Förderungen LfG RKW KfW

Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten zu unserer Beratung

RKW - Förderung

Vorteile einer geförderten RKW Beratung

RKW ist "Herr" des Projektes, d.h.:

  • RKW erstellt für den Kunden ein Beratungsangebot.
  • RKW wählt* den qualifizierten Berater aus.
  • RKW überwacht das Beratungsobjekt.
  • Kunde schließt mit dem RKW den Beratungsvertrag; RKW beauftragt den Berater.
  • der Berater berichtet an das RKW über durchgeführte Maßnahmen/Mängel.
  • der Berater berichtet dem Kunden über RKW Beratungserfolge mittels Zwischen-/und Abschlussbericht.
  • Leistungsnachweise und Berichte gehen vom Kunden unterschrieben an das RKW. Dieses prüft die Maßnahmen.
  • Erst dann wird der Berater bezahlt! Der Kunde bezahlt nur das um die Fördersumme reduzierte Beratungshonorar.

*Auswahl erfolgt unter anderem durch die Kundenbewertungen der schon vom Berater durchgeführten Projekte und die Erfahrungen mit der zu beratenden Kundenklientel. Einige Bundesländer unterhalten ein Akkreditierungsverfahren (UDS-Akkreditierungsurkunde).

UDS ist seit Jahren akkreditierter Berater u.a. bei folgenden Institutionen: