Energiemanagement ISO 50001, DIN 16001
Kostensenkung durch Energieeinsparungen und Steuervergünstigungen
Nach dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung sollen Steuervergünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer (Ökosteuer) in der Industrie zukünftig verbindlich an die Einführung von Energiemanagementsystemen gekoppelt sein.
Für die Einführungsphase
bis 2013 wurde ein Vierstufiges Einführungsmodell entworfen:
- Stufe 1 (ab 2008): Förderung der Einführung von Energiemanagementsystemen
- Stufe 2 (ab 2011): Energiedatenaufnahme und Schaffung von Energiemanagementstrukturen
- Stufe 3 (ab 2012): Einführung von Managementprozessen zur kontinuierlichen Verbesserung
- Stufe 4 (ab 2013): Fortschreiben des Energiemanagementsystems
Ab 2011 wird die Einführung eines Energiemanagementsystems zur Voraussetzung von Energiesteuerermäßigungen, wobei der Zeitraum 2011/2012 als Übergangsphase genutzt werden kann. Ab 2013 ist die Durchführung eines voll funktionsfähigen Energiemanagementsystems notwendige Bedingung für Energie- und Stromsteuerermäßigung (Ökosteuer).
Der Gesetzesentwurf vom 30. Januar 2009 für das Energieeffizienzgesetz sieht dies sogar schon für den 1.
Januar 2010 vor.
Zur wirksamen Kostensenkung und effektiven Energieeinsparung empfiehlt sich die Einführung und kontinuierliche Verbesserung eines Energiemanagementsystems z.B. nach ISO 50001 oder DIN EN 16001. Zur Zeit gibt es Bemühungen, die beiden Normen, ISO 50001 und DIN EN 16001, zu harmonisieren.
Die ISO 50001 reiht sich ein in die ISO Normungsreihen:
- ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme)
- ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme)
und lässt sich in diese ohne größeren Aufwand integrieren.
In den Normen ISO 50001 und DIN EN 16001 werden die Anforderungen an Energiemanagementsysteme beschrieben, die Unternehmen in die Lage versetzten sollen, ihre energetischen Leistungen durch systematische Ansätze kontinuierlich zu verbessern und dabei gesetzliche Anforderungen an die Organisationen zu berücksichtigen.

Das Erneuerbare- Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) und die aktuell geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) definieren weitere Rahmenbedingungen.
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