HOAI, VOB, Nachtrags- und Rechnungsmanagement
6. HOAI Novelle
Die neue HOAI wurde am 12.06.2009 vom Bundesrat verabschiedet und soll am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt als "Neue HOAI 2009" noch in diesem Sommer in Kraft treten.
Hier die
aktuellen Neuerungen:
- Erhöhung der HOAI-Tafelwerte um durchschnittlich 10 %,
- Honorarerhöhung bis über 30% bei getrennter Berechnung von mehreren Gebäuden auf Grund der Degression der Honorartafeln (§ 51, Aufteilung der Technischen Anlagen in 8 Anlagengruppen)
- Entfall verbindlicher Stundensätze für Zeithonorare, Honorare für Zeitleistungen werden frei vereinbart
- Baukostenberechnungsmodell (Basis: Entwurfsplanung); Abkopplung der Honorare von den tatsächlichen Baukosten
- Honorargrundlage kann durch "Baukostenvereinbarung" festgelegt werden
- Kostenermittlung nach DIN 276 (Fassung vom Dezember 2008)
- Bonus-Malus-System als Anreiz zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen
- Umbauzuschlag bis zu 80% für Leistungen im Bestand
- Staatliche Preisvorgaben künftig nur noch für "Planungsleistungen"
- Honorare für "Beratungs- und Gutachterleistungen" (bisher: Teil X bis XIII HOAI, Bauphysik, Schallschutz, Raumakustik ...) werden frei vereinbar
- Inländer-HOAI: Begrenzung des Anwendungsbereichs auf Leistungen von Planungsbüros mit Sitz im Inland sollen die HOAI europafest machen.
Seit 1976 regelt die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gesetzlich und verbindlich die Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Die letzte Anpassung der Honorare wurde 1995 vom Bundesrat beschlossen und ist bereits seit dem 1. Januar 1996 gültig. Auch mit der Umstellung der Honorartafel auf den Euro im Jahr 2002 gab es keine wesentlichen Änderungen.
Auf Druck der Architekten und Ingenieure sowie aufgrund von europarechtlichen Bedenken gegen die HOAI wurde die neue HOAI am 12.06.2009 vom Bundesrat verabschiedet.
(pressebox) Berlin, 12.06.2009, Wie der
Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung, Hartmut
Schauerte, mitteilt, hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung die
Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und
Ingenieurleistungen (HOAI) beschlossen. Schauerte: "Damit ist der
Forderung der Beteiligten Rechnung getragen, die Reform der HOAI in
dieser Legislaturperiode zum Abschluss zu bringen.
Die Neufassung der HOAI sieht vor, dass die Honorarfestsetzung mit
Hilfe des so genannten Baukostenberechnungsmodells von den
tatsächlichen Baukosten abgekoppelt wird. Grundlage für die
Honorarfestsetzung sind zukünftig die Baukosten, die aufgrund der
Entwurfsplanung berechnet wurden. Ein Bonus-Malus-System schafft neue
Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen.
Die staatlichen Honorarvorgaben beschränken sich nur noch auf die
Planung. Beratungsleistungen können ebenso wie bei den rechtsberatenden
Berufen und wie bei sonstigen gutachterlichen Leistungen im
Wirtschaftsleben frei vereinbart werden.
Mehr Vertragsfreiheit und bessere Anreize für wirtschaftlich
vernünftiges Kalkulieren der Büros bringt auch der Wegfall
verbindlicher Stundensätze. Hierbei ist jedoch sicher gestellt, dass
frei vereinbarte Stundensätze die Mindestsätze der Honorarordnung nicht
unterschreiten dürfen. Um den Vorgaben der europäischen
Dienstleistungsrichtlinie zu genügen, wird der HOAI-Anwendungsbereich
auf Büros mit Sitz in Deutschland beschränkt. Im Übrigen bleibt es bei
den bisherigen Tafelendwerten (unter anderem 25,56 Mio. Euro im
Hochbau). Die fast 14 Jahre unverändert gebliebenen Tafelwerte wurden
durchgängig um 10 Prozent angehoben. Schauerte: ""Ich bin
zuversichtlich, dass die Architekten und Ingenieure die jetzt mit der
neuen HOAI eröffneten Chancen zur Aushandlung marktgerechter Verträge
nutzen werden. Die Neuregelung wird dazu beitragen, die anerkannt hohe
Qualität der Planung in Deutschland weiter zu festigen und gleichzeitig
die wirtschaftliche Situation der Büros zu verbessern. Zudem ist
nunmehrsichergestellt, dass die HOAI im Einklang mit den Vorgaben des
europäischen Rechts steht."
Quelle: www.pressebox.de/pressemeldungen/bundesministerium-fuer-wirtschaft-und-technologie-bmwi/boxid-269666.html
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