Förderungen LfG RKW KfW
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten zu unserer Beratung
RKW - Förderung
Vorteile einer geförderten RKW Beratung
RKW ist "Herr" des Projektes, d.h.:
- RKW erstellt für den Kunden ein Beratungsangebot.
- RKW wählt* den qualifizierten Berater aus.
- RKW überwacht das Beratungsobjekt.
- Kunde schließt mit dem RKW den Beratungsvertrag; RKW beauftragt den Berater.
- der Berater berichtet an das RKW über durchgeführte Maßnahmen/Mängel.
- der Berater berichtet dem Kunden über RKW Beratungserfolge mittels Zwischen-/und Abschlussbericht.
- Leistungsnachweise und Berichte gehen vom Kunden unterschrieben an das RKW. Dieses prüft die Maßnahmen.
- Erst dann wird der Berater bezahlt! Der Kunde bezahlt nur das um die Fördersumme reduzierte Beratungshonorar.
*Auswahl erfolgt unter anderem durch die Kundenbewertungen der schon vom Berater durchgeführten Projekte und die Erfahrungen mit der zu beratenden Kundenklientel. Einige Bundesländer unterhalten ein Akkreditierungsverfahren (UDS-Akkreditierungsurkunde).
UDS ist seit Jahren akkreditierter Berater u.a. bei folgenden Institutionen: