der HOAI sieht vor, dass die Honorarfestsetzung mit Hilfe des so genannten Baukostenberechnungsmodells von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt wird. Grundlage für die Honorarfestsetzung sind zukünftig die Baukosten, die aufgrund der Entwurfsplanung berechnet wurden. Ein Bonus-Malus-System schafft neue Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen. Die staatlichen Honorarvorgaben beschränken sich nur noch auf die Planung. Beratungsleistungen können ebenso wie bei den rechtsberatenden Berufen und wie bei sonstigen gutachterlichen Leistungen im Wirtschaftsleben frei vereinbart werden.

Mehr Vertragsfreiheit und bessere Anreize für wirtschaftlich vernünftiges Kalkulieren der Büros bringt auch der Wegfall verbindlicher Stundensätze. Hierbei ist jedoch sicher gestellt, dass frei vereinbarte Stundensätze die Mindestsätze der Honorarordnung nicht unterschreiten dürfen. Um den Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zu genügen, wird der HOAI-Anwendungsbereich auf Büros mit Sitz in Deutschland beschränkt. Im Übrigen bleibt es bei den bisherigen Tafelendwerten (unter anderem 25,56 Mio. Euro im Hochbau). Die fast 14 Jahre unverändert gebliebenen Tafelwerte wurden durchgängig um 10 Prozent angehoben. Schauerte: ""Ich bin zuversichtlich, dass die Architekten und Ingenieure die jetzt mit der neuen HOAI eröffneten Chancen zur Aushandlung marktgerechter Verträge nutzen werden. Die Neuregelung wird dazu beitragen, die anerkannt hohe Qualität der Planung in Deutschland weiter zu festigen und gleichzeitig die wirtschaftliche Situation der Büros zu verbessern. Zudem ist nunmehrsichergestellt, dass die HOAI im Einklang mit den Vorgaben des europäischen Rechts steht."

Quelle: www.pressebox.de/pressemeldungen/bundesministerium-fuer-wirtschaft-und-technologie-bmwi/boxid-269666.html

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